3446/J-BR/2018

Eingelangt am 06.02.2018
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Anfrage

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Asylbeschwerden beim BVwG im Jahr 2017

BEGRÜNDUNG

 

Vor über vier Jahren übernahm das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Agenden des Asylgerichthofes, des Bundesvergabeamtes und weiterer Bundesbehörden. Dabei entscheidet das BVwG über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (BFA).

Unter anderem über:

·        Anträge auf internationalen Schutz (Asylanträge)

·        Die Zuständigkeit Österreichs zur Führung des Asylverfahrens (sogenannte Dublin-Verfahren)

·        Die Vergabe von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen

·        Entscheidung über die Beendigung des Aufenthaltes Fremder in Österreich

·        Die Organisation von deren Ausreisen

·        Die Verhängung der Schubhaft

·        Maßnahmenbeschwerden

·        Säumnisbeschwerden

·        Beschwerden gegen die Versagung eines Visums durch österr. Vertretungsbehörden

Bis 2016 wurde an über 83.000 Behördenentscheidungen gearbeitet und bei über 61.000 dieser Verfahren kam es auch zu einem Abschluss.[1] Beachtenswert ist, dass in fast 96 Prozent aller Verfahren keine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben worden ist.

Im Bereich Fremdenwesen und Asyl wurden 2016 knapp 18.000 Verfahren vom BVwG geführt. Spannend ist hier die hohe Anzahl der Verfahren, in denen der Beschwerde Folge gegeben wurde. Die Zahl der aufgehobenen Bescheide lag 2016 bei knapp 33%[2] Diese Zahl zeigt klar auf, wie wichtig eine Stelle wie das Bundesverwaltungsgericht ist, die als unabhängige zweite Instanz auf die Entscheidungen u.a. des BfA blickt und gegebenenfalls korrigierend eingreift.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Bescheide wurden im Jahr 2017 durch das BVwG in Summe bearbeitet?

Wie viele davon waren:

a.    Anträge auf internationalen Schutz (Asylanträge)?

                                  i.    Geben Sie bitte die Staatsbürgerschaft der Beschwerdeführer an (jeweils Anzahl und Prozentanteil).

b.    wegen Zuständigkeit Österreichs zur Führung des Asylverfahrens (sogenannte Dublin-Verfahren)?

c.    wegen Vergabe von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen?

d.    Entscheidungen über die Beendigung des Aufenthaltes Fremder in Österreich?

e.    wegen Organisation von deren Ausreisen?

f.      wegen Verhängung der Schubhaft?

g.    Maßnahmenbeschwerden?

h.    Säumnisbeschwerden?

i.      Beschwerden gegen die Versagung eines Visums durch österr. Vertretungsbehörden?

2)    In wie vielen der geführten Fälle wurde 2017 die erstinstanzliche Entscheidung wieder aufgehoben?

Wie viele von den unten angeführten Fällen wurden aufgehoben:

a.    Anträge auf internationalen Schutz (Asylanträge)?

                                  i.    Geben Sie bitte die Staatsbürgerschaft der Beschwerdeführer an (jeweils Anzahl und Prozentanteil).

b.     wegen Zuständigkeit Österreichs zur Führung des Asylverfahrens (sogenannte Dublin-Verfahren)?

c.    wegen Vergabe von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen?

d.    Entscheidungen über die Beendigung des Aufenthaltes Fremder in Österreich?

e.    wegen Organisation von deren Ausreisen?

f.      wegen Verhängung der Schubhaft?

g.    Maßnahmenbeschwerden?

h.    Säumnisbeschwerden?

i.      Beschwerden gegen die Versagung eines Visums durch österr. Vertretungsbehörden?

3)    Aus welchen konkreten Gründen (z.B. Fehler in der Übersetzung, Verfahrensfehler, notwendige Ermittlungen im ersten Verfahrensgang nicht durchgeführt, usw.) wurde bei Anträgen auf internationalen Schutz (Asylanträgen) die Behördenentscheidung aufgehoben/abgeändert? Geben Sie bitte eine Auflistung der konkreten Gründe an und deren prozentuellen Anteil.

4)    Aus welchen konkreten Gründen (Fehler in der Übersetzung, Verfahrensfehler, notwendige Ermittlungen im ersten Verfahrensgang nicht durchgeführt, usw.) wurde bei Anträgen auf internationalen Schutz (Asylanträgen) die Behördenentscheidung zurückverwiesen? Geben Sie bitte eine Auflistung der konkreten Gründe an und deren prozentuellen Anteil.

5)    Wie hoch war der Anteil der im BfA erstinstanzlich negativ beschiedenen Bescheide, die vor dem BVwG angefochten wurden?

6)    Wie lange dauert ein Beschwerdeverfahren im Durchschnitt? (Geben Sie dies bitte pro Kategorie entsprechend Frage 1) an.)

7)    Wie viele Planstellen gibt es im BVwG mit Stichtag 31.12.2017?

a.    Wie viele davon wurden je 2015, 2016 und 2017 geschaffen? Geben Sie bitte eine grobe Übersicht, welche Planstellen geschaffen worden sind und wie viele davon neu besetzt worden sind an. (Richter, nicht-richterliche Planstellen).

8)    Wie viele fachkundige Laienrichter/innen waren je 2015, 2016 und 2017 im BVwG mitbeteiligt?

9)    Werden Sie für das Jahr 2018/19 eine Aufstockung des Personals im BVwG vornehmen?

a.    Wenn ja, in welchen Bereichen/Abteilungen und wie viel?

b.    Wenn nein, warum nicht und rechnen Sie mit einer Abnahme der Verfahren?



[1] BVwG (2017): Steigende Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgerichtshof bedeuten enorme Kraftanstrengung. Homepage des Bundesverwaltungsgerichts der Republik Österreich, obline: https://www.bvwg.gv.at/presse/Pressegespraech_2017.html (Zugriff 06.02.2018)

[2] Der Standard (2017): Der Viertel der Fälle am Bundesverwaltungsgericht sind Asylbeschwerden. 07.02., bezogen unter: https://derstandard.at/2000052237795/Drei-Viertel-der-Faelle-am-Bundesverwaltungsgericht-sind-Asylbeschwerden (Zugriff: 06.02.2018)