3453/J-BR/2018

Eingelangt am 14.02.2018
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Anfrage

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Tempo 140 auf der Autobahn in Oberösterreich

BEGRÜNDUNG

Laut diversen Medienberichten soll auf Teilstücken der österreichischen Autobahnen das Tempolimit auf 140 km/h angehoben werden[1]. Offenbar bietet sich Oberösterreich angesichts der Schwarz-Blauen Landesregierung als „Testbundesland“ an. So soll es schon konkrete Pläne für das Teilstück der Westautobahn zwischen Sattledt und Allhaming geben[2].

Dass diese Maßnahme wieder nur Schlagzeilenpolitik auf Kosten der Umwelt darstellt, zeigen auch diverse Analysen. So hat eine Analyse von Umweltexperten im Land Oberösterreich festgestellt, dass die minimale Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einem Plus von 24 Prozent an Stickoxiden, einem Plus von 11 Prozent bei den Auspuffpartikeln und einer Erhöhung von 10 Prozent des CO2-Ausstoßes führen würde. Dieser deutlichen Umweltbelastung steht eine Zeitersparnis von etwas über 10 Sekunden gegenüber.

Für uns Grüne ist diese Maßnahme nicht nur verkehrspolitisch sinnlos, sondern auch ein umweltpolitischer Unsinn. Wir würden uns vom Verkehrsminister erwarten, sich stattdessen für Maßnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs einzusetzen, was auch zukunftsorientierter und dringend nötig wäre.

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist die Entscheidung über die exakte Lokalität der Trasse für den Testversuch „Tempo 140“ bereits gefallen?

a.    Wenn ja, an welchen Abschnitten wird der Testversuch in Österreich abgehalten? (Geben Sie bitte Beginn und Ende der Teststrecke für jeden Abschnitt an).

b.    Wenn nein, an welchen Autobahnabschnitten ist ein Testversuch in Österreich möglich und wird von Ihrem Bundesministerium dementsprechend überprüft? (Geben Sie bitte die genaue Kilometrierung, Beginn und Ende der Teststrecke für jeden Abschnitt genau an)

2)    Zu welchem Zeitpunkt soll der Test gestartet werden? (Jeweils für jeden Autobahnabschnitt nach Frage 1) beantworten)

3)    Zu welchem Zeitpunkt soll der Test beendet werden? (Jeweils für jeden Autobahnabschnitt nach Frage 1) beantworten)

4)    Was genau ist Gegenstand dieses Testversuches und was soll genau überprüft werden?

5)    Liegen dem Ministerium Informationen oder Analysen über die Abschätzung der Zunahme von Schadstoffemissionen bei der Erhöhung des Tempolimits von 130 km/h auf 140 km/h vor?

a.    Welche konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Werden solche noch vor einem Testbetrieb erhoben?

6)    Liegt ihrem Bundesministerium die Abschätzung der Umweltdirektion des Landes Oberösterreichs vor?

a.    Wenn ja, zu welcher Abschätzung kommt die Umweltdirektion des Landes Oberösterreichs?

b.    Werden Sie die Abschätzung der Umweltdirektion des Landes Oberösterreichs in die Umsetzung der Testrecke in Oberösterreich miteinbeziehen? Wenn ja, in welcher Form?

c.    Wenn nein, werden Sie diese einholen?

7)    Wie hoch wird die zusätzliche Jahresgesamtmenge an Stickoxid-Emissionen pro Teststrecke jährlich sein, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h erhöht sein wird?

8)    Wie hoch wird die zusätzliche Jahresgesamtmenge an CO2 Emissionen pro Teststrecke in einem Jahr sein, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h erhöht wird?

9)    Wie groß ist die Zeitersparnis bei einer Tempoerhöhung um 10 km/h auf den geplanten Teststrecken für den gesamten Abschnitt (Jeweils für die genannten Abschnitte der Frage 1) )

10) Welche konkreten Zusatzerkenntnisse erwarten Sie sich aus dem geplanten Test?

11) Gibt es Daten von Geschwindigkeitsmessungen zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten (v85) für die geplanten Teststrecken?

a.    Wenn ja, geben Sie diese jeweils für die genannten Abschnitte der Frage 1) an.

b.    Wie hoch ist die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit (v85) am Autobahnabschnitt Sattledt – Allhaming?

c.    Wenn nein, warum nicht? Wer verfügt über diese Daten?

12) Wie hoch wird der Wert zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit (v85) sein, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf 140 km/h angehoben wird, pro geplanter Teststrecke?

a.    Wenn solche Daten noch nicht vorliegen, werden solche Daten erhoben und bis wann?

b.    Wenn solche Daten nicht erhoben werden, warum werden solche Werte nicht erhoben?

13) Bei welchen konkreten Ergebnissen ist an eine Ausweitung der Teststrecke gedacht?

a.    In welchen Bereichen wird es zu einer Ausweitung kommen?

14) Ist an eine flächendeckende Erhöhung des Tempolimits auf Autobahnen auf 140 km/h gedacht?

a.    Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

15) In Oberösterreich existiert - so wie von der Europäischen Union und den Bundesbehörden vorgegeben - eine Messstelle, die entsprechend den rechtlichen Vorgaben repräsentativ für den Autobahnbetrieb in Oberösterreich ist. Bei dieser Messstelle in Enns werden trotz vieler Maßnahmen die Grenzwerte seit Jahren überschritten. Ist es rechtlich tragbar, dass dennoch weitere Erhöhungen der Schadstoffausstöße bewusst ausgelöst werden?

16) Wem wird bei dem Genehmigungsverfahren eine Parteienstellung eingeräumt?

17) Welche Kosten werden durch die Teststrecke entstehen? Bitte um Angabe sämtlicher – auch zukünftiger – Kosten.

18) Wer wird für die anfallenden Kosten aufkommen? (Bitte um Aufschlüsselung in Ressorts/ASFINAG/Bundesländer)

19) Innerhalb eines relativ kurzen Abschnittes der A1 werden zwischen Sattledt und Enns drei unterschiedliche Geschwindigkeitslimits vorgegeben:

·        Tempo 100 km/h von Enns bis Linz aus den Bestimmungen des IGL,

·        gleich anschließend im Gebiet von Linz Tempo 100 km/h entsprechend einer STVO-Begründung,

·        anschließend Tempo 130 km/h

·        künftig geplant offenbar eine Teststrecke mit Tempo 140 km/h

·        und danach wieder 100 km/h im Gebiet von Sattledt aus Gründen der STVO

Ist das der Verkehrssicherheit zuträglich?

20) Welche wissenschaftliche Begleitung ist konkret geplant bzw. gibt es eine solche überhaupt?

21) Worin unterscheidet sich der neue Testversuch konkret von den bisherigen Testversuchen?

22) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden aus bisherigen Versuchsstrecken gezogen und zu welchen Konsequenzen hat dies bisher geführt?

23) Bedarf es für die Einführung des Testversuches „Tempo 140“ auf den Autobahnen in Österreich legistischer Anpassungen?

a.    Wenn ja, welche Novellierungen sind notwendig?

b.    Wenn ja, wann werden Sie dem Parlament die erforderlichen Gesetzesentwürfe vorlegen?

c.    Wenn nein, welche Erlässe der Ressorts müssen dafür aufgehoben bzw. abgeändert werden?

 



[1] Kurier (2018): Tempo 140 auf Autobahnen wir eine Rarität sein. 22.01., bezogen unter: https://kurier.at/chronik/oesterreich/tempo-140-auf-autobahnen-wird-eine-raritaet-sein/307.669.514 (Zugriff: 12.02.2018)

[2] Der Standard (2018): Höheres Limit auf der Autobahn: Grüner Gegenwind bei Tempo 140. 09.02., bezogen unter: https://derstandard.at/2000073953933/Verkehrsversuche-in-Oberoesterreich-Abbiegen-bei-Rot-fix (Zugriff: 12.02.2018)