3533/J-BR/2018

Eingelangt am 12.06.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freude

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) sowie des 5. Staatenberichts zu diesem Abkommen und die Umsetzung der Empfehlungen der abschließenden Bemerkungen zu diesem Staatenbericht

Begründung

Österreich ist Vertragspartei des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) und hat sich als solche zur Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen durch Erlassung von Gesetzen verpflichtet.

Im Dezember 2013 hat der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den abschließenden Bemerkungen zum 5. Staatenbericht Österreichs zahlreiche Empfehlungen abgegeben, wie bei der Einhaltung des Paktes vorzugehen ist. Bis zum 30. November 2018 ist der nächste periodische Bericht vorzulegen, welcher Informationen über die zur Umsetzung der abschließenden Bemerkungen gesetzten Schritte enthalten soll. Damit in Zusammenhang stellen

die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

Anfrage

1.  Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Bestimmungen des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte systematisch in der nationalen Rechtsordnung zu verankern und deren Wirkung in sämtlichen Bundesländern Österreichs zu gewährleisten?

2.   Wurde eine Prüfung der nationalen Rechtsordnung anhand der Bestimmungen des Paktes vorgenommen?

2.1.   Wenn ja, welche Abweichungen von den Bestimmungen des Paktes konnten dabei festgestellt werden und welche Maßnahmen wurden gesetzt um diese zu beseitigen?

2.2.  Wenn nein, warum nicht?

3.  Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die wirksame Anwendung der Bestimmungen des Paktes durch nationale Gerichte sicherzustellen?

4.  Welche Schritte wurden unternommen, um unter den Angehörigen der Rechtsberufe mehr Bewusstsein über die Natur und den Anwendungsbereich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte zu schaffen?

4.1.   Fand in diesem Zusammenhang eine Förderung von Aus- und Fortbildungsprogrammen zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten für Angehörige der Rechtsberufe statt?

5.   Gab es (seit dem letzten periodischen Bericht Österreichs im Jahr 2013) Gerichtsentscheidungen, die sich auf die Bestimmungen des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte berufen?

6.  Welche Schritte zur Vereinheitlichung des Antidiskriminierungsrechtes sind geplant?

7.  Wird eine Harmonisierung des Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsrechtes stattfinden, um für die verschiedenen Diskriminierungsgründe dasselbe Schutzniveau zu gewährleisten?

8.   Ist eine Reduktion der großen Anzahl der an der Umsetzung der Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetze beteiligten Stellen vorgesehen?

9.  Wird im Zuge dessen auch eine Modernisierung der für Diskriminierungsschutz zuständigen Verwaltungsbehörden stattfinden?

10.   Wurde eine systematische Erhebung statistischer Daten über die sozioökonomische Lage verschiedener Minderheiten zur Beurteilung der durch diese wahrgenommenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durchgeführt?

10.1.  Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hat diese Datenerhebung geführt (auch hinsichtlich möglicher Verbesserungsmaßnahmen)?

10.2.  Wenn nein, warum nicht?