3499/J-BR/2018

Eingelangt am 30.05.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der BundesrätInnen Michael Wanner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Datenschutz-Grundverordnung

 

 

Im Rundschreiben vom 2. August 2017 betreffend „die Überprüfung und Anpassung von Materiengesetzen“ aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“ hat der Verfassungsdienst (VD) alle Ämter der Landesregierungen wie auch die Verbindungsstelle der Bundesländer auf den legistischen Prüfungs- und allfälligen Änderungsbedarf im jeweiligen Landesrecht hingewiesen, der sich aus den datenschutzrechtlichen Entwicklungen auf unionsrechtlicher und nationaler Ebene ergibt. Bis 25. Mai 2018 sollte diese notwendige legistische Anpassung an die DSGVO auch in den neun Bundesländern abgeschlossen sein, da ab diesem Zeitpunkt die DSGVO europaweit unmittelbar gilt und zwar auch in den österreichischen Bundesländern.

 

Mit der Neufassung des Bundesministeriengesetzes sind die Kompetenzen des Verfassungsdienstes in ihr Ressort übergeführt worden. Es ist daher nunmehr auch das BMVRDJ für die Kontaktnahme der Länder in Angelegenheiten des Datenschutzes zuständig geworden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden BundesrätInnen folgende

 

Anfrage:

 

1.         Haben alle Ämter der Landesregierungen entsprechend dem zitierten Rundschreiben des VD betreffend „die Überprüfung und Anpassung von Materiengesetzen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und dem „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“ die geltenden Landesgesetze und Verordnungen auf Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung überprüft bzw. überprüfen lassen?

1.1      Wenn ja, wie lauten jeweils die Ergebnisse (Aufschlüsselung auf die einzelnen Ämter bzw. Bundesländer)?

1.2      Wenn nein, wann wird diese Überprüfung stattfinden und abgeschlossen sein (Aufschlüsselung auf die einzelnen Ämter bzw. Bundesländer)?

1.3      Gibt es eine Zusammenfassung der Länderstellungnahmen (Synopse oder ähnliches)?

2.         Wann sollen die daraus resultierenden Änderungen in den betroffenen Landesgesetzen (und Verordnungen) erfolgen und in den Landtagen beschlossen werden bzw. wann wurden diese bereits beschlossen und wie lautet die Quelle der jeweiligen Kundmachungen in den Landesgesetzblättern?

3.         Wird - wie von einzelnen Bundesländern bereits geplant - in allen Bundesländern jeweils ein Sammelgesetz zur diesbezüglichen Bereinigung und Änderung von Landesgesetzen bzw. des Landesrechts vorbereitet? Wenn nein, in welchen Bundesländern nicht?

4.         Wird dabei in diesen Gesetzen auch die notwendige Anpassung an die neue Terminologie der DSGVO erfolgen?

5.         Wurden die Landesregierungen darauf hingewiesen, dass bestimmte Landesgesetze gem. Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu prüfen sind?

6.         Bei welchen einzelnen Landesgesetzen wurde auf Grund der Verarbeitung und des Risikos von den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen bisher festgestellt, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erfolgen hat (Aufschlüsselung auf Gesetze und Bundesländer)?

7.         Inwieweit sind Vorarbeiten zur Implementierung der Datenschutz- Grundverordnung bei den ausgegliederten Unternehmungen bzw. betriebsähnlichen Einrichtungen und öffentliche Stellen (insbesondere nach Art. 127 Abs.3 und Art 127a Abs.3 B-VG) in den Bundesländern erfolgt bzw. bereits abgeschlossen (Aufschlüsselung auf Unternehmen, Einrichtungen und öffentliche Stellen sowie Bundesländer)?

8.         Wie viele datenschutzrechtlich Verantwortliche nach der Datenschutz-Grundverordnung soll es in jedem Bundesland – sowohl für die Landesverwaltung wie auch für die mittelbare Bundesverwaltung und den nachgeordneten Dienststellen – geben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

9.         Wie viele Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung soll es in jedem einzelnen Bundesland – sowohl für die Landesverwaltung wie auch für die mittelbare Bundesverwaltung und den nachgeordneten Dienststellen - geben (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

10.     Wie viele Bußgeldbefreite „Öffentliche Stellen“ nach § 30 Abs.4 des Datenschutz-Deregulierungsgesetzes 2018 gibt es in jedem Bundesland (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

11.     Wie lauten in jedem Bundesland die Namen der Bußgeldbefreiten Unternehmen, die als Unternehmen nach Art. 127 Abs.3 und Art.127a Abs.3 B-VG zu qualifizieren sind (Bekanntgabe der Namen mit Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

12.     Welche Bundesländer haben bereits den Entwurf eines „Datenschutz-Anpassungsgesetzes“ o.ä. vorbereitet und diesen für die Begutachtung frei gegeben? Welche inhaltliche Stellungnahme hat jeweils der VD des BMVRDJ zu diesen Entwürfen abgegeben?

13.     Welche Bundesländer haben bereits ein „Datenschutz-Anpassungsgesetz“ o.ä. fristgerecht beschlossen und unter welcher Quelle wurde es in den Landesgesetzblättern kundgemacht?