3504/J-BR/2018

Eingelangt am 01.06.2018
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Anfrage

 

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesminister in für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Deutschkurse und andere Integrationsmaßnahmen

 

BEGRÜNDUNG

 

Gerade das Bundesland Oberösterreich ist bei der aktuellen Fluchtbewegung ab 2015 v.a. aus Kriegsgebieten in Syrien und Afghanistan den Weg der dezentralen Integration von Beginn an gegangen und ist ein Vorbild für viele andere Bundesländer geworden. So wurde bis heute z.B. schon über 20.000 Kursplätze in geförderte Deutschkurse ermöglicht, verteilt in ganz Oberösterreich, Kurse zur Alphabetisierung, Beratung und Angebote zu Qualifizierung, Lehre in Mangelberufen, Orientierungskursen u.v.a.m. – aber vieles ist noch zu tun. Die Bundesländer bemühen sich hier besonders – gemeinsam mit engagierten Bürger/innen über NGOs und Behörden bis hin zu Bildungseinrichtungen, Exekutive, Sozialpartner, AMS, Betrieben, u.v.a.m. - um eine gute Integration zu ermöglichen. Um einen aktuellen Stand, sowie um die (höchst notwendigen) Verbesserung durch die Bundesregierung, vor allem im Integrationsbereich zu erfahren, müssen gerade in so einem heiklen Bereich wie Asyl, die Daten transparent und vergleichbar sein.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.              In den Jahren 2016 und 2017 wurden von der Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern Deutschkurse für AsylwerberInnen durchgeführt. Wie viele TeilnehmerInnen hatten diese Kurse jeweils in Oberösterreich besucht?

 

a)    Wie hoch war der Frauenanteil?

 

b)    Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an A1-Kursen?

 

c)    Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an A2-Kursen?

 

d)    Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an B1-Kursen?

 

 

2.              In den Jahren 2016 und 2017 wurden von der Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern Deutschkurse für AsylwerberInnen durchgeführt. Wie viele TeilnehmerInnen hatten diese Kurse jeweils in Niederösterreich besucht?

 

a.)  Wie hoch war der Frauenanteil?

 

b.)  Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an A1-Kursen?

 

c.)  Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an A2-Kursen?

 

d.) Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an B1-Kursen?

 

 

3.              In den Jahren 2016 und 2017 wurden von der Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern Deutschkurse für AsylwerberInnen durchgeführt. Wie viele TeilnehmerInnen hatten diese Kurse jeweils in Wien besucht?

 

a.)  Wie hoch war der Frauenanteil?

 

b.)  Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an A1-Kursen?

 

c.)  Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an A2-Kursen?

 

d.) Wie hoch war der Anteil an TeilnehmerInnen an B1-Kursen?

 

 

4.              Wie hoch waren die Kosten des Bundes für die Deutschkurse für Asylwerber 2016 und 2017 jeweils in Oberösterreich, Niederösterreich und Wien?

 

 

5.              Wird es 2018 zu einer Fortsetzung dieser Kurse kommen?

 

a)    Wenn ja, ab wann und zu welchen Konditionen?

 

b)    Wenn nein, warum nicht?

 

 

6.              Laut den Erläuterungen aus dem FrÄG 2018 zur Integrationshilfe nach § 68 Asylgesetz wäre das Angebot an Maßnahmen der Integrationshilfe stets von den vorhandenen budgetären Ressourcen abhängig und [da] es daher hinsichtlich der Voraussetzungen für ein durchgehendes, flächendeckendes Angebot an Planbarkeit und Vorhersehbarkeit mangelt, soll ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer solchen Maßnahme ausgeschlossen werden.

Des Weiteren wird angeführt, dass die gewählte Formulierung „nach Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen“ dies deutlich zum Ausdruck bringt. Voraussetzung für den Bezug von Maßnahmen der Integrationshilfe ist nicht nur das Vorliegen einer hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit, sondern auch der Nachweis der Identität des Asylwerbers. Selbstverständlich können dabei Dokumente bzw. Karten, die im Verfahren vor dem Bundesamt ausgestellt werden, auch als Nachweis der Identität gemäß Abs. 1 Satz 3 herangezogen werden. Daraus resultieren stellen sich folgende Fragen:

 

a)    Wie hoch ist das Integrationsbudget des Ministeriums jeweils für 2018 sowie 2019?

 

b)    Wie hoch waren die Ausgaben für die vergleichbaren Maßnahmen 2017?

 

c)    Was ist unter dem angeführten Mangel der Planbarkeit und Vorhersehbarkeit zu verstehen?

 

 

7.              Die Vollzugskompetenz hinsichtlich des § 68 Abs. 1 dritter Satz AsylG 2005 soll dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres übertragen werden:

 

a)    Welche Nationalitäten fallen unter die Personengruppe der Asylwerbenden, die künftig dem BMEIA zugeordnet sind?

 

b)    Wie viele Personen betrifft dies?

 

c)    In welchem Bereich ist das BMEIA zuständig?

 

d)    Welche Asylwerbenden werden durch die Regelung ausgeschlossen, mit welchen Konsequenzen?