3669/J-BR/2019

Eingelangt am 11.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der BundesrätInnen Elisabeth Grossmann,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesregierung

betreffend Einstufung der Identitären als eindeutig rechtsextrem durch den deutschen Verfassungsschutz

Auf orf.at war am 11.7.2019 folgende Meldung zu lesen:

„Der deutsche Verfassungsschutz stuft die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) als eindeutig rechtsextrem ein. Die bisher als „Verdachtsfall“ bewertete Gruppe werde nunmehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geführt, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz heute mit. Die 600 Mitglieder zählende Bewegung ist mit dem „Ethnopluralismus“ in Erscheinung getreten, dem zufolge Menschen unterschiedlicher Ethnien nicht in einer Gesellschaft leben sollten.

Die Positionen der IBD seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte der Inlandsgeheimdienst zur Begründung mit. Die Organisation verfolge letztlich, „Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren“.

Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang sagte, seine Behörde stehe fremdenfeinlicher Ideologie keineswegs tatenlos gegenüber: „Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich infrage.“ Sie redeten von Überfremdung und „erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten“. Außerdem schürten sie gezielt Feindbilder. „Es darf keine Toleranz für Extremisten geben“, fügte Haldenwang hinzu.“

Die unterzeichneten BundesrätInnen stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wann haben die unterschiedlichen Ressorts der Bundesregierung jeweils Kenntnis von der Neueinstufung der Identitären Bewegung Deutschlands erlangt und auf welche Art und Weise erfolgte dies?

2.    Wie unterscheidet sich die Identitäre Bewegung Österreich bei Ideologie, Organisationsstruktur und Aktionsmustern von der Identitären Bewegung Deutschland?

3.    Wie wird die IBÖ gegenwärtig durch die Organe des österreichischen Verfassungsschutzes eingestuft?


 

a.   Wann ist diese Einstufung erfolgt?

b.   Ist eine Neueinstufung geplant, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

4.    Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Neueinstufung der IBD für den Umgang mit der IBÖ?

5.    Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in Folge der Neueinstufung der IBD durch den deutschen Verfassungsschutz durch jeweils welche Organisationseinheit des Bundes setzen?

6.    Welche Auswirkungen hat die Neueinstufung der IBD durch den deutschen Verfassungsschutz insbesondere auf den Umgang mit Personen, die Verbindungen zur IBÖ aufweisen und im öffentlichen Dienst sind?

7.  Welche Auswirkungen hat die Neueinstufung der IBD durch den deutschen Verfassungsschutz insbesondere auf den Umgang mit Personen, die Verbindungen zur IBÖ aufweisen und im exekutiven oder militärischen Dienst tätig sind?