3616/J-BR/2019

Eingelangt am 10.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Breitbandausbau in Oberösterreich

BEGRÜNDUNG

Der schnelle Zugang zum Internet mit einem Breitbandanschluss ist heute eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Die Verfügbarkeit von schnellen Internetzugängen ist deshalb ein wesentlicher Standortfaktor sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Auseinanderentwicklung von städtischen und ländlichen Regionen kommt dem Breitbandausbau eine besondere Rolle zu. Während in innerstädtischen Gebieten meist eine gute Netzinfrastruktur vorhanden ist, ist dies auf dem Land nur selten der Fall. Dies bedeutet nicht nur ein Nachteil für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Region nicht den gleichen Zugang zu digitalen Information, Kommunikation und Dienstleistungen haben wie in den urbanen Gebieten, es bedeutet auch einen wesentlichen Nachteil für Gemeinden, deren wirtschaftliche Entwicklung gebremst wird und in denen sich die Abwanderung verstärkt. Der Breitbandausbau ist ein Schlüssel zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Für wie viele Haushalte in Oberösterreich (in Prozent und absoluten Zahlen) ist nach Kenntnis ihres Ministeriums ein Internetanschluss mit mindestens 1 Megabit pro Sekunde (Mbit/s), 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s, 50 Mbit/s oder 100 Mbit/s im Downstream verfügbar (einzeln nach Downstream aufgeschlüsselt)?

2.    Für wie viele Haushalte in Oberösterreich (in Prozent und absoluten Zahlen) ist ein leistungsgebundener Breitbandanschluss mit mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s, 50 Mbit/s und 100 Mbit/s im Downstream verfügbar (nach Bezirken und Downstream aufgeschlüsselt)?

3.    In welchen oberösterreichischen Gemeinden ist nach Ihren Kenntnissen keine leitungsgebundene Breitbandversorgung (0 bis 10 Prozent der Haushalte) mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s im Downstream verfügbar (einzeln nach Downstream aufgeschlüsselt)?

4.    Welche oberösterreichischen Gemeinden sind nach Ihren Kenntnissen, bereits flächendeckend mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 16 Mbit/s, 30 Mbit/s, 50 Mbit/s oder 100 Mbit/s im Downstream versorgt (einzeln nach Downstream aufgeschlüsselt)?

5.    Wie hoch (in Prozent) ist nach Ihren Kenntnissen, die flächenmäßige Abdeckung Oberösterreichs durch drahtloses Internet auf LTE-Basis (LTE - Long Term Evolution, nach Bezirken aufgeschlüsselt)?

6.    Wie viele Haushalte in Oberösterreich (in Prozent und in absoluten Zahlen) verfügen nach Ihren Kenntnissen, bereits über Breitbandzugang durch Glasfasertechnologie FTTH (FFTH - Fibre To The Home, aufgeschlüsselt nach Bezirken)?

7.    Wie viele oberösterreichische Haushalte (in Prozent und in absoluten Zahlen) werden nach Ihren Kenntnissen bis zum Jahr 2019 voraussichtlich Glasfaser­Internetanschlüsse (aufgeschlüsselt nach FFTH, FTTB - Fibre To The Building und FTTC - Fibre To The Curb) nutzen können (bitte nach Bezirken sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufgeschlüsselt)?

8.    Wie hoch liegt der aktuelle Versorgungsgrad der österreichischen Haushalte (unterteilt in Bundesländern) mit FTTH und FTTH/B in Prozenten?

9.    Ist mit einer Gesetzesvorlage zu rechnen, wonach der flächendeckende Glasfaserausbau in Österreich als Aufgabe der Daseinsvorsorge anerkannt wird?

a.    Wird daran in Ihrem Ministerium bzw. Kabinett bereits gearbeitet?

b.    Wann ist mit einer solchen Novellierung zu rechnen?

c.    Warum nicht?

10. Die Förderungsprogramme zu Access, Backhaul, Connect und Leerrohr bilden im Rahmen von Breitband Austria 2020 (BBA_2020) die Grundlage für die Vergabe von Förderungsgeldern, die aus der Breitbandmilliarde stammen. Ob und welche Gebiete in den einzelnen Gemeinden und Städten förderfähig sind, ist im sogenannten „Breitbandatlas“ des MVIT geregelt. Viele Gemeinden klagen darüber, dass diese Angaben nicht den Tatsachen entsprechen und eine Berichtigung schwierig und aufwendig sei. Sind Ihnen und ihrem Ministerium diesbezügliche Beschwerden bekannt?

a.    Sind eine Änderungen bzw. Anpassungen seitens des BMVIT dazu geplant?

b.    Wenn ja, wie werden diese konkret aussehen?

c.    Bis wann werden solche Änderungen und Anpassungen geschehen?

d.    Wie werden diese konkret aussehen? Wenn dazu noch nichts Konkretes vorliegt, skizzieren Sie bitte die Probleme die im Zusammenhang mit dem „Breitbandatlas“ stehen.

11. Werden Sie oder die Bundesregierung einen Glasfaserfond, ähnlich dem Wasserwirtschaftsfonds einrichten?

a.    Wenn ja, bis wann?

b.    Wenn ja, wie hoch wird die Dotierung sein?

12. Wie wird die Bundesregierung gewährleistet, dass ein flächendeckender Glasfaserausbau allen Bürgern zu gleichen Konditionen zur Verfügung gestellt wird?

13. Im Bezirk Braunau am Inn haben sich bis heute 28 Gemeinde zusammengeschlossen, um flächendeckend und mit gleichen Konditionen, für alle Bürger FTTH zu errichten. Das gemeinsame Ziel der Gemeinden ist, einen flächendeckenden Ausbau von FTTH zu gewährleisten - auch im kompletten Hinterland. Wie verhindern Sie als Minister, dass mit dem derzeit vorhandenen Förderschema, die nur sehr wirtschaftlichen (lukrativen) Gebiete ausgebaut werden und das Hinterland von den Infrastrukturherstellern liegen gelassen wird und dadurch immer unwirtschaftlicher wird?