3605/J-BR/2018

Eingelangt am 20.12.2018
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Dringliche Anfrage

gemäß § 61 Abs. 3 GO-BR

der BundesrätInnen Weber,

Genossinnen und Genossen

betreffend „unverhältnismäßiger Einsatz beim Wiener Derby

 

Das 328. Wiener Derby in der Generali-Arena wird Vielen in Erinnerung bleiben, vor allem jenen rund 1.400 Personen, die in eisiger Kälte am schmalen Fußweg zwischen Laaer-Berg Straße und Fußballstadion ausharren mussten. Robert L. war einer davon und schildert die Vorgänge folgendermaßen: „Bin um 21:21 Uhr wieder in Freiheit gewesen. Unglaubliche Szenen, Mädchen weinten, da sie nirgends zu einer Toilette konnten, Kinder weinten, nur durch Besonnenheit und Ruhe wurde Schlimmes verhindert. Stell dir vor, Leute hätten gedrängt, da hätte es Tote geben können... Wollte über Laaer Berg zum Auswärtssektor, das ist der Weg neben der Tangente, plötzlich waren alle eingekesselt“.

 

Ähnliche und gleichlautende Schilderungen gibt es von mehreren Personen. Betroffen macht, dass unter den Eingekesselten auch Kinder, aber auch schwangere Frauen waren.

 

Die unterzeichneten BundesrätInnen sind sich bewusst, dass Gewalt im Fußball nichts verloren hat. Es geht auch nicht darum, wer dieses Match gewonnen hat, wer welchem Verein angehört oder wer Mitglied des jeweiligen Fanclubs ist. Es geht vielmehr darum, wie es zu diesem unverhältnismäßigen Einsatz kommen konnte. Der Eindruck der Unverhältnismäßigkeit verstärkt sich dadurch, dass laut Presseaussendung der LPD-Wien lediglich eine Anzeige und eine verwaltungsrechtliche Festnahme erfolgten.

 

Die Kritik richtet sich nicht an jene, die Befehle hatten und sie korrekt befolgen, sondern an jene, die allen Anschein die Übersicht verloren haben.

 

Aus den oben beschriebenen Gründen stellen die unterzeichneten BundesrätInnen folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Exekutivbedienstete waren bei dem Wiener Derby am 16.12.2018 im Einsatz?

a.      Aus welchen Bundesländern waren jeweils wie viele Exekutivbedienstete verstärkend im Einsatz?


2.    Wie lange dauerte der Dienst der Exekutivbediensteten bei diesem Einsatz im Durchschnitt?

a.      Wie viele Exekutivbedienstete waren bei diesem Einsatz länger als acht, wie viele länger als zehn und wie viele länger als zwölf Stunden im Einsatz?

 

3.    An welchen Stellen im Stadion und in dessen Umfeld waren jeweils wie viele Exekutivbedienstete positioniert?

 

4.    Wurde der Bereich rund um das Stadion zu einem Sicherheitsbereich gemäß § 49a SPG erklärt?

a.      Wann wurde die entsprechende Verordnung erlassen?

b.      Wie wurde die entsprechende Verordnung kundgetan?

c.      Wann genau (Datum und Uhrzeit) erfolgte diese Kundmachung?

 

5.    War der „Fanmarsch“ der Rapidfans im Vorfeld bei der LPD Wien angemeldet worden?

a.      Wurde die Route von der Behörde vorgegeben oder von den Veranstaltern vorgeschlagen?

b.      War die Route, die am 16.12.2018 tatsächlich beschritten wurde, jene Route, die genehmigt worden war?

c.      Wann genau (Datum und Uhrzeit) wurde diese Genehmigung erteilt?

d.      Führte die Route durch den Sicherheitsbereich, der gemäß § 49a SPG rund um das Stadion erklärt worden war?

e.      Wurde dies den Veranstaltern im Vorfeld bekannt gegeben?

f.       Wenn ja, wann genau und auf welche Art erfolgte dies?
Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Um wie viel Uhr wurde die Süd-Ost-Tangente in Bezug auf den betreffenden Einsatz erstmals gesperrt und um wie viel Uhr wurde sie wieder freigegeben?

 

7.    Um wie viel Uhr wurde das Werfen von Gegenständen aus dem „Fanmarsch“ auf die Autobahn erstmals von Exekutivbediensteten wahrgenommen?

a.      Um welche Gegenstände handelte es sich dabei?

b.      Um wie viele Gegenstände handelte es sich in etwa?

 

8.    Welcher Einsatzbefehl wurde den am Einsatzort befindlichen Exekutivbediensteten daraufhin von welcher Stelle erteilt?

 

9.    Konnten Tatverdächtige hinsichtlich des Werfens von Gegenständen ausgeforscht werden?
Um wie viel Uhr war dies der Fall?

 

10.   Um wie viel Uhr wurden die Wiener Linien vom betreffenden Einsatz verständigt und zur Sperre der U-Bahnlinie U1 zwischen Reumannplatz und Oberlaa angehalten?

a.      Kam es zu einem Polizeieinsatz in einer der gesperrten Stationen?
Um welche Station handelte es sich?
Bestand ein Zusammenhang zum „Wiener Derby“

 

11.   Um welche Uhrzeit wurde der Einsatzbefehl, den gesamten „Fanmarsch“ anzuhalten und die Identitäten aller darin befindlichen Personen zu kontrollieren erteilt?
Von welcher Stelle und an welche Stelle erging dieser Einsatzbefehl?

 

12.   Wie viele Personen befanden sich im „Fanmarsch“ als dieser angehalten wurde?

 

13.   Aus welchen Überlegungen heraus wurde die betreffende Stelle zur Anhaltung des „Fanmarschs“ ausgewählt?

 

14.  Welche Überlegungen wurden dabei zur demographischen Struktur des „Fanmarschs“ angestellt?

a.      Um welche Uhrzeit wurde von den anwesenden Exekutivbediensteten erstmals wahrgenommen, dass sich auch Schwangere und Kinder unter den Angehaltenen befanden?

b.      Welche Maßnahmen wurden daraufhin um welche Uhrzeit insbesondere für anwesende Schwangere und Minderjährige gesetzt?

c.      Gab es für anwesende Schwangere und Minderjährige die Möglichkeit, den Bereich zu verlassen?
Wenn nein, warum nicht?

 

15.   Wie lange dauerte die Anhaltung des „Fanmarsches“ insgesamt und von wie viel Uhr bis wie viel Uhr fand sie statt?

 

16.   Welche sanitären Einrichtungen standen dabei einerseits den im Einsatz befindlichen Exekutivbediensteten, andererseits den Beamtshandelten zur Verfügung?

a.      Wie wurde die Versorgung der Exekutivbediensteten bei diesem Einsatz mit Flüssigkeit und Nahrung sichergestellt?

b.      Wie wurde die Versorgung der Beamtshandelten mit Flüssigkeit und Nahrung sichergestellt?

 

17.   Wie viele Identitätskontrollen fanden im Zuge dieser Amtshandlung statt?

a.      In welchem Zeitraum, unter Angabe der Uhrzeit, fanden die Identitätskontrollen statt?

b.      Wie wurden die Identitätskontrollen durchgeführt?

 

18.   Wie viele Anzeigen und Festnahmen aufgrund jeweils welchem verwaltungs- und/oder strafrechtlich relevanten Vergehen erfolgten im Zuge der Amtshandlung?

 

19.   Welche Informationen über den Einsatz wurden den Beamtshandelten dabei auf welche Art zur Verfügung gestellt?

 

20.   Wann wurden diese Informationen vorbereitet (etwa der Druck von Zetteln)?

 

21.   Wie viele Rettungseinsätze fanden während der Anhaltung des „Fanmarsches“ statt?

 

22.   Welche Rettungskräfte waren dabei im Einsatz?

 

23.   Wurden Sanitäter am Betreten des Sicherheitsbereichs gemäß § 49a SPG gehindert, obwohl sie sich als solche zu erkennen gegeben hatten?

 

24.   Um wie viele Sanitäter handelte es sich dabei?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage gemäß § 61 GO-BR dringlich vor Eingang in die Tagesordnung zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begründung zu geben.