3666/J-BR/2019

Eingelangt am 04.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätlnnen David Stögmüller, Ewa Dziedzic, Korinna Schumann, Martin Weber, Freundinnen und Freunden an den Bundesminister für Inneres

betreffend Arbeitsbedingungen von Beamt*innen bei Abschiebeflügen

BEGRÜNDUNG

Die Begleitung von Abschiebeflüge bedeutet für die teilnehmenden Beamt*innen mehr Stress und eine erhöhte Gefahr für ihre eigene Gesundheit. In Deutschland gab es bereits schon mehrere Artikel darüber wie unsäglich die dortigen Arbeitsbedingungen für Beamt*innen bei Abschiebeflügen sind.[1]

Sowas kann und darf in Österreich nicht Fall sein. Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitsbedingungen der Beamt*innen der persönlichen Gefährdung und dem Arbeitsumfeld gerecht werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Beamtinnen haben seit 2016 einen Abschiebeflug begleitet?

a.    Bitte um Darstellung nach Jahren und Ländern, in die abgeschoben wurde

2.    Wie viele Beamt*innen begleiten jeweils einen Abschiebeflug?

a.    Gibt es einen bestimmten Schlüssel (Anzahl der zu abschiebenden Personen, Gefährdungsgrad)?

3.    Wurden Beamt*innen in den Jahren 2016 bis 2019 auf Abschiebeflügen tätlich angegriffen?

a.    Bitte um Darstellung nach Jahren

4.    Wurden Beamt*innen in den Jahren 2016 bis 2019 auf Abschiebeflügen anderweitig angegriffen (mit Blut bespuckt, mit Fäkalien beschmiert, o.ä.)?

a.    Bitte um Darstellung nach Jahren

5.    Wird Beamt*innen, die an Abschiebeflügen teilnehmen, eine Gefahrenzulage ausgezahlt?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn ja, wie viel Geld wurde dafür seit 2016 ausgegeben? Bitte um Darstellung nach Jahren

 

6.   Welche generellen Zulagen werden den Beamt*innen gezahlt?

a.    Wie hoch sind diese pro Beamt*in?

b.    Wie viel Geld wurde dafür seit 2016 ausgegeben? Bitte um Darstellung nach Jahren und Art der Zulage

7.   Werden die Kosten für Visa und nötige Schutzimpfungen vom Innenministerium übernommen?

a.    Wie viel Geld wurde dafür seit 2016 ausgegeben? Bitte um Darstellung nach Jahren

8.   Welche Kleidung ist für die Beamt*innen auf Abschiebeflügen vorgeschrieben (Dienstuniform, Anzug)?

a.    Wird diese gestellt oder müssen die Beamt*innen dafür selbst aufkommen?

9.   Gibt es Zahlungen, wenn die Kleidung der Beamt*innen durch die zu abschiebende Person beschädigt bzw. verunreinigt wird?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

10.Werden die Rückflüge den Beamt*innen zur Gänze als Arbeitszeit angerechnet?

11.Werden Wartezeiten auf einen Rückflug den Beamt*innen zur Gänze als Arbeitszeit angerechnet?

12.Wie viel Geld gibt das Innenministerium seit 2016 für Abschiebungen mit dem Flugzeug aus?

a. Bitte um Darstellung nach Jahren und Art der Kosten (Flug, Verpflegung, etc.)

13.Wie viel Geld gibt das Innenministerium seit 2016 für Beamt*innen, die Abschiebeflüge begleiten aus?

a.    Bitte um Darstellung nach Jahren und Art der Kosten (Flug, Verpflegung, etwaige Unterbringung)

14.Müssen Beamt*innen die Kosten, die ihnen während ihres Einsatzes entstehen (Verpflegung, Unterkunft) aus privater Tasche vorstrecken?

a.    Wenn ja, bekommen sie die gesamten Kosten zurückerstattet?

b.    Wenn ja, wie lange dauert es bis sie das Geld wiederbekommen?

15.Müssen Beamt*innen am Tag nach einem Abschiebeflug am nächsten Tag wieder normal zum Dienst erscheinen?

a.    Wenn nein, wie viele Tage frei wird ihnen nach einem Abschiebeflug zugesprochen?

b.    Wenn nein, gibt es dahingehend eine schriftliche Verankerung, z.B. in den Dienstvorschriften?

16.Müssen Beamt*innen um ihre volle Schichtzulage fürchten, da sie durch die Teilnahme an einem Abschiebeflug aus den Wechselschichten rausfallen?

 

17. Kam es in den Jahren 2016 bis 2019 zu Engpässen in der Bestückung von Abschiebefliegern mit Beamt*innen?

18. Wie viele Beamt*innen stehen derzeit bereit, Abschiebeflüge zu begleiten?

19.Sind bei einer Erhöhung der Rückführzahlen noch genügend Beamt*innen für eine freiwillige Teilnahme an Abschiebeflügen zu bekommen?

20. Was geschieht, wenn sich nicht genügend Beamt*innen freiwillig für einen Abschiebeflug melden? Werden Beamt*innen zwangsverpflichtet?

21 .Wie viele Beamt*innen haben sich seit 2016 gemeldet, um einen Abschiebeflug zu begleiten?
a.   Bitte um Darstellung nach Jahren

22. Gibt  es Speziallehrgänge, die Beamt*innen vor der Begleitung eines Abschiebefluges absolviert haben müssen?

a.    Wenn ja, was sind die Inhalte dieser Lehrgänge?

b.    Wenn ja, wie viele Beamt*innen haben diese seit 2016 besucht? Bitte um Darstellung nach Jahren

c.    Wenn nein, warum nicht?

23.  Sind bei Abschiebeflügen auch Beamt*innen dabei, die keinen Speziallehrgang absolviert haben?

a.    Wenn ja, warum?

24. Werden die Arbeitsstunden für die Beamt*innen ersetzt, wenn ein Abschiebeflug nicht stattfinden kann?



[1] Der Spiegel (2019). „Deutsche Drecksarbeit“, 10/2019, S. 12-22.