3595/J-BR/2018

Eingelangt am 06.12.2018
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Anfrage

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler betreffend Repräsentationsaufwand

Begründung

Am 21.10.2018 fand am Wiener Heldenplatz eine Veranstaltung statt, zu der der Salzburger Landesregierung zufolge ca. 4.000 Personen nach Wien gereist sind. Die Kosten dieser Veranstaltung lagen im sechsstelligen Bereich und wurden wie kolportiert wurde, vom Bundeskanzleramt getragen. In Salzburger Medienberichten beschwerten sich Teilnehmende über die geringe Resonanz.

Ende September 2018 reiste Bundeskanzler Kurz anlässlich der UNO-Vollversammlung nach New York. Der Entourage gehörten kolportiert 16 Journalisten an, die Kosten dafür wurden zumindest zum Teil vom Bundeskanzleramt getragen.

Die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

Anfrage

1 Trifft es zu, dass Sie die Kosten der Veranstaltung vom 21.10.2018 getragen haben?

1.1       Wenn ja, in welcher Höhe?

              1.2    Sehen Sie die Kosten ob der geringen Resonanz als gerechtfertigt an?

2    Weshalb haben Sie an der Veranstaltung nicht teilgenommen?

3    Trifft es zu, dass auf Kosten des Bundeskanzleramtes Journalisten nach New York gereist sind?

3.1        Wenn ja, in welcher Höhe sind Kosten entstanden?

3.2       Wenn ja, welchen Medien sind diese zuzuordnen?

3.3        Wenn ja, aufgrund welcher Kriterien hat wer die teilnehmenden Journalisten ausgewählt?