3564/J-BR/2018

Eingelangt am 27.09.2018
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Anfrage

 

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend die Gleichstellung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

BEGRÜNDUNG

 

Die Gesetzgebung hat im Laufe der Zeit viele gravierende sowie diskriminierende Unterschiede für gleichgeschlechtliche Paare erschaffen, die dank des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes nach und nach wieder aufgehoben wurden.

Der Verfassungsgerichtshof bestätigte nunmehr die Beschwerdegründe von Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner sowie jene dessen KlientInnen und hob die Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz wegen Gleichheitswidrigkeit auf. Der Verfassungsgerichtshof kommt zu folgendem Entschluss:

Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.“

Dadurch ist die österreichische Regierung bis spätestens 1.1.2019 verpflichtet, die zwei Rechtsinstitute so zu ändern, dass diese für alle Paare zugänglich sein müssen - egal ob gleichgeschlechtliche oder verschiedengeschlechtliche Paare.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie werden die konkreten Schritte seitens der Regierung aussehen?


2.    Welche konkreten legistischen Schritte planen Sie, um einen grundrechtskonformen Zustand herzustellen?

 

3.    Wird die Ehe und die eingetragene Partnerschaft schon vor dem angesetzten Zeitpunkt (1.1.2019) des VfGH für alle Paare zugänglich gemacht?

3.1.  Wenn nein, warum?

3.2. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen, die Ehe für alle Paare bereits vor der Frist zugänglich zu machen?

4.    Wenn Personen in einem anderen Land geheiratet haben, wie werden diese dann in Österreich bis zur Änderung?

 

5.    Wird das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft abgeschafft werden?

5.1. Wenn ja, warum?

 

6.    Wenn gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft in Österreich eingegangen sind, müssen sich diese dann scheiden lassen um heiraten zu dürfen?

 

7.    Könnten bereits eingegangene eingetragene Partnerschaften ohne eine Auflösung in eine Ehe „umgewandelt“ werden?

 

8.    Werden diverse Formulare wie bspw. Meldezettel automatisch umgewandelt?

8.1. Wer hat hierfür Sorge zu tragen?

 

9.    Welche Schritte müssen Menschen, die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, setzen, um diese zu einer Ehe zu machen?

 

10. Wie sieht hier der Kostenpunkt aus? Können die Kosten mit jenen einer Scheidung verglichen werden oder gibt es dann eine eigene Regel?

 

11. Könnte für die "Umwandlung" der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe eine Art Automatismus zur Erleichterung des Prozesses für die Betroffenen vorgesehen werden?

11.1.            Wenn ja, wie könnte diese Erleichterung aussehen?

 

12. 14. Wenn man eine EP auflöst um eine EHE einzugehen, wird das dann in den Akten vermerkt?

12.1.            Wenn ja, in welcher Form?

 

13. Werden eingetragene Partnerschaften nunmehr tatsächlich auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offenstehen?

13.1.            Wenn nein, warum?

 

14. Wäre es rechtlich möglich gleichzeitig eine Ehe mit einer Person und eine eingetragene Partnerschaft mit einer anderen Person zu führen oder wäre eine bereits eingegangene Partnerschaft oder Ehe ein Ausschließungsgrund für das jeweils andere Rechtsinstitut?

 

15. Ist eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes (Levelling Up) vorgesehen?

15.1.            Wenn nein, warum?


15.2.            Wenn ja, in welchem Zeitraum?

 

16. Welche konkreten Schritte hinsichtlich Ausweitung des Diskriminierungsschutzes sind geplant?

 

17. Wie möchten Sie garantieren, dass niemand in Österreich aufgrund der sexuellen Orientierung diskriminiert wird?

18. Welche Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sind aus Ihrer Sicht nach wie vor vorhanden?

 

19. Was werden Sie unternehmen, damit diese beseitigt werden?

 

20. Ist Ihnen als Justizminister die Gleichstellung abseits der sexuellen Orientierung ein Anliegen?