3627/J-BR/2019

Eingelangt am 22.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verbot von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in Ortsgebieten

BEGRÜNDUNG

Nach § 38 (1) PyroTG ist eine Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche) in Ortsgebieten grundsätzlich ganzjährig verboten. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Bürgermeister*innen kann der Gebrauch derartiger Feuerwerkskörper im Ortsgebiet erlaubt werden. Trotzdem zeigt sich jedes Jahr aufs Neue, dass diese Feuerwerkskörper in Ortsgebieten zumeist ohne eine solche Erlaubnis verwendet werden. Leider kommt es fast jährlich zu schweren Unfällen, oder sogar wie in der Silvesternacht in Eberschwang in Oberösterreich zu tödlichen Unfällen, die im direkten Zusammenhang mit Feuerwerkskörper stehen[1]

Zugleich wird die unerlaubte Verwendung kaum sanktioniert.

Besonders in Hinblick auf die erhöhte Feinstaub-und Lärmbelastung durch Feuerwerkskörper sowie der Verletzungsrate stellt sich dabei die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in Ortsgebieten.[2]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Ausnahmegenehmigungen für den Gebrauch von

Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in Ortsgebieten wurden seit 2014 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung erteilt?

a.     Darstellung nach Jahren und Bundesländer

2.    Wie viele Strafanzeigen wegen unerlaubten Gebrauchs von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in Ortsgebieten gab es seit 2014 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?

a. Bitte um Darstellung nach Jahren und Bundesländer

3.    Welche Strafen wurden für den unerlaubten Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in Ortsgebieten verhängt?

a. Bitte um Darstellung für die in Frage 2 aufgelisteten Fällen.

4.    Welche Erfahrungen haben die einzelnen Bundesländer mit dem Vollzug der Strafen für den unerlaubten Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in Ortsgebieten?

5.    Wie viele Strafanzeigen wegen unerlaubten Gebrauchs von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 in Ortsgebieten gab es seit 2014 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?

a. Bitte um Darstellung nach Jahren und Bundesländer

6.    Wie viele Strafanzeigen wegen unerlaubten Gebrauchs von Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 in Ortsgebieten gab es seit 2014 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?

a. Bitte um Darstellung nach Jahren und Bundesländer

7.    Welche Vollzugsversuche und Vollzugserfolge bezüglich des unerlaubten Gebrauchs von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in Ortsgebieten gibt es von 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt?

a. Bitte um jährliche Darstellung nach Bundesländer

8.    Gibt es bereits Maßnahmen für eine bessere Strafverfolgung des unerlaubten Gebrauchs von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2?

a. Wenn nein, planen Sie derartige Maßnahmen?

 

9.   Halten Sie derartige Ausnahmeregelungen für den Gebrauch von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in Ortsgebieten hinsichtlich der Feinstaub­und Lärmbelastung sowie der Verletzungsrate, welche mit der Verwendung von Feuerwerkskörper einhergeht, noch für angebracht?



[1]  Kronen Zeitung (2019) Kugelbombe reißt Innviertler (17) in den Tod, online 01.01. abgerufen unter: https://www.krone.at/1835249 (Zugriff am 24.01.2019)

[2] Umweltbundesamt online: http://www.umweltbundesamt.at/news_181219/ (Zugriff am 24.01.2019)