3650/J-BR/2019

Eingelangt am 14.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der BundesrätInnen Mag.a Daniela Gruber Pruner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wunschkennzeichen oder nicht?

Während der Bundesratssitzung am 9. Mai 2019 wurde auf dem offiziellen Dienstparkplatz des Hohen Hauses am Josefsplatz ein Fahrzeug der Marke BMW mit dem Kennzeichen W 81881 H geparkt, wie auf dem untenstehend abgedruckten Bild ersichtlich.


 

Am 23. Juli 2015 hat der Bundesminister für Verkehr Innovation und
Technologie einen Erlass betreffend anstößige oder lächerliche
Wunschkennzeichen in Kraft gesetzt. Wir werden eine Reihe von
Kombinationen aufgezeigt, die als Codes in rechtsextremen Kreisen verwendet werden:

3.   Jedenfalls anstößige bzw. lächerliche Kombinationen:

Die in diesem Punkt genannten Kombinationen sind jedenfalls anstößig iSd §
48a Abs. 2 lit. d KFG. Es handelt sich um keine abschließende Aufzählung. Für alle genannten Kombinationen gilt, dass sie auch dann anstößig sind, wenn sie
sich erst unter Einbeziehung der Behördenbezeichnung ergeben.

3.1 Wie schon bisher lt. Erlass vom 20.7.1989, ZI. 179.482/4-I//-89, gelten jedenfalls die Buchstabenkombinationen „NSDAP“, „NSFK“, „NSKK“, „NSV“, „SA“, „SS“, und dergleichen als anstößig.

3.2.    Weiters jedenfalls auch die Buchstabenkombinationen „AH“, „HH“, „HJ“, „NS“, „NSD“, „NSBO“ oder „DAF“ sowie „KZ“.

3.3.    Weiters auch die folgenden Buchstaben - bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden (Liste lt. Mauthausen Komitee):

„BH“ (Blood and Honour), „C18“ (Combat 18), „KKK“ (Ku-Klux-Klan), 18 (Adolf Hitler), „28“ (Blood & Honour), „828“ (Heil Blood & Honour),

„74“ (Großdeutschland), „84“ (Heil dir), 88(Heil Hitler), „H8“ (Heil Hitler
oder Hate), „311“ (Ku-Klux-Klan), „444“ (Deutschland den Deutschen),

„198“ (Sieg Heil), „1919“ (SS), „420“ (Hitlers Geburtstag), „1488“ (Auf Deutschland - Heil Hitler), „14“ (Auf Deutschland oder mit Bezug auf den Satz
mit 14 Wörtern eines amerikanischen Rechtsterroristen:“We must secure the existence of our people and a future for white children“) „ACAB“ (all cops are bastards), „AJAB” (all jews are bastards), „ZOG“ (zionist occupied
government), „WP“ (White Power), „WPWW“ (white pride world wide),
„WAP“ (White Aryan Power“ „WOTAN“ (Hauptgott der Germanen oder für
„Will of the Arian Nation“) “WAR” (White aryan resistance) „WAW” (White aryan war) „KC“ (Kategorie C) - Ausdruck großer Gewaltbereitschaft in der rechtsextremen Szene „FG“ (Führers Geburtstag) „JDF“ (Jahr des Führers)

3.4.   Weitere aufgrund der derzeit aktuellen Situation jedenfalls anstößige Buchstabenkombination:

„IS“ oder „ISIS“.

3.5.    Beispiele für anstößige Buchstabenkombinationen unter Einbeziehung der Behördenbezeichnung:

zB: „B-H“, „I-S“, „I-SIS“, „K-KK“, „,KU-KLUX“, „K-Z“„ S-S“, „S-A“, „W-
P“, „W-PWW“, etc.

Es erscheint daher äußerst auffällig, dass ein Kfz mit einem Kennzeichen,
welches eindeutig solche in rechtsextremen Kreisen üblichen Codes verwendet,
auf dem offiziellen Dienstparkplatz des Parlaments geparkt ist. Die
unterzeichneten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.       Handelt es sich bei dem Kennzeichen W 81881 H um ein
Wunschkennzeichen oder handelt es sich um ein Kennzeichen, welches von der Behörde nach dem Zufälligkeitsprinzip vergeben wurde?

2.        Wurde dieses Kennzeichen vor Geltung des diesbezüglichen Erlasses oder nach dessen Inkrafttreten vergeben?

3.        Was werden sie als zuständiger Bundesminister unternehmen, um dieses Kennzeichen mit Kodierungen aus der rechtsextremen Szene so rasch wie möglich aus dem Verkehr zu bringen?

4.        Sollte es sich um ein Wunschkennzeichen handeln, welche rechtlichen
Schritte werden sie gegen jene Person einleiten, die dieses Wunschkennzeichen beantragt hat?