3582/J-BR/2018

Eingelangt am 08.11.2018
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Anfrage

der BundesrätInnen Weber

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Kardinal Schönborn zum humanitären Bleiberecht

 

Am vergangenen Wochenende wurde bekannt, dass nach den Landeshauptleuten von Vorarlberg und Kärnten, nun auch Kardinal Christoph Schönborn die Idee unterstützt, die Entscheidung über das humanitäre Bleiberecht in Länderkompetenz überzuführen. Das Innenministerium hat dazu bisher keine Stellungnahme abgegeben.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte daher folgende

Anfrage:

1.    Werden Sie Maßnahmen setzen, um, wie von unter anderem von Kardinal Schönborn unterstützt, die Entscheidungskompetenz über das humanitäre Bleiberecht in Länderhand zu legen?

2.    Wenn ja, welche Schritte werden Sie bis jeweils wann setzen?

3.    Wenn nein, warum werden Sie keine Maßnahmen setzen, um die unter anderem von Kardinal Schönborn unterstützte Idee, das humanitäre Bleiberecht in die Kompetenz der Länder zu legen?