3457/J-BR/2018

Eingelangt am 05.03.2018
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Anfrage

 

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend Erwachsenenschutzgesetz

BEGRÜNDUNG

 

Die im April 2017 beschlossene Neuregelung des Erwachsenschutzgesetzes sieht vor allem eine starke Verbesserung der Autonomie der vertretungsbedürftigen Personen vor. Menschen die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu managen, bekommen durch vier zugeschnittenen Modelle - unter bestmöglicher Wahrung der Selbstbestimmung - die Möglichkeit, die gewählte Erwachsenenvertretung sowie Vorsorgevollmacht selbst zu regeln.

Schon damals mahnten die Grünen vom damaligen Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter eine ordentliche Finanzierung für die Gesetzesänderungsvorhaben ein - leider ohne Wirkung.

Seit Wochen nun werden bezüglich des Erwachsenenschutzgesetzes unterschiedlichste Meldungen verbreitet, was unter den Betroffenen zu großen Unsicherheiten und Verwirrungen führt. Von der Verschiebung des Gesetzes bis hin zu fehlenden monetären Ressourcen und der kompletten Streichung war den Medien und Auskünften der verschiedenen Ministerien zu entnehmen.

Für die Grünen steht fest, dass die neue Bundesregierung bei dieser Gesetzesänderung nicht zurückrudern und damit zehntausende Menschen in eine prekäre Situation bringen darf.

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende


ANFRAGE

1.)  Wird dieses Gesetz mit 1. Juli 2018 in Kraft treten?

a.)  Wenn nein, warum nicht?

b.)  Wenn nein, wird es einen Alternativvorschlag von Seiten der Regierung geben? Bis wann ist damit zu rechnen und welche Änderungen zum jetzigen Gesetzesvorschlag wird es geben?

c.)   Falls eine Verschiebung aufgrund angeblich fehlender finanzieller Mittel geplant ist: welche konkreten Probleme bei der Finanzierung des Gesetzes sehen Sie?

 

2.)  Sind im Budget die erforderlichen finanziellen Mittel sichergestellt?

3.)  Aus welchem konkreten Budgettitel bzw. Budgetposten wird die Finanzierung sichergestellt?

4.)  Hat es diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Finanzministerium gegeben?

a.)  Wenn ja, welche Ergebnisse resultieren aus diesen Gesprächen?

b.)  Wenn nein, warum nicht und bis wann wird es diesbezüglich Gespräche geben?

 

5.)  Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten für die nächsten 10 Jahre?

a.)  Wie setzen sich die jährlichen Mehrkosten konkret zusammen?
(bitte um Detailaufstellung pro Jahr)

b.)  Aufgrund welcher Datenlage/Studie schließen Sie auf die Mehrkosten?

6.)  Wie viele Personen sind vom Erwachsenenschutzgesetz Gesetz betroffen?

7.)  Wie viele Personen werden in den nächsten 10 Jahren auf dieses Gesetz „zurückgreifen“ müssen?

a.)  Liegen Ihnen dafür Studien/Erhebungen vor? Wenn ja, welche?

8.)  Wenn das Gesetzt nicht in Kraft tritt, welche Probleme bleiben für die betroffenen Menschen? (Geben Sie konkrete Probleme für die Betroffenen an)