3454/J-BR/2018

Eingelangt am 28.02.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

Parlamentarische Materialien

 

 

 

der BundesrätInnen Ewa Dziedzic, David Stögmüller, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde in den letzten zwei Jahren zu einem zentralen Gegenstand der öffentlichen Debatte. An sich soll es auch so sein, da in diesem Bereich vieles schief läuft. Dass aber gerade die Kosten der Mindestsicherung so viel Aufregung verursachen, ist völlig unverständlich. Für Bedarfsorientierte Mindestsicherung werden nicht einmal 0,3% des BIP oder ein Prozent der Sozialquote aufgebracht.

 

Das Problem bei der Mindestsicherung liegt nicht primär bei den Kosten, sondern bei der fehlenden Unterstützung der BezieherInnen bei der Überwindung der ihrer Situation zu Grunde liegenden Ursachen von Problemlagen. In keinem einzigen Bundesland gibt es eine strukturierte Koordination zwischen den mit Aufgaben der sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Inklusion betrauten Einrichtungen und Institutionen. Das Bundesland Wien bemüht sich mit dem eben erst in Kraft getretenen Wiener Mindestsicherungsgesetz erstmals, diese Lücke zumindest ansatzweise zu schließen. Der Lückenschluss liegt aber nicht im Bereich der Bundesländer, die genaugenommen nur für die Finanzierung der Mindestsicherung zuständig sind, sondern vor allem im Bereich des Bundes: Er hat es über Jahrzehnte hinweg verabsäumt, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Institutionen wie etwa die Krankenkassen, die Pensionsversicherungsträger, das Sozialministeriumsservice, die Landesschulbehörden, aber auch das AMS, koordiniert und personenbezogen an der Überwindung individueller Ausgrenzungsproblematiken arbeiten.


Das Fehlen dieser Koordination kostet Geld, da jeder Monat an Verzug bei der Überwindung der Ursachen einer Problemlage die Gefahr der Verstetigung in der Mindestsicherung vergrößert.

 

 

Ziel dieser Anfrage ist es, einen Überblick über die tatsächlich erbrachten Leistungen zur Inklusion von MindestsicherungsbezieherInnen zu erfassen.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

1. Sozialministeriumservice

 

1.1. In wie vielen Fällen hat das Sozialministeriumservice jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Unterstützung geboten

Bitte um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

 

2. Krankenversicherung

 

2.1. In wie vielen Fällen haben die Träger der Krankenversicherung jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung nach pflichtgemäßen Ermessen im Sinne des § 154a ASVG medizinische Maßnahmen der Rehabilitation gewährt? Bitte um Aufschlüsselung nach  Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach den Maßnahmen des § 154 Abs. 2 Z 1 bis 3 ASVG.

 

2.2. In wie vielen Fällen haben die Krankenversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 Maßnahmen nach § 154  Abs. 2 Zif. 1 bis 3 ASVG in Zusammenhang mit BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung mit den jeweiligen Dienststellen der Träger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gem. § 154 Abs. 5 koordiniert? Bitte um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

2.3. In wie vielen Fällen haben die Träger der Krankenversicherung jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung im Sinne des § 155 ASVG Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit gewährt? Bitte um Aufschlüsselung nach  Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach den Maßnahmen des § 155 Abs. 2 Zif. 1, 2a, 2b und 3 ASVG.

 

2.4. In wie vielen Fällen haben die Träger der Krankenversicherung jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung als freiwillige Leistung Maßnahmen im Sinne des § 156 ASVG Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit gewährt? Bitte um Aufschlüsselung nach  Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach den Maßnahmen des § 156 Abs. 1 Zif. 1 bis 4 ASVG.

 

3. Unfallversicherung

 

3.1. In wie vielen Fällen haben die Unfallversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Leistungen nach § 173 Z 1 lit. a, c, d oder i gewährt? Bitte um Aufschlüsselung nach  Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach den genannten Maßnahmen.

 

3.2. In wie vielen Fällen haben die Unfallversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Leistungen der beruflichen Rehabilitation nach § 198 ASVG gewährt? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach den genannten Maßnahmen sowie jeweils den Maßnahmen nach § 198 Abs. 2 Z 1 bis 3 unter Aufgliederung der Maßnahmen nach Z 3 entsprechend Abs. 3 Z 1 bis 3.

 

3.4. In wie vielen Fällen haben die Unfallsversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Leistungen der sozialen Rehabilitation im Sinne des § 201 ASVG gewährt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach den genannten Maßnahmen sowie jeweils den Maßnahmen nach § 201 unter Aufgliederung der Maßnahmen jeweils nach Abs. 2 Z. 1, 2a und 2b.

 

3.5. In wie vielen Fällen  haben die Unfallsversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Körperersatzstücke, orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel im Sinne des § 202 ASVG gewährt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung nach  Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

4. Pensionsversicherung

4.1. In wie vielen Fällen haben die Pensionsversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung einen Rechtsanspruch auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Sinne der §§ 253f , 270b oder 276f ASVG zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung nach Bundesland, Geschlecht, Altersgruppen und der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung, auf Grund derer der Anspruch anerkannt wurde.

 

4.2. In wie vielen Fällen haben die Pensionsversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung nach pflichtgemäßem Ermessen Leistungen nach § 301 ASVG zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung nach  Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach den einzelnen Maßnahmen nach § 302 Abs. 1.

 

4.3. In wie vielen Fällen haben die Pensionsversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Leistungen nach § 303 ASVG zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung nach Bundesland, Geschlecht, Altersgruppen und Art der Maßnahmen.

 

4.3. In wie vielen Fällen haben die Pensionsversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Leistungen nach § 304 ASVG zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

4.4. In wie vielen Fällen haben die Pensionsversicherungsträger jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Leistungen nach § 307d ASVG zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen sowie nach den Maßnahmen des § 307d Abs. 2 Z 1 bis 3.

 

 

5. AMS

 

5.1. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Förderungen im Rahmen des Projekts „Kompetenz mit System“ zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland und Altersgruppen.

 

5.2. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Förderungen im Rahmen des Projekts „Frauen in Handwerk und Technik (FiT)“ zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland und Altersgruppen.

 

5.3. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Förderungen für eine Arbeitserprobung/ein Arbeitstraining zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

5.4. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Förderungen für eine Ausbildung zuerkannt, die zu einem formal anerkannten Berufsabschluss (zB. Lehrabschluss) führen? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

5.5. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Förderungen für eine Ausbildung zuerkannt, die zu einer formal anerkannten Qualifikation (z.B. Staplersschein,...) führen? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

5.6. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Aus- und Weiterbildungsbeihilfen zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

5.7. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung Förderung der Lehrausbildung zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

5.8. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung eine überbetriebliche Lehrausbildung zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

5.9. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung ein Fachkräftestipendium zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

5.10. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung eine Eingliederungsbeihilfe zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht und Altersgruppen.

 

5.11. In wie vielen Fällen hat das AMS jeweils in den Jahren 2016 und 2017 BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung andere als die in dieser Anfrage bereits abgefragten Förderungen zuerkannt? Die AnfragestellerInnen ersuchen um Aufschlüsselung jeweils nach Bundesland, Geschlecht, Altersgruppen und Art der Maßnahme bzw. Förderung.