3487/J-BR/2018

Eingelangt am 26.04.2018
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Anfrage

 

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend offensichtliche Auswirkungen der „Vereinbarung über Zusammenwirken und Kooperation“ zwischen FPÖ und Putin-Partei ”Einiges Russland” auf die österreichische Außenpolitik

BEGRÜNDUNG

1.    Am 20. April wurde in einer deutschen Tageszeitung berichtet, dass die von Österreich mitgetragenen EU-Sanktionen gegen Russland durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verschleiert im Wege des AIT Austrian Institute of Technology unterlaufen würden.

Im Medienbericht wird ausgeführt, dass DI Alexander Petritz, Spezialist im Bereich der Infrastrukturentwicklung im Auftrag der österreichischen Bundesregierung die “Regierung der Krim” beraten würde. Petritz wird damit zitiert, dass er keinesfalls “offiziell” sagen solle, dass er im Auftrag der österreichischen Bundesregierung arbeiten würde.

Auf einer russischen Propagandaseite wird verlautbart, dass am “Jalta-Wirtschaftsforum auf der Krim” vom 19. bis 21. April 2018 auch der FPÖ-Vizebürgermeister von Linz, Detlef Wimmer, teilnahm. Wimmer ist verantwortlich für einen Mehrheitsbeschluss des Linzer Gemeinderates vom 01. Dezember 2016, wonach an die Bundesregierung appelliert wird, gegen die “Russland-Sanktionen” einzutreten.

2.    In- und ausländischen Medienberichten zufolge war bei den russischen
Präsidentenwahlen am 18. März 2018 der österreichische Staatsangehörige
Patrick Poppel, Obmann der rechtsextremen “Suworow Institut-Gesellschaft
zur Förderung des Österreichisch-Russischen Dialogs” als „Wahlbeobachter“
auf der Krim.

Entgegen der Wahlbeobachter der offiziellen OSZE-Mission konnte Poppel
keinerlei Unregelmäßigkeiten feststellen: “Ich habe eine völlig
ordnungsgemäße Wahl gesehen, nach den Regeln wie sie auch bei uns
ablaufen.”
Ebenfalls Medienberichten zufolge hatte sich Poppel vor Antritt der
“Wahlbeobachtermission” mit FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus getroffen. Eigenen Angaben zufolge sei Poppel von einer “Kommission der
russischen Duma” eingeladen worden. Weitere Hintergründe zur sogenannten
“Wahlbeobachtermission” wie Auftraggeber, Organisation, finanzielle
Bedeckung, Ausbildung und Schulungsunterlagen der “Wahlbeobachter”,
sowie Berichte sind nicht bekannt.

 

3.    Verschiedensten Medienberichten zufolge soll der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, im Juni 2018 Österreich besuchen. Einige Medien berichten, dass er anlässlich einer Feier der 50-jährigen OMV-Gazprom-Kooperation nach Wien eingeladen sein.


Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1. Trifft es zu, dass die “Regierung der Krim” im Auftrag der österreichischen Bundesregierung beraten wird?

2. Wenn ja, in welchem Umfang werden diese Beratungsleistungen erbracht?

3. Wenn ja, aus welchem Grund wurde DI Petritz angewiesen, seinen Auftraggeber, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, zu verleugnen?

4. Wenn ja, wie beurteilen Sie eine allfällige Tätigkeit von DI Petritz unter dem Aspekt des Artikel 2c der EU-Verordnung 1351/2014 vom 18. Dezember 2014?

5. Wenn ja, auf wessen Anweisung bzw. mit wessen Genehmigung erfolgt die Beratungstätigkeit von DI Petritz für die „Regierung der Krim“?

6. Wie beurteilen Sie die Teilnahme österreichischer Politiker und Wirtschaftsvertreter am “Jalta-Wirtschaftsforum” unter dem Aspekt des Artikel 4 der EU-Verordnung 1351/2014 vom 18. Dezember 2014?

7. Hat der Beschluss des Linzer Gemeinderates vom 01. Dezember 2016  Auswirkungen auf die Haltung der österreichischen Bundesregierung zu den
Sanktionen der EU gegen Russland?

8. Wenn ja, welche?

9. Ist Ihnen die in Pkt 2 der Begründung geschilderte „Wahlbeobachtermission“ auf die Krim bekannt bzw. liegen in ihrem Bundesministerium diesbezüglich Informationen vor?

10. Hat das  Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Personal für diese Wahlbeobachtermission rekrutiert, im Rahmen eines Secondment oder anderweitig zur Verfügung gestellt?

11.  Wenn ja – welche Selektionskriterien wurden bei der Auswahl der
Wahlbeobachter angewandt?

12.  Wenn nein:  hat das Bundesministerium für Europa, Integration
und Äußeres Bedenken, wenn österreichische Staatsangehörige im Auftrag
anderer Staaten an „Wahlbeobachtermissionen“ teilnehmen?


13.  Hat das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
diese „Wahlbeobachtermission“ in anderer Form, etwa finanziell und/oder
organisatorisch, unterstützt?


14. Wenn ja – wie hoch waren die Kosten für die Unterstützung dieser
„Wahlbeobachtermission“?


15. Schließt sich das Bundesministerium für Europa, Integration und
Äußeres der Beurteilung, die Wahl auf der Krim sei eine “völlig
ordnungsgemäße Wahl” gewesen, an?


16.  Wenn nein, wie beurteilen Sie die Wahl auf der Krim unter dem Aspekt des Dokuments der Kopenhagener Konferenz der KSZE (OSCE/ODIHR)?

17. Entspricht es den Tatsachen, dass der Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, in den kommenden Monaten Österreich einen Besuch abstatten wird? Soll es sich dabei um einen offiziellen Staatsbesuch handeln?

18.  Wenn ja, welche Maßnahmen werden seitens ihres Bundesministeriums getroffen, um eine Einreise von Personen in der russischen Delegation zu verhindern, die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates der Europäischen Union vom 17. März 2014 angeführt sind?