3655/J-BR/2019

Eingelangt am 15.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Elisabeth Grossmann, Freundinnen und Freunde an  die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

betreffend die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen gegen LGBTI-Personen    in Tschetschenien

BEGRÜNDUNG

Schon seit vielen Jahren wird von Menschenrechtsverletzungen in der autonomen russischen Republik Tschetschenien berichtet. Dabei ist die gesellschaftliche   Situation für LGBTI-Personen besonders gefährlich. Seit April 2017, als die russische Zeitung „Nowaya Gaseta“ erstmals von der systematischen Verfolgung und Folterung mehrerer Hundert schwuler Männer durch die Polizei und paramilitärische Einheiten berichtete, spitzt sich die Lage in Tschetschenien immer weiter zu.

Am 11. Jänner 2019 informierte „Nowaya Gaseta“ von einer neuen Welle an Verhaftungen von LGBTI-Personen in Tschetschenien, bei der ungefähr 40   Menschen festgenommen und mindestens zwei Personen getötet wurden.[1]

Unter dem Moskau-Mechanismus der OSZE veröffentlichte der österreichische Völkerrechtsprofessor Dr. Wolfgang Benedek am 20. Dezember 2018 einen Bericht  zur Menschenrechtssituation in Russland, insbesondere in Tschetschenien. Darin wurden die Vorwürfe massiver Menschenrechtsverletzungen insbesondere aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in der Tschetschenischen Republik bestätigt. Beweise gibt es für Verfolgung und Schikanen, willkürliche oder illegale Festnahmen, Folter, erzwungenes Verschwinden und für Exekutionen außerhalb eines rechtlichen Rahmens. Des Weiteren wird in dem Bericht der   Umstand aufgezeigt,  dass  kein  einziger  Fall bekannt ist,  in dem ein Angehöriger der

Besorgniserregend ist zudem die Tatsache, dass Russland die Mitarbeit bei der Untersuchung unter dem Moskau-Mechanismus verweigerte. So wurden seitens der Russischen Föderation keine Experten benannt und Dr. Wolfgang Benedek wurde     die Einreise untersagt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.     Welche Maßnahmen haben Sie seit Ihrem Amtsantritt bezüglich der Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien getroffen?

2.      Erachten Sie den Bericht von Professor Dr. Wolfgang Benedek als offiziellen Beweis des Vorliegens massiver Menschenrechtsverletzungen gegenüber LGBTI-Personen in Tschetschenien?

2.1. Wenn nein, warum nicht?

3.      Welche Berichte wurden Ihrem Ministerium von der russischen Ombudsfrau für Menschenrechte, Tatjana Moskalkova, seit 2017 bezüglich Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien übermittelt?

4.      Wurden durch Ihr Ministerium Vergleiche dieser Berichte mit dem Bericht von Professor Dr. Wolfgang Benedek angestellt?

4.1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.2. Wenn nein, warum nicht?

5.      Welche Berichte wurden Ihrem Ministerium von Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen, welche die Rechte von LGBTI-Personen in Russland verteidigen, seit 2017 bezüglich Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien übermittelt?

6.      Wurden die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der österreichischen EU- Ratspräsidentschaft thematisiert?

6.1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden thematisiert bzw. beschlossen?

6.2. Wenn nein, warum nicht?

6.3. Wurde dieses Thema auf anderen Tagungen/Sitzungen der EU behandelt?

 

6.4. Mit welchen EU-Partnerinnen haben Sie sich diesbezüglich in Verbindung gesetzt?

7.      Haben Sie den russischen Botschafter für ein Gespräch ins Außenministerium vorgeladen, um die Ereignisse in Tschetschenien zu besprechen?

7.1.  Wenn ja, was wurde bei diesem Gespräch genau besprochen?

7.2. Wenn nein, warum nicht?

8.      Haben Sie die Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien anlässlich der beiden Besuche des russischen Präsidenten in Österreich, am 5. Juni 2018 und am 18. August 2018, besprochen?

8.1.    Wenn ja, was wurde bei diesem Gespräch genau besprochen?

8.2. Wenn nein, warum nicht?

9.     Werden Sie für die sofortige Beendigung der Misshandlungen, Internierungen, Folterungen und Tötungen von LGBTI-Personen in Tschetschenien einsetzen?

9.1. Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie zu setzen?

9.2. Wenn nein, warum nicht?

10. Eine der Forderungen von MenschenrechtsaktivistInnen ist die Möglichkeit, wieder Asylanträge in den Botschaften vor Ort zu stellen. Dies würde die lebensgefährliche Situation der verfolgten Personen entschärfen. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

11. Wären Sie bereit, sich auf EU-Ebene für ein koordiniertes Vorgehen der EU- Mitgliedsstaaten im Sinne einer Ermöglichung einer Asylantragstellung in Drittstaaten einzusetzen?

12. Gab es Gespräche mit dem Innenminister bezüglich der Ermöglichung von Asylanträgen in den jeweiligen Botschaften?

12.1.                  Falls ja, was ist das Ergebnis dieser Gespräche?

12.2.                  Falls nein, warum nicht?

 

 



[1]             https://www.opendemocracy.net/od-russia/tamara-grigoryeva/chechnya-Igbt-crisis-20-what-

questions-you-need-to-be-asking