3475/J-BR/2018

Eingelangt am 11.04.2018
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Anfrage

 

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend die rechtsextreme Bewegung „Graue Wölfe“

BEGRÜNDUNG


„Graue Wölfe“ ist eine Bezeichnung für Mitglieder der rechtsextremen

türkischen Partei der Nationalistischen Bewegung. Sie bezeichnen sich selber als
„Idealisten“ und haben als Ziel ein großtürkisches Reich und die Eliminierung von
politischen GegnerInnen.

In Österreich treten die „Grauen Wölfe“ immer mehr durch Zeigen ihrer Fahne oder
den sogenannten Wolfsgruß an die Öffentlichkeit. Getarnt in harmlos klingenden
Vereinsstrukturen unterwandern sie seit Jahren die österreichische Parteipolitik und
sind von der Öffentlichkeit lange Zeit fast unbeobachtet geblieben.

In den letzten Jahren kamen jedoch immer wieder Verbindungen zwischen Vereinen, Institutionen und Organisationen aus Österreich und den rechtsextremen Grauen Wölfen zum Vorschein.

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wird die Bewegung „Graue Wölfe“ vom Verfassungsschutz als extremistische oder terroristische Bewegung in Österreich eingestuft?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Liegen Ihnen Zahlen über die Mitglieder der „Grauen Wölfe“ vor?

a.    Wie viele Mitglieder haben die „Grauen Wölfe“ in Österreich?

b.    Wenn nein, warum werden solche nicht erhoben?

c.    Liegen Ihnen Statistiken, Erhebungen oder Einschätzungen von Behörden oder Expertinnen und Experten vor, die auf eine Zahl der Mitglieder der Grauen Wölfe in Österreich schließen lassen? Zu welcher Einschätzung kommen diese?

3.    In welchen Bundesländern / Bezirken / Gemeinden gibt es nach
ihrem Wissensstand bzw. des Verfassungsschutzes diese
rechtsextreme Bewegung? (Bitte um Auflistung)

4.    In welchen Bundesländern / Bezirken / Gemeinden / Vereinen gab es im Rahmen der Sicherheitsbehörden aktenkundig gewordene Vorfälle, die  in irgendeiner Weise mit den „Grauen Wölfen“ zusammenhängen
(Auflistung aller aktenkundigen Vorfälle der letzten 5 Jahren)?

a.    Durch welche konkrete Aktionen ist diese Gruppierung auffällig
geworden? (Auflistung aller diesbezüglichen Vorfälle/Straftaten/Anzeigen)

5.    Wie viele Anzeigen und Verurteilungen gab es in den letzten 5 Jahren, aufgelistet nach Bundesländern, die in
Zusammenhang mit den rechtsextremen „Grauen Wölfen“
gebracht werden konnte?

a.    Nach Angaben einer Recherchegruppe des ZDF1 sind in
Deutschland mindestens 20.000 Personen bei den „Grauen
Wölfen“ organisiert. Gibt es nach Ihnen bzw. dem
Verfassungsschutz vorliegenden Informationen Verbindungen
zwischen den „Grauen Wölfen“ und deutschen Neonazis?

b.    Wurde von Ihnen bzw. vom Verfassungsschutz die Verbindung zwischen den „Grauen Wölfen“ in Österreich und den Neonazis in Deutschland bereits überprüft und liegen Ihnen dementsprechende Informationen vor?

                                          i.    Welche konkret?

6.    Welche Vereine mit einer Verbindung oder einem Nahverhältnis
zu den „Grauen Wölfen“ sind dem Verfassungsschutz konkret bekannt?
(Aufgelistet nach Bundesländern)

a.    Wenn eine konkrete Auflistung (z.B.: aufgrund ermittlungstaktischer Gründe) nicht möglich ist, geben Sie die Art des Vereins (z.B. Türkischer Kulturverein, usw.), sowie deren Vereinsort (z.B.: Linz) an.

7.    Welche Vereine werden von Ihnen bzw. von Ihrem Ministerium als türkisch nationalistisch eingestuft? (Aufgelistet nach Bundesländern)

a.    Wenn eine konkrete Auflistung (z.B.: aufgrund ermittlungstaktischer Gründe) nicht möglich ist, geben Sie die Art des Vereins (z.B. Türkischer Kulturverein, usw.), sowie deren Vereinsort (z.B.: Linz) an.

8.    Gibt es nach Ihnen bzw. dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen
eine Verbindung zwischen dem Linzer Verein „Avrasya“ und der rechtsextremen Bewegung „Graue Wölfe“?

a.    Welche Verbindungen sind Ihnen bzw. dem
Verfassungsschutz im oben genannten Fall bekannt?

b.    Gibt es diesbezüglich Anzeigen oder Verurteilungen, die in
direkter Verbindung zu diesen beiden Gruppierungen stehen?

c.    Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Verfassungsschutz, um hier entgegenzusteuern?

9.    Die OÖN berichteten am 26.3.2016 darüber, dass bei der Eröffnungsfeier des „Türkischen Kulturvereins“ in der Gemeinde Lengau/Friedburg (OÖ) von vielen Besuchern der sogenannte "Wolfsgruß" gezeigt wurde. Gibt es nach Ihnen bzw. dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen
eine Verbindung zwischen diesem „Türkischen Kulturverein“ und den Grauen Wölfen?

a.    Steht bzw. stand der „Türkische Kulturverein“ unter Beobachtung des BMI bzw. des BVTs?

b.    Gab es bei der oben genannten Eröffnungsveranstaltung
Anzeigen bzw. gab es dazu Ermittlungen des
Verfassungsschutzes?

                                          i.    Wenn ja, zu welchem konkreten Ergebnis kamen diese?

10.  Ist Ihrem Ressort bzw. dem Verfassungsschutz die Facebook-Seite einer
Gemeinschaft aus Bergheim (Salzburg) bekannt?
(https://www.facebook.com/ocaksalzburg/). Dort findet man Fotos mit Fahnen
und Symbolen, die der rechtsextremen Gruppierung „Grauen Wölfe“
zugeordnet werden können.

a.    Gibt es Ermittlungen des Verfassungsschutzes zu dieser
Gruppe?

b.    Gab es rund um diese Gruppe bereits Auffälligkeiten, die in
Verbindung mit den „Grauen Wölfen“ gebracht werden konnten?

                                          i.    Wenn ja, wie viele, welcher Art und wann ereigneten sich
diese?

                                         ii.    Gab es Anzeigen, die in Verbindung mit der Gruppe in Bergheim und den Grauen Wölfen gebracht werden können?

11.  Ist Ihrem Ressort bzw. dem Verfassungsschutz die Facebook-Seite der „Turan
Camii“ Moschee in der Stadt Salzburg bekannt?
(https://www.facebook.com/pages/Salzburg-Turan-camii/258825610798009).
Dort findet man Fotos mit Personen, die u.a. den „Wolfsgruß“ zeigen, der der
rechtsextremen Gruppierung „Graue Wölfe“ zugeordnet werden kann.

a.    Gibt es Ermittlungen des Verfassungsschutzes zu dieser
Gruppe?

b.    Gab es rund um diese Moschee bereits Auffälligkeiten, die in
Verbindung mit den „Grauen Wölfen“ gebracht werden konnten?

                                          i.    Wenn ja, wie viele, welcher Art und wann ereigneten sich
diese?

                                         ii.    Gab es Anzeigen, die in Verbindung mit der „Turan Camii“ und den „Grauen Wölfen“ gebracht werden können?

12.  Wie viele Personen mit Türkisch- bzw. Arabischkenntnissen arbeiten im
Verfassungsschutz?

13.  Gibt es MitarbeiterInnen im BVT, die der türkischen Sprache mächtig sind?

14.  Gibt es MitarbeiterInnen im BVT, die der arabischen Sprache mächtig sind?

15.  Welche genauen Maßnahmen ergreift Ihr Ressort, um solchen
Radikalisierungen wie im Rahmen der „Grauen Wölfe“ in Österreich entgegenzuwirken?

16.  Gibt es Präventionsprojekte, um junge Muslime von extremistischen Bewegungen fern zu halten? Wenn ja, welche?

17.  Gibt es im Rahmen ihres Ressorts Projekte, um die von den „Grauen Wölfen“ radikalisierten Menschen zu deradikalisieren?

18.  Werden Vereine/Organisationen/Institutionen, die vom BVT mit den „Grauen Wölfen“ in Verbindung gebracht werden, von der türkischen AKP finanziell unterstützt?

a.    Welche konkreten Hinweise für eine finanzielle Unterstützung von Seiten der AKP liegen Ihnen vor?

b.    Gab es diesbezüglich bereits Anzeigen/Verurteilungen/Einvernahmen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?

19.  Am 28. Dezember 2016 fand in Ried im Innkreis (OÖ) eine Propagandaveranstaltung der türkischen Partei MHP statt, die den „Grauen Wölfen“ nahe steht. Wurde diese Veranstaltung vom Verfassungsschutz überwacht?

a.    Wie viele Personen nahmen Teil?

b.    Stehen die veranstaltenden Personen unter Beobachtung des BVTs?

Wenn nein, warum nicht?

c.    Werden die Veranstalter vom BVT als extremistisch geführt?

20.  2015/2016 kam es zu einer europaweiten Kampagne, um die im syrischen Bürgerkrieg eingeschlossenen türkischen Minderheiten zu retten. Dabei schlossen sich viele Aktivist_innen der MHP bzw. der „Grauen Wölfe“ verschiedensten djihadistischen Milizen an.

a.    Ist dem BVT bzw. dem BMI diese Dynamik bekannt?

b.    Wie viele österreichische Staatsbürger_innen zogen auf diese Weise in den syrischen Bürgerkrieg?

21.  Im Frühling 2018 veranstaltete eine „Knaben-Organisation“ der BBP eine Spendensammlung in Wien. Dabei wurden Spenden für türkische Kämpfer_innen in Syrien gesammelt.

a.    Gibt es Verbindungen zwischen den Veranstalter_innen und den „Grauen Wölfen“?

b.    Wurde diese Veranstaltung vom BVT überwacht bzw. überprüft?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

c.    War das BVT bei dieser Veranstaltung vor Ort?

d.    Wie viele Personen nahmen teil?

22.  Sind dem Innenministerium bzw. dem BVT Verbindungen zwischen Kampfsportvereinen und den „Grauen Wölfen“ bekannt?

a.    Welche Vereine stehen unter Beobachtung? (Auflistung nach Bundesländer)

b.    Wenn nein, gibt es generell Kampfsportvereine, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und des BMI stehen?

                                          i.    Welche und unter welchem Verdacht? (Auflistung nach Bundesländer)

                                         ii.    Wenn nein, warum nicht?