3467/J-BR/2018

Eingelangt am 21.03.2018
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Anfrage

 

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Zweifelhafte Unterrichtsmethoden und Weltanschauung an der Weinbergschule in Salzburg

BEGRÜNDUNG

Immer wieder kommt es in den letzten Jahren zu Fernseh- und Zeitungsberichten[1]über die zweifelhaften Unterrichtsmethoden der sogenannten Schetinin-Schulen und LAIS-Bewegung in Österreich. In den letzten Monaten wurde besonders über die Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht in Seekirchen (Salzburg), die sogenannte Weinbergschule, berichtet[2] (Schulkennzahl: 503221). Die Schule wird von einem Verein, der „Gemeinschaft werktätiger Christen für ein neues Jerusalem“ betrieben, die von der Bundesstelle für Sektenfragen als Sekte eingestuft wird. An dieser Schule wir lt. eigener Aussage mit der sogenannten LAIS-Methode unterrichtet. Laut der Schulleiterin der Weinbergschule, soll Biologie in zweieinhalb, bis drei Monaten erlernt werden. Auch die Idee der Wissensosmose dürfte an der Schule verbreitet sein. Die esoterischen Prinzipien der Schetinin-Schule dürften demnach tief im Unterricht verankert sein.


Im konkreten Fall, rund um die Weinbergschule in Seekirchen, hat sich seit der letzten medialen Berichterstattung einiges getan[3]. Es gab sowohl bei den Familien, die in der Gemeinschaft am Zachiesenhof wohnten, als auch bei den Eltern externer SchülerInnen erhebliche Unruhe. Als Konsequenz wurden nach uns vorliegenden Informationen mehrere TagesschülerInnen abgemeldet. Auch zwei Familien verließen mittlerweile den Hof und zogen ins Ausland. Das Ehepaar Krebs, das die Sekte bisher leitete, ist mittlerweile untergetaucht. Sie seien auf Reisen behauptet das Ehepaar Maier, das nicht nur die Weinbergschule ab sofort leiten soll, sondern jetzt auch anscheinend die Leitung der umstrittenen Zachiesengemeinschaft übernommen hat. Was die Leitung der Schule angeht sind große Bedenken angebracht. die ehest einer Klärung bedürfen. Ende November nahm die Leiterin als Sprecherin am sog. „Anti-Zensur-Kongress“ in der Schweiz teil.[4] Dieser wird vom Verschwörungstheoretiker Ivo Sasek[5] organisiert, der dazu auch schon Holocaust-Leugner eingeladen hat. Sasek selbst übernahm die Anmoderation der designierten Leiterin der Weinbergschule[6]. Auch 2017 traf sich auf Sasek’s Kongress das Who-is-Who der rechtsesoterischen Reichsbürger- und Verschwörungstheoretikerszene[7]. Es darf befürchtet werden, dass Kinder in der Weinbergschule mit dieser gefährlichen Ideologie indoktriniert werden. Daher ist der Entzug des Öffentlichkeitsrechtes längst überfällig und das Bildungsministerium und der zuständige Landesschulrat für Salzburg aufgefordert, umgehend zu handeln.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    In der Anfragebeantwortung 3024/AB-BR/2018 vom 29.01.2018 betreffend „Zweifelhafte Unterrichtsmethoden und Weltanschauung an der Weinbergschule in Salzburg“, beantworteten Sie die Frage, ob es in Bezug auf die Weinbergschule ein Verfahren oder eine Prüfung betreffend Entziehung und das Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes gibt, folgend: „Mit Stand Mitte Jänner 2018 wird überprüft, ob die Einleitung eines Verfahrens zum Entzug des Öffentlichkeitsrechtes geboten ist. ...“[8]

a.    Zu welchem Ergebnis kam der zuständige Landesschulrat für Salzburg bei der umfassenden Prüfung der Weinbergschule? (mit Stand Beantwortung dieser Anfrage)

b.    Liegt Ihnen diesbezüglich eine entsprechende Stellungnahme vor?

                                          i.    Wenn ja, zu welchem Entschluss oder Empfehlung kam der zuständige Landesschulrat?

                                        ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer entsprechenden Stellungnahme zu rechnen?

2.    Wurde der Weinbergschule eine nach § 16 Abs. 1 des PrivSchG vorgesehene – angemessene – Frist zur Beseitigung allenfalls festgestellter Mängel eingeräumt?

a.    Wenn ja, welche konkreten Mängel wurden festgestellt?

b.    Bis wann wurde der Weinbergschule eine Frist eingeräumt (Geben Sie ein konkretes Datum an), bis die Mängel beseitigt werden sollen?

3.    Wird der Weinbergschule in Salzburg das Öffentlichkeitsrecht entzogen?

a.    Da die allfällige Einleitung sowie die Führung eines entsprechenden Verfahrens in den Zuständigkeitsbereich des Landesschulrates für Salzburg als zuständiger Schulbehörde fallen: wurden Sie als Bundesminister über eine Einleitung bzw. Führung eines solchen Verfahrens informiert? Bzw. welche weiteren Informationen zum Verfahren liegen Ihnen von Seiten des Landesschulrates für Salzburg vor?

b.    Wenn ja, welche konkreten Voraussetzungen nach § 14 PrivSchG konnten nicht mehr erfüllt werden?

c.    Wenn nein, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Geben Sie bitte einen Zeitraum an, bis wann eine Entscheidung fallen soll?

4.    Laut der Anfragebeantwortung wurde auf Anweisung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung auch eine entsprechende Überprüfung durch den Landesschulrat für Salzburg zwecks umfassender Substantiierung, darunter auch hinsichtlich der konkreten Unterrichtserfolge und der gelehrten Inhalte angeordnet. Zu welchem konkreten Ergebnis bzw Empfehlung kam der Landesschulrat für Salzburg?

a.    Welche konkreten Empfehlungen des Landesschulrates werden Sie umsetzen bzw. weiter prüfen lassen?

b.    Wenn dieser Bericht bis zur Anfragenbeantwortung noch nicht vorliegt, bis wann rechnen Sie mit einem Einlagen des Berichtes in Ihr Ministerium?

5.    Liegt Ihnen für die Weinbergschule für das Schuljahr 2017/18 ein Förderansuchen für Subventionen auf Basis des Art. 17 B-VG (§ 30 Abs. 5 BHG 2013 iVm den ARR 2014) vor? Bzw. wurden Anträge für Förderungen über Subventionsmittler gestellt?

a.    Wenn ja, wurde die Förderung gewährt und wie hoch ist die Förderung für das Schuljahr 2017/18?

6.    Laut unseren Informationen ist im Zusammenhang mit der Schule noch immer ein Pflegschaftsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung bei den zuständigen Gerichten anhängig. Es dürfte sich dabei um sieben Familien mit 16 Kindern handeln.

a.    Ist Ihnen das bekannt?

b.    Haben Sie darüber Informationen von den zuständigen Ministerien/Behörden bekommen? Wenn ja, welche konkret?

c.    Werden Sie diese Informationen für das weitere Verfahren „Entzug des Öffentlichkeitsrechtes“ mitberücksichtigen? Wenn ja, inwiefern?

7.    Liegen Ihnen Informationen vor, ob eine Anzeige jeglicher Art (zB. wegen Kindeswohlgefährdung) gegen die Leitung der Schule vorliegt?

a.    Wenn ja, welche Anzeige bzw. laufendes Verfahren ist konkret anhängig?

8.    Wer ist DirektorIn/LeiterIn der Weinbergschule und seit wann?

9.    Wie viele SchülerInnen sind aktuell an der Schule angemeldet (mit Stand Beantwortung dieser Anfrage)?



[1] Wiener Zeitung (2017), Seit doch alle ein wenig natürlicher! 10.06., bezogen unter: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/897339_Seid-doch-alle-ein-wenig-natuerlicher.html (Zugriff 07.03.2018)

[2] Kronen Zeitung (2017), Schule könnte bald Lizenz verlieren. 24.11., bezogen unter: http://www.krone.at/600378 (Zugriff 07.03.2018)

[3] ORF Am Schauplatz (2017), Die Kinder vom Zachhiesenhof. YouTube, online: https://www.youtube.com/watch?v=gORqzvkDNy0 (Zugriff 07.03.2018)

[4] Anti.Zensur (2018) http://www.anti-zensur.info/azk14/

[5] Wikipedia Ivo Sasek https://de.wikipedia.org/wiki/Ivo_Sasek

[6] https://www.watson.ch/Schweiz/Sektenblog/467183976-Sektenfuehrer-Ivo-Sasek-ruft-zum---Freundestreffen-------willkommen-beim-abstrusesten-Event-des-Jahres

[7] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-grosse-Auftritt-der-HolocaustLeugnerin-/story/13425297

[8] Österreichische Parlament (2018): Anfragebeantwortung „Zweifelhafte Unterrichtsmethoden und Weltanschauung an der Weinbergschule in Salzburg“, online: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/AB-BR/AB-BR_03024/imfname_679083.pdf (Zugriff 07.03.2018)