3529/J-BR/2018

Eingelangt am 12.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Bundesgrundsatzgesetz Mindestsicherung

Begründung

Im Ministerrat vom 28. Mai 2018 beschloss die Bundesregierung die Eckpunkte für ein Bundesgrundsatzgesetz gern Art. 12 B-VG zur Mindestsicherung.

Die Bundesregierung bereitet demnach eine Gesetzesvorlage vor, die beispielsweise

      eine extrem degressive Kinderstaffelung;

      das Erfordernis des Pflichtschulabschlusses, oder - das ist die Hauptstoßrichtung - selektiver Deutschkenntnisse (B1) zum Bezug des vollen Ausgangsbetrags der Mindestsicherung verlangt;

       Leistungen der Mindestsicherung Neu sind Personen ohne tatsächlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, Asylwerbern, Subsidiär Schutzberechtigten sowie Ausreisepflichtigen nicht gewährt; oder

       Leistungen der Mindestsicherung für Personen aus Drittstaaten und aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erst nach einem fünljährigen Aufenthalt in Österreich gewährt.

Dieses Gesetzesvorhaben greift in bisher autonom geregelte Landesmaterien ein. Die präsentierten Eckpunkte wären - wie namhafte Universitätsprofessorinnen bereits kritisierten - weder verfassungs- noch europarechtskonform.

Die unterfertigten Bundesrätlnnen stellen daher folgende

Anfrage

1.           Welche Organisationseinheiten im Ressort sind mit der Vorbereitung eines Bundesgrundsatzgesetzes zur Mindestsicherung befasst?

2.            Wurden bzw. werden externe DienstleisterInnen, ExpertInnen oder Konsulentlnnen mit den Vorarbeiten des Bundesgrundsatzgesetzes beauftragt bzw. damit befasst. Wann ja,

o wer?

o wie lautet der konkrete Auftrag bzw die konkrete Vereinbarung?

o ist eine Ausschreibung erfolgt bzw welche Angebote wurden eingeholt?

o welche Kosten entstehen?

o Warum wurden nicht die Expertinnen des Ressorts herangezogen?

3.            Welche Gutachten, Expertisen und Studien zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens liegen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bereits vor?