3528/J-BR/2018

Eingelangt am 12.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Dr. Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

Betreffend: Förderung von Kunst und Kultur - Erarbeitung einer bundesweiten Kunst- und Kulturstrategie

BEGRÜNDUNG

Die Vergabe der Förderungen auf Bundesebene basiert auf dem KunstförderG, sowie auf den spezifischen Kriterien der Förderabteilungen. Förderschwerpunkte oder klare Kompetenzaufteilungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden lassen sich davon nur bedingt ableiten. Notwendig wäre eine bundesweiten Kunst- und Kulturstrategie, die Rücksicht auf die Bedürfnisse der KünstlerInnen nimmt und regionale Besonderheiten berücksichtigt.

Die bis jetzt geltende Definition eines Komponisten nach Einkommenskriterien („Ein/e Künstler/in ist nach dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, wer in den Bereichen der Musik oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst a) im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit b) Werke der Kunst schafft.“) schafft eine Zweiklassen-Situation: Nicht alle Musikschaffenden werden vom KSVF anerkannt, was dem Grundsatz der Kunstfreiheit widerspricht. Laut § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes haben die Verwertungsgesellschaften in ihren Organisationsvorschriften dafür zu sorgen, dass ihre Bezugsberechtigten in geeigneter Weise an der Willensbildung der Gesellschaft mitwirken können; bestehen in einer Verwertungsgesellschaft zwei oder mehrere Gruppen von Bezugsberechtigten mit unterschiedlichen Interessen, dann ist auch dafür zu sorgen, dass deren Interessen ausgewogen und verhältnismäßig berücksichtigt werden. Momentan bilden die Kunstmusikkomponisten nur 11,7% der Komponistenkurie der AKM, da die  Ausübung des Mitwirkungsrechts (ordentliche Mitgliedschaft) laut den AKM Statuten an das Einkommen gekoppelt ist. So werden die Rechte der Kunstmusikkomponisten auf keine ausgewogene Weise bei und von der AKM vertreten.

Eine Reihe an Künstler/innen sind beim AMS als arbeitslos gemeldet und/oder beziehen Notstandhilfe. Der Anspruch auf ihre Leistungen aus dem AIVG entsteht meistens auf Grund einer vorangegangenen Arbeit z.B. als Lehrbeauftragte/r. Einer solchen Einstellung liegen künstlerischen Qualifikationen bzw. Leistungen als Voraussetzung zur Grunde.

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wird und wenn ja auf welcher Basis eine einheitliche Definition eines Komponisten/einer Komponistin im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Kulturstrategie und mit der Novellierung des Kunstförderungsgesetzes gemacht?

2.    Wird das Verwertungsgesellschaftsgesetz novelliert, um die Urheberrechte der Kunstmusikschaffenden zu stärken?

3.    Wie werden im Zuge der Erarbeitung einer Kulturstrategie die marktwirtschaftlichen Unterschiede zwischen sogenannten U- und E-Musik geregelt, um die Kunstmusikkomponisten nicht zu benachteiligen?

4.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das bestehende Uraufführungsbedarf zu evaluieren und diesen zu ermöglichen (die Werkaufführungen, Aufnahmen, Übertragungen etc. sind der Hauptbestandteil eines Komponisteneinkommens)?

5.    Um die Förderung österreichischer Kunstmusik mit besserer Planbarkeit und klarer Ergebnisorientierung zu gewährleisten, bedarf es u.a. einer Evaluierung des jährlichen Uraufführungsbedarfs. Welche Instrumente und Maßnahmen werden eingesetzt um diesen zu ermöglichen?

6.    Durch welche Maßnahmen wird den Kunstmusikkomponisten/Komponistlnnen ein freier Zugang zum Markt und zum Publikum ohne Verletzung des Rechts auf Kunst- und Kunstvermittlungsfreiheit (gegenwärtige Aufführungs- und Auftragsabhängigkeit der Komponisten von Veranstaltern) gewährleistet werden?

7.    Durch welche Maßnahmen wird die im Regierungsprogramm vorgenommene aktive Mitwirkung und freiwillige Mitarbeit in Kultureinrichtungen durch Personen aus der Zivilgesellschaft unterstützt?

8.    Wie garantieren Sie, dass nicht nur ausgewählte große Einrichtungen, sondern auch einzelne Künstler/innen und Komponisten/Komponistinnen Unterstützung erhalten?

9.    Die bundesweite Kunst- und Kulturstrategie soll in einem breiten Diskussionsprozess erarbeitet werden (Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Claudia Gamon, Msc Kolleginnen und Kollegen). Auch das Parlament, Nicht-Regierungsinstitutionen und Kulturinstitutionen sollen in diesen Prozess einbezogen werden. Die Problematik der Kunstmusik ist ein Querstoff, der viele soziale Bereiche gleichzeitig betrifft. Welche interministerielle Dialoge, Arbeitsgruppen, Maßnahmen werden ergriffen, um diesen Prozess fachlich kompetent gestalten zu lassen? Wie werden Nicht-Regierungsinstitutionen und Kulturinstitutionen, die sich mit Fragen der Kunstmusikkomponisten befassen ausgewählt und in diesen Prozess involviert?

10.   Wird die Novellierung des Kunstförderungsgesetzes mit einer Harmonisierung mit dem AIVG gehen?

11.  Welche Maßnahmen werden ergriffen, dass FachspezialistInnen auf dem Arbeitsmarkt im professionellen Musikbereich nicht weniger im Sinne des AIVG unterstützt werden als die Niedrigqualifizierten?