3480/J-BR/2018

Eingelangt am 23.04.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Internet und soziale Medien haben schon lange Einzug in das Leben von Kindern und Jugendlichen gehalten. 2017 verfügten laut Statistik Austria 95 % der Haushalte mit Kindern über einen Internetzugang und 99,7 % der Personen zwischen 16 und 24 Jahren nutzten das Internet.[1] Die Zahl der Jugendlichen zwischen 11 und 18 Jahren, die ein eigenes Smartphone besitzen, ist seit 2008 von 4 % auf 85 % im Jahr 2017 gestiegen.[2]

Neben vielen positiven Seiten und Erleichterungen des täglichen Lebens verbergen sich jedoch auch Gefahren in der digitalen Welt. Eine von SOS-Kinderdorf und Rat auf Draht beauftragte repräsentative Studie (März 2018) des Instituts für Jugendkulturforschung zeigt, dass 27 % aller Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Internet gemacht haben, fast die Hälfte der Befragten machte die erste Erfahrung vor dem 14. Geburtstag. Zugleich weiß jedoch weniger als die Hälfte der Befragten, welche Handlungen strafbar sind, nur 8 % erstatten Anzeige.[3]

Die Bundesregierung verpflichtet sich im Regierungsprogramm dazu, Kinder und Jugendliche bei der Nutzung von digitalen Medien aber auch beim Erkennen von Gefahren zu unterstützen.

Angeführt werden dabei Schutzfilter, Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Pornographie und Gewalt, Entwicklung von Unterrichtsmaterialien, Schüler-, Lehrer- und Elternschulung sowie Sammeln von Good Practice Beispielen gegen Pornographie, Gewalt etc. aus anderen Ländern.[4]

 

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Zu § 107c StGB, Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems („Cyber-Mobbing“)

a.    Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung einer strafbaren Handlung nach diesem Delikt wurden von den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2015-2017 jeweils geführt?

b.    Wie viele Opfer betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2015-2017 jeweils?

                                          i.    Wie viele dieser Opfer waren jeweils minderjährig?

                                        ii.    Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

c.    Wie viele Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2015-2017 jeweils?

                                          i.    Wie viele dieser Beschuldigten waren jeweils minderjährig?

                                        ii.    Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

d.    Wie oft kam es in den Jahren 2015-2017 jeweils zu einer Anklage/einem Strafantrag wegen dieses Delikts?

e.    Wie viele Opfer betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2015-2017 jeweils?

                                          i.    Wie viele dieser Opfer waren jeweils minderjährig?

                                        ii.    Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

f.      Wie viele Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2015-2017 jeweils?

                                          i.    Wie viele dieser Beschuldigten waren jeweils minderjährig?

                                        ii.    Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

g.    Wie viele Verurteilungen zu diesem Delikt gab es jeweils in den Jahren 2015-2017?

h.    Wie viele Opfer betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2015-2017 jeweils?

                                          i.    Wie viele dieser Opfer waren jeweils minderjährig?

                                        ii.    Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

i.      Wie viele TäterInnen betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2015-2017 jeweils?

                                          i.    Wie viele dieser TäterInnen waren jeweils minderjährig?

                                        ii.    Wie viele dieser minderjährigen TäterInnen waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

j.      In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2015-2017 zu einer Einstellung des Verfahrens?

k.    In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung?

                                          i.    Wie viele minderjährige Opfer betrafen diese Einstellungen bzw. Diversionen in den Jahren 2015-2017 jeweils?

                                        ii.    Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren männlich, wie viele weiblich?

                                       iii.    Wie viele minderjährige Beschuldigte waren von diesen Einstellungen bzw. Diversionen jeweils betroffen?

                                       iv.    Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren männlich, wie viele weiblich?

 

2)    Zu § 207a StGB, Pornographische Darstellungen Minderjähriger („Kinderpornographie“)

a.    Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung einer strafbaren Handlung nach diesem Delikt wurden von den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2013-2017 jeweils geführt?

                                          i.    Wie viele männliche Opfer betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2013-2017 jeweils? Wie viele weibliche Opfer?

                                        ii.    Wie viele männliche bzw. weibliche Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2013-2017 jeweils?

                                       iii.    Wie viele minderjährige Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

b.    Wie oft kam es in den Jahren 2013-2017 jeweils zu einer Anklage/einem Strafantrag wegen dieses Delikts?

                                          i.    Wie viele männliche Opfer betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2013-2017 jeweils, wie viele weibliche Opfer?

                                        ii.    Wie viele männliche Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2013-2017 jeweils, wie viele weibliche Beschuldigte?

                                       iii.    Wie viele minderjährige Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

c.    Wie viele Verurteilungen zu diesem Delikt gab es jeweils in den Jahren 2013-2017?

                                          i.    Wie viele männliche Opfer betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2013-2017 jeweils, wie viele weibliche?

                                        ii.    Wie viele männliche Täter betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2013-2017 jeweils, wie viele weibliche Täterinnen?

                                       iii.    Wie viele TäterInnen waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen TäterInnen waren männlich, wie viele weiblich?

d.    In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2013-2017 zu einer Einstellung des Verfahrens? In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung?

                                          i.    Wie viele minderjährige Beschuldigte waren von diesen Einstellungen bzw. Diversionen jeweils betroffen?

                                        ii.    Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren männlich, wie viele weiblich?

 

3)    Zu § 208a StGB, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen („Cyber-Grooming“)

a.    Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung einer strafbaren Handlung nach diesem Delikt wurden von den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2013-2017 jeweils geführt?

                                          i.    Wie viele männliche Opfer betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2013-2017 jeweils? Wie viele weibliche Opfer?

                                        ii.    Wie viele männliche bzw. weibliche Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2013-2017 jeweils?

                                       iii.    Wie viele minderjährige Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

b.    Wie oft kam es in den Jahren 2013-2017 jeweils zu einer Anklage/einem Strafantrag wegen dieses Delikts?

                                          i.    Wie viele männliche Opfer betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2013-2017 jeweils, wie viele weibliche Opfer?

                                        ii.    Wie viele männliche Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2013-2017 jeweils, wie viele weibliche Beschuldigte?

                                       iii.    Wie viele minderjährige Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?

c.    Wie viele Verurteilungen zu diesem Delikt gab es jeweils in den Jahren 2013-2017?

                                          i.    Wie viele männliche Opfer betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2013-2017 jeweils, wie viele weibliche?

                                        ii.    Wie viele männliche Täter betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2013-2017 jeweils, wie viele weibliche Täterinnen?

                                       iii.    Wie viele TäterInnen waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen TäterInnen waren männlich, wie viele weiblich?

d.    In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2013-2017 zu einer Einstellung des Verfahrens?

e.    In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung?

f.      Wie viele minderjährige Beschuldigte waren von diesen Einstellungen bzw. Diversionen jeweils betroffen? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren männlich, wie viele weiblich?

 

4)    Stehen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Aus- und Fortbildungen zu den oben erwähnten Tatbeständen zur Verfügung?

a.    Wenn ja, um welche Form der Aus- bzw. Fortbildung handelt es sich und von wem wird diese organisiert und durchgeführt?

b.    Wenn ja, handelt es sich hierbei um verpflichtende Kurse?

c.    Wenn ja, in welchem Ausmaß stehen diese zur Verfügung und wie viele Personen haben diese Maßnahme in den Jahren 2015-2017 absolviert?

d.    Wenn nein, welche Maßnahmen sind zur Schulung und Sensibilisierung geplant und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?

 

5)    Stehen Richterinnen und Richtern Aus- und Fortbildungen zu den oben erwähnten Tatbeständen zur Verfügung?

a.    Wenn ja, um welche Form der Aus- bzw. Fortbildung handelt es sich und von wem wird diese organisiert und durchgeführt?

b.    Wenn ja, handelt es sich hierbei um verpflichtende Kurse?

c.    Wenn ja, in welchem Ausmaß stehen diese zur Verfügung und wie viele Personen haben diese Maßnahme in den Jahren 2015-2017 absolviert?

d.    Wenn nein, welche Maßnahmen sind zur Schulung und Sensibilisierung geplant und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?



[1] Siehe Statistik Austria „Haushalte mit Internetzugang 2002 bis 2017“ bzw. „Internetnutzerinnen und Internetnutzer 2017“

[2] Education Group 2017, 5. Oberösterreichische Jugend-Medien-Studie 2017

[3] Siehe www.sos-kinderdorf.at/sicheronline

[4] Siehe: Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022, Seite 104