3535/J-BR/2018

Eingelangt am 12.06.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freude an die
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) sowie des 5. Staatenberichts zu diesem Abkommen und die Umsetzung der Empfehlungen der abschließenden Bemerkungen zu diesem Staatenbericht

Begründung

Österreich ist Vertragspartei des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) und hat sich als solche zur Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen durch Erlassung von Gesetzen verpflichtet.

Im Dezember 2013 hat der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den abschließenden Bemerkungen zum 5. Staatenbericht Österreichs zahlreiche Empfehlungen abgegeben, wie bei der Einhaltung des Paktes vorzugehen ist. Bis zum 30. November 2018 ist der nächste periodische Bericht vorzulegen, welcher Informationen über die zur Umsetzung der abschließenden Bemerkungen gesetzten Schritte enthalten soll. Damit in Zusammenhang stellen

die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

Anfrage

1.  Wurde für die Handelspolitik, insbesondere im Zusammengang mit dem Export subventionierter Landwirtschaftsprodukte in Entwicklungsländer, eine systematische und unabhängige Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung durchgeführt?

1.1 .Wenn ja, welche?

1.2. Wenn nein, warum nicht?

1.3.  Beabsichtigt die Bundesregierung die Durchführung einer systematischen und unabhängigen Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung in dieser Gesetzgebungsperiode?

2.  Welche konkreten Maßnahmen zur Einrichtung eines wirksamen Monitoring-Mechanismus wurden gesetzt, um die Auswirkungen der Exportpolitik auf die Menschenrechte in den Empfängerstaaten regelmäßig zu bewerten?

2.1. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung eines wirksamen Monitoring-Mechanismus in dieser Gesetzgebungsperiode?

3.  Wurde ein zugänglicher Beschwerdemechanismus im Falle einer Verletzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in den Empfängerstaaten geschaffen?

4.  Welche konkreten Maßnahmen wurden gesetzt, um im Rahmen von Aktivitäten österreichischer Unternehmen im Ausland angemessenen Schutz für Träger wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in den Gastländern zu gewährleisten?

5.  Wurden in diesem Zusammenhang Überwachungs-, Untersuchungs- und Haftungsverfahren vorgesehen und Verhaltensstandards für Unternehmen festgelegt?