3532/J-BR/2018

Eingelangt am 12.06.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freude
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) sowie des 5. Staatenberichts zu diesem Abkommen und die Umsetzung der Empfehlungen der abschließenden Bemerkungen zu diesem Staatenbericht

Begründung

Österreich ist Vertragspartei des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) und hat sich als solche zur Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen durch Erlassung von Gesetzen verpflichtet.

Im Dezember 2013 hat der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den abschließenden Bemerkungen zum 5. Staatenbericht Österreichs zahlreiche Empfehlungen abgegeben, wie bei der Einhaltung des Paktes vorzugehen ist. Bis zum 30. November 2018 ist der nächste periodische Bericht vorzulegen, welcher Informationen über die zur Umsetzung der abschließenden Bemerkungen gesetzten Schritte enthalten soll. Damit in Zusammenhang stellen

die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

Anfrage

1.  Welchen konkreten Plan hat die Bundesregierung, um den Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit auf das langfristige Ziel von 0,7% des BIP zu erhöhen? Bis wann soll dieses Ziel erreicht werden?

2.  Wurde für die Entwicklungszusammenarbeit eine systematische und unabhängige Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung durchgeführt, auf deren Basis die Finanzierung erfolgt?

3.  Welche Maßnahmen zur Einrichtung eines wirksamen Monitoring-Mechanismus wurden gesetzt, um die Auswirkungen der im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützten Projekte auf die Menschenrechte in den Empfängerstaaten regelmäßig zu bewerten?

4.   Wurde ein zugänglicher Beschwerdemechanismus im Falle einer Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in den Empfängerstaaten geschaffen?

5.  Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung eines zugänglichen Beschwerdemechanismus im Falle einer Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in den Empfängerstaaten noch in dieser Gesetzgebungsperiode?