3537/J-BR/2018

Eingelangt am 12.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Dr. Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte

BEGRÜNDUNG

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 kündigte das Vorhaben an, einen Nationalen Aktionsplan Menschenrechte („NAP-MR“) zu erstellen und umzusetzen. Die Volksanwaltschaft veranstaltete unter der Federführung des Außenministeriums und des Bundeskanzleramts dazu zwei Treffen in den Jahren 2014 und 2015, um VertreterInnen der Zivilgesellschaft und Behörden in den Erstellungsprozess einzubinden. In diesen Treffen wurden zahlreiche Anregungen und Vorschläge seitens der zivilgesellschaftlichen Organisationen gemacht. Trotz der Bemühungen des Bundeskanzleramts und des Außenministeriums fanden die meisten der eingebrachten Vorschläge der Zivilgesellschaft, wie z.B. die umfassenden Empfehlungen internationaler Gremien, keinerlei Niederschlag in den Entwürfen des NAP-MR. Als bekannt wurde, dass weder frühere UPR-Empfehlungen noch aktuelle menschenrechtliche Problemlagen, wie z.B. das fehlende Levelling-Up im Gleichbehandlungsrecht im NAP-MR aufgegriffen werden sollen, zogen sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen vollends aus dem Prozess zurück. Seitdem dürfte nichts unternommen worden zu sein. Im Gegenteil der Regierungspartner FPÖ hat in diversen Aussagen sogar die Menschenrechtskonvention in Frage gestellt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)            In welchem Stadium der Ausarbeitung befindet sich der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte derzeit?

2)            Bis wann kann mit einer Präsentation von konkrete Ergebnissen gerechnet werden?

3)            Welche Schwerpunkte sind derzeit im NAP Menschenrechte angedacht? Bitte um Beifügung des nun vorliegenden Entwurfes.

4)            Welche Ministerien sind zur jetzigen Zeit aktiv in die Erstellung des NAP Menschenrechte eingebunden?

5)            Erfolgte seit 2015 eine weitere Konsultationsrunde zum NAP Menschenrechte?

6)            Falls ja, wann, mit welchen Organisationen bzw. Institutionen und mit welchem Ergebnis?

7)            Falls nein, weshalb nicht?

8)           Werden führende MenschenrechtsexpertInnen, zB. ProfessorInnen für Menschenrechte oder Verfassungsrecht, in den Entwurfsprozess aktiv miteinbezogen?

9)           Falls ja, welche und fanden deren Vorschläge bisher im NAP Menschenrechte ihren Niederschlag?

10)         Weshalb wurde der NAP viele Jahre nach der Ankündigung immer noch nicht vorgelegt, geschweige denn beschlossen und wird die aktuelle Regierung das beheben?

11)         Welche politische Relevanz hat der NAP Menschenrechte für die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ? Bitte um Beispiele.

12)         Die zivilgesellschaftlichen Organisationen forderten in ihrem Brief vom Februar 2016 eine echte Einbindung in den NAP-Prozess. Gab es Ihres Wissens nach eine Reaktion der Verantwortlichen?

13)         Werden Sie diese Organisationen über den weiteren Verlauf informieren

14)         Falls ja, welche war das und welche weiteren Schritte wurden diesbezüglich gesetzt?

15)          Falls nein, wie gedenken Sie den NAP Menschenrechte zu erstellen bzw. umsetzen ohne jedwede zivilgesellschaftliche Einbindung?

16)          Soll der NAP Menschenrechte in dieser Gesetzgebungsperiode überhaupt noch beschlossen werden?

17)          Falls ja, bis wann?

18)          Falls nein, weshalb nicht?

19)         Wird das Levelling-Up (Ausweitung des Diskriminierungsschutzes) endlich umgesetzt werden?

20)         Wenn ja, in welchen Zeitrahmen ist damit zu rechnen, dass es im Ministerrat auf die Tagesordnung kommt?

21)         Wenn ja, mit welcher Begründung?