3674/J-BR/2019

Eingelangt am 11.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend der Wasserkraftnutzung und deren Förderung

BEGRÜNDUNG

Laut aktuellen Untersuchungen der EU-Umweltagentur sowie des österreichischen Rechnungshofes muss der ökologische Zustand der heimischen Gewässer dringend verbessert werden. Auf Basis dieser schlechten Zeugnisse ist Österreich insbesondere bei der Erfüllung der Verpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union bisher extrem säumig und droht, deren Ziele deutlich zu verfehlen. Angesichts der notwendigen Vereinbarkeit von Klimaschutz, Energiewende und Naturschutz stellen die unterfertigenden BundesrätInnen daher folgende Fragen.

ANFRAGE

1.    Wie viele Wasserkraftwerke (inklusive der Kleinwasserkraftwerke) gibt es derzeit in Österreich? Geben Sie die Gesamtzahl und eine Aufschlüsselung nach Größenklassen (kleiner 1 MW, 1-10 MW, 10-20 MW, > 20 MW, > 50MW Leistung) an.

2.    Wie viel Strom wird in einem Regelarbeitsjahr in den jeweiligen Leistungsklassen produziert? Bitte um Aufschlüsselung nach Leistungsklassen.

3.    Wie viele Kleinstanlagen (< 1 MW) liefern ihren Strom ins öffentliche Netz?

a.    Wie hoch ist der Anteil von Kleinstanlagen an der Stromerzeugung  RAV (Regelarbeitsvermögen)?

4.    Wie viele dieser Kraftwerke liefern Strom ins öffentliche Netz?

a.    Wie viele dieser Kraftwerke sind so genannte „Insellösungen“, die ausschließlich für den Eigenbedarf produzieren?

5.    Wie viele der bewilligten Wasserkraftwerke produzieren derzeit keinen Strom?

a.    Wie viele davon wären wieder reaktivierbar und wie viel Strom (RAV) könnte dadurch gewonnen werden?

6.    Wie viele der bestehenden Wasserkraftwerke erfüllen 19 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie und nach zehn Jahren bestehender Nationaler Gewässerbewirtschaftungspläne die Erfordernisse der Wasserrahmenrichtlinie bezüglich Restwasser und Passierbarkeit (Fischaufstiegshilfe)?

a.    Wie viele Wasserkraftwerke erfüllen die genannten Erfordernisse nicht? (Bitte jeweils um Aufschlüsselung in absoluten Zahlen und Prozentwerten vom angefragten Ausgangswert).

7.    Wie viele Fördermittel wurden in der Periode 2009 bis 2015 im Rahmen des 1.NGP für die Adaptierung von Wasserkraftwerken an den Stand der Technik (v.a. Fischaufstiegshilfen, Restwasser) verwendet? Bitte um jährliche Aufschlüsslung.

8.    Wie viele Fördermittel stehen für die Maßnahmen im 2.NGP für die Periode 2015 bis 2021 zur Verfügung?

9.    Wie hoch sind die spezifischen Förderhöhen für Wasserkraftwerke durchschnittlich für die Kategorien >1 MW, 1-10MW, 10-20MW?

10. Wie hoch waren die Tarifförderungen für Wasserkraft seit 2003 im Rahmen der Ökostromförderung in Form von Tarifförderungen? Um jährliche Aufschlüsslung.

11. Wie hoch waren die Investitionsförderungen für Wasserkraft seit 2003 im Rahmen der Ökostromförderung? Bitte um jährliche Aufschlüsslung.

12. Wie viele Projekte wurden in den jeweiligen Kategorien (<1MW, 1-5 MW, 5-10 MW) seit 2003 gefördert? Bitte ebenfalls um jährliche und kategorische Aufschlüsselung.