3468/J-BR/2018

Eingelangt am 21.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der BundesrätInnen Heidi Reiter, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

 

betreffend Position und Abstimmungsverhalten zum Vorschlag der EU-Kommission für ein Totalverbot von drei Neonicotinoiden in Freilandkulturen

 

BEGRÜNDUNG

 

Bienen und andere Bestäuber sind in Europa bedroht. Einer der Faktoren, der für den Rückgang der Bienen verantwortlich gemacht wird, ist der Einsatz von Pestiziden, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bienen und unsere Ökosysteme haben.

Im März 2017 präsentierte die EU-Kommission drei Vorschläge[1] , die darauf abzielen, die seit 2013 bestehenden Beschränkungen für drei Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) auf alle Freilandkulturen auszuweiten. Die Kommission berief sich dabei auf die Schlussfolgerungen der EFSA zum Peer-Review der Risikobewertungen, die im Jahr 2016 publiziert wurden[2]. Der Kommission zufolge kann „die derzeit noch mögliche Verwendung im Freien aufgrund der festgestellten Risiken für Bienen nicht mehr als sicher angesehen werden“[3].

In den vorliegenden Vorschlägen der Kommission werden das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche eine der drei Substanzen enthalten, verboten - mit Ausnahme der Verwendung in Dauergewächshäusern, in denen Kulturpflanzen während ihres gesamten Lebenszyklus bleiben.


Die Abstimmung über die vorgeschlagene Ausweitung des Verbots muss im zuständigen EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) erfolgen. Einige EU-Mitgliedstaaten hatten gefordert, die neuerliche wissenschaftliche Bewertung der EFSA abzuwarten. Pestizid-ExpertInnen der Mitgliedsstaaten wurden von der EFSA im Zuge des Bewertungsverfahrens in extensiven Konsultationsrunden einbezogen.4

Die EFSA hat ihre neueste Bewertung am 28. Februar veröffentlicht[5]. Sie bestätigte, dass Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sowohl Honig- als auch Wildbienen bedrohen. Der Kommission zufolge stärkt diese neue EFSA-Bewertung die wissenschaftliche Grundlage für die Ausweitung des Verbots.[6] Die Kommission hat daher nicht die Absicht, ihre Vorschläge substantiell zu überarbeiten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.)    Werden die österreichischen VertreterInnen im EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) den Vorschlägen der EU-Kommission für ein Verbot der Nutzung von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam im Freiland uneingeschränkt, das heißt für alle Anwendungen und zu jedem Zeitpunkt, zustimmen? Haben Sie eine diesbezügliche Weisung erteilt? Wenn nein, warum nicht?

2.)    Werden Sie sich bei den Delegationen der anderen Mitgliedsstaaten dafür einsetzen, dass sie den Vorschlägen der Kommission, Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam für die Anwendung im Freiland zu verbieten, uneingeschränkt, das heißt für alles Anwendungen und zu jedem Zeitpunkt, zustimmen und den Bienenschutz nicht durch Ausnahmen aufweichen? Wenn nein, warum nicht?

3.)    Werden Sie, falls kein europaweites Verbot aller Freilandanwendungen von Imidacloprid-, Clothianidin- und Thiamethoxam-hältigen Pestiziden in Kraft tritt, die Zulassung von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam-hältigen Pestiziden in Österreich aufheben und damit wirksamen Bienenschutz betreiben? Wenn nein, warum nicht?

4.)    Wurden Sie, Ihr Vorgänger oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts im Zeitraum März 2017 bis heute von Unternehmen, Interessensvertretungen, Interessensgemeinschaften, Lobbyorganisationen, Vereinen oder Branchenverbänden zum Thema Neonicotinoide kontaktiert? Wenn ja, von welchen Organisationen im Detail, zu welchem Zeitpunkt?


5.)    Hat es Bestrebungen von Unternehmen, Interessensvertretungen, Interessensgemeinschaften, Lobbyorganisationen, Vereinen oder Branchenverbänden gegeben, Sie oder Ihre Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen dazu zu bewegen, Ausnahmeregelungen vom vorgeschlagenen Verbot zu unterstützen? Wenn ja, von welchen Organisationen im Detail und welche Ausnahmen?

6.)    Die Industriegruppe Pflanzenschutz IGP hat mehrmals öffentlich betont, dass der Zuckerrübenanbau in Österreich ohne Neonicotinoide ökonomisch nicht mehr tragbar sei. Ist ein Vertreter oder eine Vertreterin der Industriegruppe Pflanzenschutz oder von deren Mitgliedern an Sie oder Ihr Ministerium herangetreten, um eine Ausnahme eines allfälligen Verbotes von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam-hältigen Pestiziden für den Zuckerrübenanbau zu erwirken? Werden Sie sich für eine solche Ausnahme einsetzen und falls ja, wie begründen Sie dies?

 

 



[1] https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/approval_active_substances/approval_renewal/neonicotinoids_en

[2] EFSA, 2016, Peer review of the pesticide risk assessment for the active substance imidacloprid in light of confirmatory data submitted.

EFSA, 2016, Peer reviews of the pesticide risk assessment for the active substance clothianidin in light of confirmatory data submitted.

EFSA, 2016, Outcome of the consultation on confirmatory data used in risk assessment for thiamethoxam

 

[3] https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/approval_active_substances/approval_renewal/neonicotinoids_en

[5] https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/180228

[6] https://www.reuters.com/article/us-science-europe-pesticides/pesticides-put-bees-at-risk-european-watchdog-confirms-idUSKCN1GC18G