3498/J-BR/2018

Eingelangt am 30.05.2018
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Anfrage

 

der BundesrätInnen Daniela Gruber-Pruner

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend „mangelnde Klärung der Begleit- und Umsetzungsfragen zu den beschlossenen Deutschförderklassen“

Entgegen der Kritik von namhaften Expertinnen und Experten, wonach eine Segregierung von Kindern ohne oder mit mangelhaften Deutschkenntnissen von anderen Kindern, trotz den Mahnungen, man hemme dadurch den Spracherwerb, man hindere die Integration, man separiere und diskriminiere Kinder ist die Bundesregierung nicht von ihrem Plan abgerückt, bereits mit Herbst 2018 sogenannte separate „Deutschförderklassen“ Realität werden zu lassen.

Das überhastete Eingreifen in den Schulbetrieb, das den betroffenen Landesschulräten, DirektorInnen, LehrerInnen, Eltern und nicht zuletzt den Schülerinnen und Schülern kaum einen Sommer Zeit für die Umstellung lässt, wirft eine reiche Fülle an begleitenden Fragen auf, auf die die Bundesregierung bisher keine Antwort geben konnte. Diese Antworten sind allerdings unabdingbar, um eine komplette Lahmlegung des Schulsystems in Österreich zu verhindern, in Anbetracht der wenigen Zeit, die bis September 2018 verbleibt, ist ihre Beantwortung von allerhöchster Dringlichkeit.

Aus allen oben genannten Gründen stellen die unterzeichneten BundesrätInnen daher folgende

Anfrage

Prozess:

1.      Aufgrund welcher Befunde wurden die bestehenden Sprachförderkonzepte abgeschafft und warum wurde keine Evaluierung der Sprachfördergruppen/-kurse durchgeführt?

2.      Gibt es valide Befunde über die Wirkungen der Sprachfördergruppen und Sprachförderkurse, die für die sofortige Einführung von verpflichtenden Deutschklassen sprechen?

3.      Welche Pilotprojekte und Pilotschulen wurden im Zuge der Konzeption der Deutschklassen evaluiert und als Vorbilder herangezogen? Wenn ja, welche Ergebnisse der Pilotprojekte wurden bei der Konzeption berücksichtigt?

4.      Warum wurde keine Erprobung des Konzepts und der Testung vor einer gesetzlichen Vorgabe für alle Schulen durchgeführt?

5.      Weshalb wurde das Gesetz so kurzfristig zur Begutachtung/Abstimmung vorgelegt?

6.      Mit welchen Schulen und ExpertInnen wurde das Modell der Deutschklassen erarbeitet?

7.      Warum wurde im Übergangsjahr den Schulleitungen zwar weiterhin die Zuteilung des AO Status, aber nicht die Aufteilung in Deutschförderklasse und Deutschförderkurs überlassen?

8.      Warum wurden bestehende Abstufungen und Erhebungskonzepte des Deutschförderbedarfs bei der Gesetzeswerdung und der Übergangsregelung nicht berücksichtigt?

9.      Wird es seitens des Bildungsministeriums ein Informationsschreiben zur Umsetzung der Deutschklassen und Deutschkurse an alle Schulleitungen ergehen?
Wenn ja, wann?

 

Modell:

10.   Warum können die Schulleitungen die Deutschförderung nicht im Sinne der Schulautonomie anhand der Bedürfnisse der SchülerInnen und der schulautonomen Konzepte umsetzen?

11.   Worin liegt die sachliche Begründung, dass im Bereich der Deutschförderklassen strenge gesetzliche Vorgaben gemacht werden, während die Bildungsreform 2017 für die meisten Bereiche schulautonome Regelungen vorsieht?

12.   Warum wurde die Umsetzung der Deutschförderung in verschiedenen Konzepten (separiert, teilsepariert, integrativ) nicht den Schulleitungen übertragen?

13.   Warum wurde der Ausführungsgesetzgebung kein Gestaltungsspielraum eingeräumt?

14.   Sind QuereinsteigerInnen ohne Deutschkenntnisse künftig als nicht schulreif anzusehen, auch wenn sie bereits die Sekundarstufe besuchen?

15.   Wie verteilt sich die bisherige SchülerInnenpopulation mit Förderbedarf durch die geplante Testung? Welche Ergebnisse von Pre-Tests oder vergleichbare standardisierte Testungen sind Basis für diese Annahme?

16.   Müssen SchülerInnen, die einen Deutschkurs besuchen, am Ende jedes Semesters auch eine Testung absolvieren?
Wenn nein, wie erfolgt die Feststellung des Förderbedarfs für das folgende Semester?

17.   Können SchülerInnen, die im Sommersemester einen Deutschkurs besucht haben, im darauffolgenden Schuljahr weiterhin einen Deutschkurs besuchen?

18.   Können SchülerInnen, die einen Deutschkurs besucht haben, im darauffolgenden Semester eine Deutschklasse besuchen?

19.   Können außerordentliche SchülerInnen nur dann aufsteigen, wenn sie in allen Gegenständen positiv beurteilt werden können und somit ordentliche SchülerInnen werden?
Wenn ja, steht diesen SchülerInnen dann gar keine Sprachförderung mehr zu?

20.   Die Auswertung der PISA Studie zur Resilienz der mehrsprachigen SchülerInnen weist stabile Lernbeziehungen als wichtiges Kriterium für einen Bildungserfolg aus. Wie sollen in der vorgesehenen Regelung der Deutschklassen (den Wechseln nach ein/zwei Semestern und voraussichtliche Klassenwiederholungen) diese stabilen Lernbeziehungen für SchülerInnen mit Deutschförderbedarf gewährleistet werden?

21.   Müssen Integrationskinder (sonderpädagogischer Förderbedarf), die außerordentlich geführt werden, auch eine Deutschförderklasse besuchen oder fallen diese Kinder aus der Regelung heraus?

22.   Müssen/können Kinder, die in einer Deutschförderklasse unterrichtet werden, den Religionsunterricht besuchen (so wie bisher auch üblich, so die Eltern die Kinder nicht vom Religionsunterricht abmelden) – obwohl sie dem Unterricht sicherlich noch nicht folgen können?

23.   Inwieweit sind Privatschulen und Kinder im häuslichen Unterricht betroffen?

24.   Wer übernimmt bei Privatschulen und Kindern im häuslichen Unterricht die Kosten für die Testung?
Wer führt sie durch?

25.   Wird es für Privatschulerhalter und Erziehungsberechtigte von Kindern im häuslichen Unterricht ein entsprechendes Informationsschreiben geben?

26.   Werden mehrsprachige SchülerInnen in bilingualen Schulen ebenfalls getestet und müssen sie gegebenenfalls eine Deutschklasse bzw. einen Deutschkurs besuchen?

27.   Wird es weiterhin Alphabetisierungskurse geben?
Wenn ja, erfolgt die Testung davor oder danach?

28.   Wie wird der muttersprachliche Unterricht im Konzept berücksichtigt?
Findet er im Rahmen der Deutschklassen statt?

 

Lehrplan:

29.   Welche Unterschiede sind – abseits der Lehrpläne – zwischen der Primarstufe und Sekundarstufe vorzusehen?

30.   Welche Lehrinhalte sind bis zur Fertigstellung der neuen Lehrpläne vorzusehen, wenn die Inhalte der Lehrpläne für Sprachfördergruppen aufgrund der geringeren Stundenanzahl erfüllt sind? Die derzeitigen Lehrpläne sind für 11 Stunden/Woche ausgelegt. Daher stellt sich die Frage, welche Lehrinhalte sollen in den restlichen 4 Stunden in der VS und 9 Stunden in der Sek. I erfolgen?

31.   Wann stehen die Lehrpläne zur Verfügung? Welche Materialien und Schulbücher sind für den Gebrauch in den Deutschförderklassen approbiert?

32.   Wie erfolgt die Differenzierung in den schulstufenübergreifenden Deutschklassen? Welche pädagogischen Konzepte werden Lehrkräften angeboten?

33.   Wie soll in Deutschförderklassen von bis zu 25 Kindern unterschiedlicher Altersstufen eine individualisierte Förderung – wie in den Erläuterungen zum Gesetz sinnvollerweise betont – durch eine einzige PädagogIn gewährleistet werden?

34.   Wie und wann erfolgen die Schulungen der Lehrkräfte der Deutschklassen?

35.   Worin unterscheidet sich ein Lehrplan und Lerninhalte der Regel- und Deutschklassen in der Vorschule bzw. ersten Schulstufe?

36.   Warum sind die Lerninhalte durch getrennte Beschulung der Kinder besser zu erreichen als durch gemeinsame Beschulung mit zusätzlicher Sprachförderung?

37.   Welche Lehrinhalte in den Hauptfächern können gemeinsam vermittelt werden?

38.   Wie kann sichergestellt werden, dass für SchülerInnen der ersten Schulstufe nach Absolvierung der Deutschklassen keine Redundanzen der Lerninhalte entstehen?

39.   Welche pädagogischen Konzepte stehen für die Lehrkräfte der Erstklassen für diese Fälle bereit?

40.   Wie sind Deutschklassen bei Projektarbeiten und klassenübergreifendem Unterricht zu integrieren?

41.   Inwieweit wird in den Lehrplänen die gleichzeitige Förderung der Erstsprache von Kindern der Deutschförderklassen berücksichtigt, die von SprachwissenschafterInnen als wichtige Basis für den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache nachgewiesen wurde?

42.   Welche Lehrpläne und Materialien stehen für die Deutschförderkurse bereit?

43.   Wann werden Sie den Sprachförderlehrkräften vorgestellt?

44.   Wann erfolgt eine Schulung der Sprachförderlehrkräfte für die neuen Konzepte?

45.   Was bedeutet der Status der Deutschförderklassen als "temporäre Zusammenfassung von SchülerInnen" und der fehlende rechtliche Klassencharakter für:
SchülerInnenzuteilung
LehrerInnenzuteilung
LehrerInnenressourcenberechnung
Schulpartnerschaft
Bau- und Einrichtungsvorgabe

46.   Wenn eine Deutschklasse keine Klasse im herkömmlichen Sinn ist, gibt es auch keinen Klassenvorstand – wer erledigt die Administration?

47.   Welche Rolle hat die Schulaufsicht bei der Einführung und Umsetzung der Deutschklassen?

 

Ressourcen

48.   Wieviel SchülerInnen sind pro Deutschklasse vorzusehen?

49.   Wie viele LehrerInnenstunden werden pro SchülerIn in einer Deutschklasse bereitgestellt?

50.   Wieviel SchülerInnen sind pro Deutschkurs vorzusehen?

51.   Wie viele LehrerInnenstunden werden pro SchülerIn in einem Deutschkurs bereitgestellt?  Wie hoch ist der Bemessungsschlüssel (6 Stunden)?

52.   Wird es über die vorgesehenen 440 VBÄ zusätzliche Personalressourcen geben, wenn diese für die personelle Ausstattung der Deutschklassen und -kurse nicht ausreichen?

53.   Was sollen Schulleitungen tun, wenn für die Durchführung von Deutschklassen und Deutschkurs nicht genug Personalressourcen bereitstehen?

54.   Was passiert mit dem Sprachförderpersonal, welches bisher über das Integrationspaket bereitgestellt wurde?
Wie kann die erworbene Kompetenz dieser Sprachförderlehrkräfte gesichert werden?

55.   Wenn in einer Klasse mit 20 SchülerInnen, 5 SchülerInnen davon eine Deutschklasse besuchen, werden seitens des Bildungsministeriums ausreichend Personalressourcen bereitgestellt, dass der Unterricht in der Regelkasse mit 15 SchülerInnen stattfinden kann?

56.   Bis zu welcher SchülerInnen-Anzahl können Stammklassen erhalten bleiben?

57.   Welche Ressourcen werden als Unterstützungspersonal für Deutschklassen und die darin verdichteten sozialen Herausforderungen für die Lehrkräfte bereitgestellt?

58.   Welche Ressourcen und Konzepte werden bereitgestellt, wenn in den ersten Klassen der Volksschule künftig bis zu zwei Jahre Altersunterschied bestehen?

59.   Wie viele Schulplätze müssen für RepetentInnen aus den Deutschklassen freigehalten werden? Welche Pilotprojekte und Evaluationen sind Grundlage dieser Schätzung?

60.   Wie werden die SchülerInnen in Deutschklassen von EDV-gestützten Ressourcenverwaltung erfasst, damit die Abrechnung der zweckgebundenen Zuschläge möglich ist?

61.   Wer übernimmt die Kosten für den anfallenden Programmieraufwand?

62.   Wann sind die Stellplanrichtlinien fertig, damit die Schulleitungen einen Überblick bekommen, mit welchen Ressourcen sie die Deutschklassen umsetzen sollen?
Jede Bereitstellung der Stellenplanrichtlinie nach 31. Mai gefährdet den reibungslosen Schulstart!

 

Schulorganisation

63.   Ist aufgrund der Deutschklassen, die bisherige Klassenschülerhöchstzahl von 25 SchülerInnen weiterhin zu berücksichtigen?

64.   Welche Klassenschülerzahl liegt den Berechnungen des Bildungsministeriums zu Grunde?

65.   Kann eine Deutschklasse auch von zwei unterschiedlichen Lehrkräften geleitet werden?
Eine Deutschklasse entspricht laut dem Entwurf keiner vollen Lehrverpflichtung für eine Person.  

66.   Wie soll nach dem Konzept der Deutschklassen im Schuljahr 2018/19 die Klassen eingeteilt werden, wenn von 75 SchulanfängerInnen, 25 Kinder einen Status als außerordentliche SchülerInnen haben und keine zusätzlichen Klassenräume in der Schule zur Verfügung stehen?

67.   Wie erfolgt die Durchführung gemeinsamer Stunden, wenn eine Deutschklasse mit 25 SchülerInnen voll ist?

68.   Wird es weiterhin Vorschulklassen geben, wenn alle SchülerInnen ohne ausreichender Deutschkenntnisse, Deutschklassen besuchen müssen?

69.   Wie erfolgt die adäquate Beschulung nicht schulreifer Kinder ohne Deutschförderbedarf?

70.   Wenn – wie laut Gesetzesantrag vorgesehen – keine zusätzlichen Räume für Deutschförderklassen notwendig werden, müssen dann an Schulstandorten mit hoher Deutschförderklassenbelegung die Regelklassen in kleinere Räumlichkeiten ausweichen, die nicht als Klassenräume gewidmet sind?

71.   Müssen die Klasseneinteilungen überarbeitet werden, wenn im Laufe des Schuljahres QuereinsteigerInnen aufgenommen werden, obwohl bereits 25 SchülerInnen in einer Deutschklasse sind?

72.   Müssen Deutschklassen eröffnet werden, wenn durch QuereinsteigerInnen im Laufe des Schuljahres die Grenze mit 8 SchülerInnen mit erhöhtem Deutschförderbedarf überschritten wird?

73.   Müssen die Klasseneinteilungen unterjährig überarbeitet werden, wenn aufgrund der Testungen mehr SchülerInnen als geplant nach dem Wintersemester die Deutschklasse verlassen?

74.   Wie organisiert man mehrstufige Deutschklassen?
Die Anpassung der Stundenpläne der Stammklassen ist für die Stunden in BE/WE/ME/BuS hier nicht möglich – es wären nie alle SchülerInnen gleichzeitig in der Deutschklasse.

75.   Wie erfolgt die Organisation des gemeinsamen Unterrichts im Primarbereich, wenn der Unterricht projektmäßig und die Fächerschwerpunkte zeitlich variabel gesetzt werden?

76.   Ist die Teilnahme von SchülerInnen in Deutschklassen an Schulprojekten und Ausflügen der Regelklasse vorgesehen, auch wenn Sie dadurch den Unterricht in den Deutschklassen versäumen?

77.   Wann werden die Eltern erfahren, dass ihre Kinder in eine Deutschförderklasse eingeschult werden? Was können Eltern tun, wenn Sie mit der Zuteilung nicht einverstanden sind?

78.   Wird es ein Schreiben des Bildungsministeriums für die Eltern von Kindern mit Deutschklassen geben?

79.   Wird der Ausführungserlass zur Durchführung zur Grundschulreform (BMB-36.300/0042-I/2016) adaptiert werden?

80.   Welche Regelungen gibt es für Supplierungen in Deutschklassen?

 

Testung

81.   Wie wird das vorgesehene Testsetting im Rahmen der Schuleinschreibungen im Jänner 2019 konkret aussehen?

82.   Wann werden die Diagnoseinstrumente fertig entwickelt sein?

83.   Wird die Testung im Rahmen der Schuleinschreibungen durch die Lehrkräfte der Schule oder durch externes Personal durchgeführt?

84.   Wird es Schulungen zur Testung für das Lehrpersonal geben?
Wenn ja, wann?

85.   Unter welchen Umständen kann die Schulbehörde – so wie im Gesetz festgehalten – selbständig die Durchführung der Testung an Schulstandorten vornehmen?

86.   Wie lange wird die Testung pro SchülerIn dauern?

87.   Um wieviel verlängert sich dadurch der Prozess der Schuleinschreibung?

88.   Wird es eine Vorselektion der SchülerInnen nach Erstsprache bei der Schuleinschreibung geben, oder müssen alle SchulanfängerInnen die Testung absolvieren?

89.   Wie wird der unterschiedliche Entwicklungsstand der Kinder zwischen 5 und 16 Jahren bei der Testung berücksichtigt?

90.   Wird es eigene Test-Vorgaben für die Schuleinschreibung und QuereinsteigerInnen in der Primar- und Sekundarstufe geben?

91.   Wann müssen QuereinsteigerInnen spätestens die Testung machen?
Am ersten Schultag, nach eventuellen Alphabetisierungskursen oder immer nur zu Semesterende?

92.   Werden die Diagnoseinstrumente für alle Altersgruppen einsetzbar sein?

93.   Nach welchen Kriterien wird im Rahmen der Testung zwischen "ungenügenden" und "mangelhaften" Deutschkenntnissen unterschieden?
Wie wird hier die Grenze gezogen?

94.   Habe die Erziehungsberechtigten das Recht bei der Testung anwesend zu sein?

95.   Werden Beobachtungen im schulischen Alltag bei der Vergabe der Außerordentlichkeit berücksichtigt?

96.   Wie wird sichergestellt, dass SchülerInnen, die im Zuge von Beobachtungen in den ersten Schulwochen einen erhöhten Förderbedarf aufweisen, einen Kurs oder eine Deutschklasse besuchen können?

97.   Sind dadurch Klassenwechsel und Neuaufteilungen in den ersten Schulwochen notwendig?

98.   Haben die SchülerInnen bzw. die Erziehungsberechtigen ein Recht auf eine Wiederholung der Testung?

99.   Wird die Testung jährlich neu erstellt?

100.Gelten ähnliche Geheimhaltungsvorgaben wie bei der teilstandardisierten Matura?

101.Können andere Sprachzertifikate anstelle der Testung vorgebracht werden?