3606/J-BR/2018

Eingelangt am 20.12.2018
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Anfrage

 

der BundesrätInnen Ingo Appé,
Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend: Bearbeitungsrückstand bei der Neufestsetzung der Einheitswerte in Kärnten

 

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

 

Nach mehr als 25 Jahren sollte zum 1.1.2014 die neue Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgen. Diese hat erhebliche Bedeutung für die Abgabenerhebung des Bundes und der Gemeinden. In einem Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Klagenfurt an den Kärntner Gemeindebund wird die Vermutung geäußert, dass ein Rückstand in der Bearbeitung der Einheitswertfeststellungen und Bescheide beim Finanzamt Klagenfurt gibt, soweit Übergaben, Teilungen und Verkäufe seit 2015 getätigt wurden und die daraus resultierenden Bescheide fehlen, könnten die Gemeinden die Grundsteuer nicht vorschreiben.

Die unterzeichnenden BundesrätInnen stellen daher nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

1)      Ist Ihnen bekannt, dass es im Zuge der Neufestsetzung der Einheitswerte Rückstände in der Bearbeitung seitens der Finanzämter in Kärnten gibt (FA Klagenfurt, FA Spittal Villach, FA St.Veit Wolfsberg, FA f. Gebühren, Verkehrssteuer, Glückspiel)?

2)      Wenn ja, seit wann ist Ihnen das bekannt?

3)      Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt um diese Rückstände an offenen Verfahren im Bereich der Einheitswertfeststellung abzuarbeiten? In welchem Zeitraum werden die Rückstände abgearbeitet sein?

4)      Bitte um jahresweise zahlenmäßige Angabe

a.       je Finanzamt im Bundesland Kärnten,

b.      für die Jahre 2010 bis 2018,

c.       der offenen Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte und

d.      der bescheidmäßig erledigten Verfahren zur Feststellung der Einheitswerte.

5)      Wie viele MitarbeiterInnen der Finanzverwaltung sind in den Finanzämtern der neun Bundesländer mit der Bearbeitung von Einheitswertbescheiden befasst?

a.       Bitte um jahresweise Angabe der Summe der MitarbeiterInnen der Finanzverwaltung je Bundesland und

b.      Summe (jährlich) der Erledigungen je Bundesland für die Jahre 2014 bis 2018.

6)      Ist Ihnen bekannt, dass die Erledigung zu den Einheitswerten aus Gründen des finanzverwaltungsinternen Personalmangels nicht zeitnah erfolgen kann bzw. konnte?

7)      Wenn ja, was welche Maßnahmen haben Sie im Personalbereich gesetzt um eine zügige Bearbeitung sicher zu stellen?

8)      Wenn ein Rückstand in der Bearbeitung festgestellt wurde, bis wann können die Kärntner Gemeinden damit rechnen, dass die Finanzverwaltung in Kärnten offene Fälle bescheidmäßig erledigt hat?

9)      Welche Verjährungsfristen gelten für nicht erledigte Fälle bei der Festsetzung der Einheitswerte?

a.       In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2010 konnte die Abgabenerhebung nicht erfolgen, weil diese Verjährung eingetreten ist? Bitte um jahresweise Aufgliederung der Verjährungsfälle je Finanzamt des Bundeslandes Kärnten.