3448/J-BR/2018

Eingelangt am 08.02.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Drittstaatsangehörige in privaten Konservatorien

BEGRÜNDUNG

 

„Das Geschäft mit den Diplomen“ – eine Schlagzeile der unabhängigen Recherche-Plattform Dossier.at im November 2017[1]. Unglaublich ist, was bei diesen Recherchen zu Tage gekommen ist. Hauptsächlich befassten sich die Journalistinnen und Journalisten mit dem „Richard-Wagner-Konservatorium“ in Wien[2], das ein Musikkonservatorium mit Öffentlichkeitsrecht ist.

Die wichtigsten Punkte der von Dossier.at veröffentlichten Recherche:

·        Das Richard-Wagner-Konservatorium bietet akademische Abschlüsse in Zusammenarbeit mit ausländischen Bildungseinrichtungen in Armenien und Bosnien an. An diesen Einrichtungen wird aber eine Kooperation bestritten. Es steht der Verdacht im Raum, dass akademische Zeugnisse unrechtmäßig vergeben werden.

·        An der bosnischen Partneruniversität werde gegen den Gründer der Universität wegen Amtsmissbrauch, organisierter Kriminalität und Bestechung ermittelt.

·        Die undurchsichtigen Geschäfte des Richard-Wagner-Konservatoriums führen zum Kulturberater des armenischen Präsidenten, dessen Name in zahlreiche Korruptionsaffären auftaucht.

·        Am Richard-Wagner-Konservatorium unterrichten angeblich mehr als 40 Lehrerinnen und Lehrer. Auf Nachfrage bestreiten jedoch einige der aufgelisteten Professorinnen und Professoren ihr Engagement an der Musikschule.

·        Auffallend hoch ist mit rund 80% der Anteil an Studierenden aus Drittstaaten. 80 Prozent! Sie werden mit leichten Aufnahmeprüfungen und schnellen Aufenthaltsbewilligungen vorwiegend in China und dem Iran angeworben. Voraussetzung ist natürlich, dass man das nötige Kleingeld für die Ausbildung parat hat.

In Österreich wird der Aufenthaltstitel mittels Antrag auf Erteilung einer „Aufenthaltsbewilligung – Studierender“ bzw. „Aufenthaltsbewilligung – Schüler“ gewährt. Dabei wird im Absatz „J“ eine Aufnahmebestätigung der Bildungseinrichtung verlangt[3]:

 

Das heißt, es wird sehr wohl von der Behörde kontrolliert und registriert, wer wo studiert bzw. für welche Schule eine aufrechte Aufnahmebestätigung bzw. offizielle Inskriptionsbestätigt ausgestellt wurde.

Die Vorwürfe gegenüber den privat geführten Konservatorien sind erdrückend und bedürfen dringend der Aufklärung und auch legistischer Nachbesserungen.

Da es selbstverständlich auch Musikkonservatorien gibt, die ihre Arbeit im Sinne der Schülerinnen und Schüler und der Musikausbildung ausgezeichnet machen, braucht es eine valide Erhebung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Drittstaatsangehörige studieren aktuell mit aufrechter Aufenthaltsbewilligung an privat geführten Konservatorien in Österreich?

a.    Wie viele waren es seit 2010 bis Ende 2017? (jährlich aufgelistet)

b.    Bitte um Auflistung nach den einzelnen Konservatorien und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten.

                                       i.          Konservatorium für Kirchenmusik der Diözese Graz-Seckau

                                     ii.          Konservatorium für Kirchenmusik der Diözese Linz

                                    iii.          Diözesankonservatorium für Kirchenmusik der Erzdiözese Wien

                                    iv.          Richard Wagner Konservatorium, Wien

                                      v.          Prayner Konservatorium, Wien

                                    vi.          Franz Schubert Konservatorium, Wien

                                   vii.          Vienna Konservatorium

                                  viii.          Vienna Music Institute (VMI)

                                    ix.          Jam Music Lab, Wien

2.    Wie viele Anträge für eine Aufenthaltsbewilligung aus Drittstaaten wurden für ein Studium an privat geführten Konservatorien seit 2010 bei österreichischen Vertretungen im Ausland gestellt?

a.    Bitte um eine vollständige Auflistung nach den einzelnen Konservatorien entsprechend Frage 1) b..

3.    Wie viele Absolventinnen und Absolventen privat geführter Konservatorien haben 2017 einen Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Arbeitssuche gestellt?

a.    Wie viele solcher Anträge wurden seit 2010 gestellt? (jährlich aufgelistet)

b.    Wie viele Anträge wurden seit 2010 positiv beantwortet? (jährlich aufgelistet)

4.    Wie viele Anträge für Familienmitglieder wurden seit 2010 von Studierenden aus Drittstaaten gestellt?

a.     Wie viele davon wurden positiv beantwortet?



[1] Dossier.at (2017): Das Geschäft mit den Diplomen. 08.11., bezogen unter https://www.dossier.at/dossiers/rwk/das-geschaeft-mit-den-diplomen/ (Zugriff: 06.02.2018)

[2] Homepage des Richard Wagner Konservatoriums, online: http://www.richard-wagner-konservatorium.at/ (Zugriff: 06.02.2018)

[3] BKA (2018): „Aufenthaltsbewilligung – Studierender“ – Antrag. Homepage des Bundeskanzleramtes, online: https://www.help.gv.at/at.gv.brz.linkaufloesung/help/applikation-flow?execution=e1s1 (Zugriff: 06.02.2018)