3459/J-BR/2018

Eingelangt am 09.03.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Rettungsdienst

BEGRÜNDUNG

 

Seit dem Jahr 2002 ist der Rettungsdienst in Österreich im SanG neu definiert und organisiert. Dabei wird erstmals zwischen Rettungssanitäter_innen und Notfallsanitäter_innen unterschieden. Die Ausbildung der Rettungssanitäter_innen umfasst eine theoretische Ausbildung von 100 Stunden und eine praktische Ausbildung im Umfang von 160 Stunden im Rettungs- und Krankentransportdienst. Die Notfallsanitäter_innen durchlaufen eine umfassendere Ausbildung und schließen mit insgesamt 480 Stunden in Theorie und Praxis an die Ausbildung zur/m Rettungssanitäter_in an. Sie erwerben dabei sogenannte Notfallkompetenzen, wie beispielweise das Legen eines peripheren Venenzugangs, die Gabe einiger weniger Notfallmedikamente sowie die endotracheale Intubation. Diese Maßnahmen werden explizit als Notfallkompetenzen bezeichnet, weil die Regelkompetenz dem Notarzt vorbehalten ist und der/die Notfallsanitäter_in diese nur im Rahmen eines Notfalles, wenn ein Notarzt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, ergreifen darf. Immer wieder wird von diversen Organisationen und Fachverbänden eine Novellierung des Rettungssanitäter-Gesetzes gefordert. Wir Grüne wollen auch weiterhin an einem notarztgestützten präklinischen Rettungssystem festhalten. Dennoch sehen wir im ersten Schritt einen Novellierungsbedarf in gewissen Bereichen des Sanitätergesetzes und bei der Ausbildung der Notärzt_innen.

Im Regierungsprogramm wird unter dem Kapitel „Ehrenamt und Freiwilligkeit wertschätzen“ explizit die Evaluierung des Sanitätergesetzes angeführt (S. 120).

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Rettungsanitäter_innen wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 in Österreich nach dem Sanitätergesetz (SanG) ausgebildet? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation)

2.    Wie viele der in Frage 1 angeführten Rettungssanitäter_innen sind ehrenamtlich, in einem Angestelltenverhältnis oder als Zivildiener tätig? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation)

 

3.    Wie viele nach dem Sanitätsgesetz (SanG) ausgebildete Notfallsanitäter_innen gibt es in Österreich? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation – für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017)

4.    Wie viele Personen absolvierten die Ausbildung in den "Allgemeinen Notfallkompetenzen" nach SanG §38? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation – für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017)

5.    Wie viele Personen absolvierten die Ausbildung "Modul Arzneimittellehre" nach SanG §39? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation – für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017)

6.    Wie viele Notfallsanitäterinnen absolvierten die Ausbildung "Modul Venenzugang und Infusion" nach SanG §40? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisation – für die Jahre 2014, 2015,2016 und 2017)

7.    Wie viele Notfallsanitäterinnen absolvierten die Ausbildung "Besondere Notfallkompetenzen" nach SanG §41? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisationen – für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017)

8.    Wie viele Notfallsanitäterinnen absolvierten das Modul "Beatmung und Intubation" nach SanG §42? (aufgelistet nach Bundesländern und Organisationen – für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017)

9.    Wie viele Ärzt_innen sind mit Stand Beantwortung dieser Anfrage berechtigt, als qualifizierte Notärzrztin bzw. qualifizierter Notarzt in der präklinischen Notfallmedizin tätig zu sein? (aufgelistet nach Bundesländern und unterteilt in Dip. Leitende/r Notärztin/Notarzt und Notärztin/Notarzt)

10. Werden Sie dem Parlament eine Novelle des Gesundheitsberufsregister-Gesetzes hinsichtlich der Ausweitung auf andere Gesundheitsberufe– wie zB auf die Rettungssanitäter_innen- vorlegen?

a.    Wenn ja, bis wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?

b.    Wenn nein, geben Sie bitte konkret an, warum Rettungssantäter_innen
nicht in das Gesundheitsberufsregister-Gesetz aufgenommen werden sollen.

11. Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Erweiterung des Gesundheitsberufsregister-Gesetzes beschäftigen?

a.    Wenn ja, welche konkreten Punkte werden in dieser Arbeitsgruppe bearbeitet?

b.    Welche Personen (Ministerium/Land/Organisationen) sind in dieser Arbeitsgruppe vertreten?

c.    Welche Beschlüsse bzw. Ergebnisse resultieren aus dieser Arbeitsgruppe?

d.    Um welche Gesundheitsberufe soll das Gesetz konkret erweitert werden?

e.    Bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

12. Bis wann ist mit einem Ergebnis der Evaluierung des SanG zu rechnen?

13. Welche Inhalte bzw. konkrete Aufgaben- und Fragestellung hat die von Ihnen in Auftrage gegebene Evaluierung des SanG?

a.    Wenn diese noch nicht in Auftrag gegeben ist, bis wann werden Sie die Evaluierung des SanG in Auftrag geben und welche Inhalte und konkreten Aufgaben- und Fragestellungen sollen dabei erarbeitet werden?

14. Wer führt diese Evaluierung des SanG konkret durch? Geben Sie bitte konkret an, wer an der Evaluierung beteiligt ist. Ministerium / Ländervertreter / Vertreter der Einrichtungen nach § 23 / sonstige Vertreter.

15. Welchen Umfang wird diese Evaluierung haben?

16. Welches Ziel wird diese Evaluierung haben?

17. Streben Sie eine Novellierung des SanG an?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, geben Sie bitte konkret an, warum Sie keine Novellierung des SanG anstreben.

18. In diversen Voranfragen zum Thema Rettungsdienst (vgl. 2966/AB-BR/2017) haben Ihre Amtsvorgängerinnen Änderungen des SanG immer von zwei Subarbeitsgruppen abhängig gemacht. Werden Sie auch weiterhin diese zwei Subarbeitsgruppen einberufen?

a.    Wenn ja, welche genauen Inhalte werden in den beiden Subarbeitsgruppen behandelt?

b.    Zu welchen Terminen trafen sich diese Subarbeitsgruppen im Jahr 2017? Bitte genaues Datum und den jeweiligen Themenschwerpunkt der Treffen angeben.

19. Welche konkreten Ergebnisse resultieren aus den Sitzungen der Subarbeitsgruppen im Jahr 2017?

20. Welche konkreten Ergebnisse erwarten Sie sich aus den Sitzungen der Subarbeitsgruppen im Jahr 2018?