3643/J-BR/2019

Eingelangt am 02.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Straftaten und Selbsttötungen in Haft 2018

BEGRÜNDUNG

Immer wieder kommt es in den unterschiedlichsten Zusammenhängen zu Medienberichten über Straftaten und sexuelle Übergriffe durch Häftlinge in den österreichischen Justizanstalten. Auch über Selbsttötungen wird immer wieder berichtet.

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

1.   Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen hat es 2017 und 2018 in österreichischen Justizanstalten von Häftlingen gegenüber anderen Insass*innen gegeben?

2.    Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen hat es 2017 und 2018 unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen in österreichischen Justizanstalten gegenüber anderen Insass*innen gegeben?

3.    Wie viele sexuelle Übergriffe hat es 2017 und 2018 in österreichischen Justizanstalten von Häftlingen gegenüber anderen Insass*innen gegeben?

4.    Wie viele sexuelle Übergriffe hat es 2017 und 2018 in österreichischen Justizanstalten unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegenüber anderen Insass*innen gegeben?

5.    Wie oft hat es strafrechtlich relevanten Suchtgiftmissbrauch durch Insass*innen 2017 und 2018 in den österreichischen Justizanstalten gegeben?

6.    Wie oft hat es strafrechtlich relevanten Suchtgiftmissbrauch unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen 2017 und 2018 in den österreichischen Justizanstalten gegeben?

7.    Wie viele Selbsttötungen hat es in den österreichischen Justizanstalten 2017 und 2018 gegeben?

8.    Wie viele Selbsttötungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat es in den österreichischen Justizanstalten 2017 und 2018 gegeben?

9.    Wie viele Übergriffe auf Justizvollzugsbeamte wurden in den Jahren 2017 und 2018 an den einzelnen Jusitzvollzugsanstalten dokumentiert?

a.    Wie oft kam es dabei jeweils zu Körperverletzungen bei den Beamt*innen?