3673/J-BR/2019

Eingelangt am 11.07.2019
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Anfrage

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend der Instrumente für die Sicherstellung eines naturverträglichen Ausbaus der Wasserkraft

BEGRÜNDUNG

Laut aktuellen Untersuchungen der EU-Umweltagentur sowie des österreichischen Rechnungshofes muss der ökologische Zustand der heimischen Gewässer dringend verbessert werden. Auf Basis dieser schlechten Zeugnisse ist Österreich insbesondere bei der Erfüllung der Verpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union bisher extrem säumig und droht, deren Ziele deutlich zu verfehlen. Angesichts der notwendigen Vereinbarkeit von Klimaschutz,

Energiewende und Naturschutz stellen die unterfertigenden BundesrätInnen daher folgende

ANFRAGE

1.    Schließen es die Förderbestimmungen für Ökostrom derzeit aus, dass Eingriffe in Schutzgebiete (Natura 2000 Gebiete, Ruhegebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Naturdenkmäler, Ramsar-Gebiete, Biosphärenparks) gefördert werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Schließen es die Förderkriterien für Ökostrom derzeit aus, dass Projekte gefördert werden die eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands im Sinne der WRRL verursachen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Verfügt das BMNT über eine vollständige Übersicht über die geplanten Wasserkraftwerke, die bis 2030 in Betrieb gehen sollen?

a.    Wenn ja, wie viele zusätzliche Wasserkraftwerke sind gemäß Ihren Informationen bis 2030 geplant? Bitte um die absolute Gesamtzahl und deren Aufschlüsselung in die jeweiligen Kategorien (kleiner 1 MW, 1-10 MW, 10-20 MW, 20-50 MW, > 50MW Leistung).

b.    Wenn nein, wie wollen Sie sich eine objektive Übersicht über die geplanten Wasserkraftwerke machen, wenn derartige Informationen nicht vorliegen?

4.    Das Wasserrechtsgesetz (WRG) enthält mehrere Instrumente, um eine vorausschauende, strategische Planung und Prüfung durchzuführen, wie zum Beispiel Regionalprogramme zum Schutz von Fließgewässern. In welchen Bundesländern wurden diese Regionalprogramme bisher konkret erlassen?

a.    Wo und wie wollen Sie weitere Regionalprogramme forcieren?

b.    Wie werden diese konkret aussehen?

c.    Bis wann sollen diese umgesetzt werden?

5.    Werden Sie sich als zuständige Umweltministerin für eine naturverträgliche Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) einsetzen?

6.    Wie wollen Sie bzw. Ihre Fachabteilung im Ministerium im geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) konkret sicherstellen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien naturverträglich erfolgt?

7.    Sind Sie in diesem Zusammenhang dafür (bzw. werden Sie sich dafür als zuständige Ministerin einsetzen oder vorgeben), dass Ökostromförderungen für den Bau neuer Wasserkraftwerke in den oben angeführten Schutzgebieten grundsätzlich ausgeschlossen werden?

a.    Wenn ja, wie werden Sie das konkret machen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Sind Sie dafür (bzw. werden Sie sich dafür als zuständige Ministerin einsetzen oder vorgeben), dass Projekte, die zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie führen in Zukunft von einer Förderung ausgeschlossen werden?

a.    Wenn ja, wie werden Sie das konkret umsetzen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Ist eine Schaffung einer übergeordneten Energieraumplanung in Ihrem Ministerium geplant, die sicherstellt, dass der naturverträgliche Ausbau erneuerbarer Energien und der nötige Schutz der Gewässer bestmöglich aufeinander abgestimmt sind?

10. lm Sinne der Energiewende muss der naturverträgliche Ausbau von erneuerbaren Energien auch von Energiespar-Maßnahmen begleitet werden. Welche zusätzlichen gesetzlichen Energiespar- und Effizienzmaßnahmen sind 2018 seitens des BMNT konkret umgesetzt worden?

a.    Welche sind für 2019 und 2020 geplant bzw. derzeit in Arbeit?