3502/J-BR/2018

Eingelangt am 01.06.2018
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Anfrage

 

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Unterbringung von Asylwerbende / Drittstaatsangehörige

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Zwei Jahre nach dem Höhepunkt der Fluchtbewegung gibt es nur mehr selten Schlagzeilen über Quartiere und Integration in Österreich, die Situation, dass Asylwerbende in Österreich in der Grundversorgung leben, ist großteils „normal“ geworden. Das ist ein gutes Zeichen. Vieles ist im Bereich der Unterbringung gut gelungen, im Bereich der Integration gut angelaufen – aber vieles ist noch zu tun. Die Bundesländer bemühen sich hier besonders – gemeinsam mit engagierten Bürger/innen über NGOs und Behörden bis hin zu Bildungseinrichtungen, Exekutive, Sozialpartner, AMS, Betrieben, u.v.a.m. - um eine gute Integration zu ermöglichen. Um einen aktuellen Stand, sowie um die (höchst notwendigen) Verbesserung durch die Bundesregierung, vor allem im Integrationsbereich zu erfahren, müssen gerade in so einem heiklen Bereich wie Asyl, die Daten transparent und vergleichbar sein.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    An welchen Standorten nach Bundesland und mit welcher jeweiligen Kapazität stehen mit Beantwortung dieser Anfrage Bundesquartiere für die Unterkunft von Asylwerbenden/ Drittstaatsangehörigen zur Verfügung (falls getrennt geführt; bei Verneinung ansonsten gesamte Auflistung)

a.    Im Zulassungsverfahren?

b.    Im Bereich der Rückkehrverfahren?


2.    Gibt es sonstige Bundesquartiere im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens?

a.    Wenn ja, in welchen Bereichen?

b.    An welchen Standorten?

c.    Mit welcher Kapazität

 

3.    Wie konkret erfolgt die Zuteilung in das jeweilige Bundesquartier?

a.    welche Personen kommen jeweils in Betracht?

b.    im Zulassungsverfahren für ein Bundesquartier?

c.    im Bereich der Rückkehr für ein Bundesquartier?

d.    für sonstige Bundesquartiere (falls Frage 2) zutreffend)?

 

4.    Wie lange verblieben Asylwerbende 2017 im Durchschnitt im Bundesquartier im Zuge des Zulassungsverfahrens?

 

5.    Wie lange verblieben Asylwerbende von Jänner bis Mai 2018 im Durchschnitt im Bundesquartier im Zuge des Zulassungsverfahrens?

 

6.    Wie lange dauern Zulassungsverfahren aktuell mit Beantwortung dieser Anfrage im Durchschnitt?

 

7.    Wie viele Asylwerbende/Drittstaatsangehörige befinden sich aktuell (mit Beantwortung dieser Anfrage) in einem Bundesquartier nach dem Asyl- und Fremdenrecht, aufgeteilt auf das Bundesland (Gemeinde, Quartierstandort), Nationalität, Geschlecht, Alter, Familienverband/Einzelperson, Verfahrensstatus?

 

8.    Wie viele Asylwerbende befinden sich trotz Zulassung zum Verfahren (mit Beantwortung dieser Anfrage) in einem Bundesquartier aufgeteilt auf das Bundesland (Gemeinde, Quartierstandort) Nationalität, Geschlecht, Alter, Familienverband/Einzelperson, Verfahrensstatus?

 

9.    Wie viele Asylwerbende/Drittstaatsangehörige befinden sich (mit Beantwortung dieser Anfrage) in einer Rückkehreinrichtung des Bundes, aufteilt auf das Bundesland (Gemeinde, Quartierstandort), Nationalität, Geschlecht, Alter, Familienverband/ Einzelperson, Verfahrensstatus?

 

10. Wie viele Asylwerbende befinden sich (mit Beantwortung dieser Anfrage) in sonstigen Quartieren (falls Frage 2) zutreffend) des Bundes, aufteilt auf das das Bundesland (Gemeinde, Quartierstandort), Nationalität, Geschlecht, Alter, Familienverband/ Einzelperson, Verfahrensstatus?

 

11. Wie viele Bundesquartiere stehen derzeit leer (ohne Asylwerbende) und an welchen konkreten Standorten befinden sich diese?

a.    Wie lange läuft der Vertragslaufzeit zum jeweiligen Bundesquartier?

b.    Sind nach wie vor VertreterInnen des BMI vor Ort?

                                          i.    Wenn ja, wie viele im jeweiligen Quartier?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem konkreten Tätigkeitsfeld?

c.    Geben Sie an welche laufenden Kosten für jedes einzelne leerstehende Quartier pro Monat bzw. im Quartal oder p.a. anfallen. (aufgelistet für Mitarbeiter / Miete (zB für Grundstück, Zelt, Toiletten, usw) / laufende Kosten (Strom, Wasser, Heizung) und gesamt pro Quartier)

12. Sind nach wie vor VertreterInnen einer Betreuungsorganisation vor Ort (bezugnehmend auf die Frage 11.)?

a.    Wenn ja,

                                          i.    Von welcher Organisation?

                                        ii.    Wie viele im jeweiligen Quartieren?

                                       iii.    Mit welchem konkreten Tätigkeitsbereich?

 

13. Mit Beantwortung dieser Anfrage: Bis dato galt eine Gebietsbeschränkung (bzw. Unterkunft in einem bestimmten Bundesquartier) nur für Drittstaatsangehörige, gegen die eine Rückkehrentscheidung rechtskräftig erlassen wurde. Nun soll durch das FrÄG 2018 eine Erweiterung auf die Gruppe, bei denen eine Anordnung zur Außerlandesbringung rechtskräftig erlassen wurde, erfolgen.

a.    Was bedeutet das an Mehr an Unterkunftsplätzen in Bundes- Betreuungseinrichtungen?

b.    Wie viele Personen fallen aktuell in dieses Vorhaben– aufgeteilt auf Geschlecht, Alter, Nationalität und jeweiliges Bundesland im Bereich der:

                                          i.    rechtskräftig negativen Personen?

                                        ii.    Personen mit einer rechtskräftigen Anordnung zur Außerlandesbringung?

c.    Wo befinden sich die Quartiere aktuell im Bereich der rechtkräftig negativen Personen?

 

14. Falls Frage 13 a. ein „Mehr“ bedeutet:

Wo würden die Betreuungseinrichtungen nach der Verordnung zur Nutzung zur Verfügung stehen?

a.    in welchen Bezirken/Gemeinden/konkreter Standort?

b.    mit welcher jeweiligen Kapazität?

c.    Wurden Bezirke/Gemeinden über allfällige Vorhaben bereits informiert?

 

15. Aktuelles Vorhaben laut FrÄG 2018: Schaffung einer Ermächtigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt), gegen Asylwerberinnen/ Asylwerber im Zulassungsverfahren eine Anordnung der Unterkunftnahme in einer Bundesbetreuungseinrichtung zum Zweck der Verfahrenssicherung.

a.    Was konkret bedeutet das an Mehr an Unterkunftsplätzen in Bundes- Betreuungseinrichtungen?

b.    Falls Frage 15.a. ein Mehr bedeutet – wo würden sich die Betreuungseinrichtungen zur Nutzung zur Verfügung stehen?

                                          i.    in welchen Bezirken/Gemeinden/konkreter Standort?

                                        ii.    mit welcher jeweiligen Kapazität?

c.    Worin findet sich der Zweck der Verfahrenssicherung?

                                          i.    Handelt es sich dabei um eine Einzelfallentscheidung in wenigen Fällen?

                                        ii.    Wenn nein, würde dies eine komplette Umverteilung der Landes- in die Bundesversorgung in diesem Stadium bedeuten?

d.    Falls Frage 15.c.ii. zutreffend:

Inwieweit wurden die Länder im Voraus über das Vorhaben der Umverteilung verständigt?

e.    Da die Erlassung einer Anordnung der Unterkunftnahme nunmehr bereits während des Zulassungsverfahrens möglich sein sollte, könne das Bundesamt Asylwerbern auftragen, in einem vom Bund als der in diesem Verfahrensabschnitt für die Versorgung zuständigen Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellten Quartier durchgängig Unterkunft zu nehmen.


                                          i.    Wer entscheidet darüber im Konkreten beim BFA (eigene Referenten zu dem Thema, der jeweilige Fachreferent (damit wäre man im inhaltlichen Verfahren) etc.)?

                                        ii.    Welche Quartiere kommen dazu in Frage?

                                       iii.    In welchem Bundesland (Gemeinde, konkreter Quartierstandort)?

                                       iv.    Worin liegt der konkrete Ermessensspielraum?

f. Was wäre bei einer Umsetzung jener Regelung die maximale Dauer im Zulassungsverfahren in Bundesversorgung?