3561/J-BR/2018
Eingelangt am 12.07.2018
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Anfrage
der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend allfälliger Nebenbeschäftigung des Datenschutzbeauftragten im Bundesministerium für Inneres.
Begründung
Mag. Marcus Hild LL.M übt im Bundesministerium für Inneres die Funktion des Datenschutzbeauftragten aus. Zugleich wird Mag. Hild bei der Firma ARS - Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft Seminar- und Kongress Veranstaltungs GmbH als Referent geführt, weiters ist er in der Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen.
Die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende
Anfrage
1. Ist Mag. Hild zum Stichtag seiner Meldepflicht nach § 56 Abs. 3 BDG nachgekommen?
2. Sind allfällige Nebenbeschäftigungen von Mag. Hild genehmigt?
2.1. Wenn ja, welche?
3. Die in Artikel 39 DSGVO dargelegten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Bestehen seitens des Bundeministerium für Inneres Bedenken, dass Mag. Hild durch eine allfällige Nebenbeschäftigung in seinen dienstlichen Aufgaben behindert sein könnte?
4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zum Stichtag
die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet? (aufgegliedert auf Dienststellen)
5. In wie vielen und welchen Fällen und aus jeweils welchen Gründen hat Ihr Ressort die Ausübung von Nebenbeschäftigungen untersagt? (aufgegliedert auf Dienststellen)