3689/J-BR/2019

Eingelangt am 26.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der BundesrätInnen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Evaluierung der DSGVO und der Stellungnahmen des Bundes

Nach Art. 97 DSGVO hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor zu legen. Dieser Bericht ist bis 25. Mai 2020 vorzulegen und zu veröffentlichen.

Zurzeit läuft bereits die Evaluierungsphase, Berichte der Länder, Datenschutzbehörden, Datenschutz NGOs. Datenschutz Beauftragte, Wirtschaftsvertreter etc. werden erstellt und eingebracht. Auch in Österreich müssen von den einzelnen Gebietskörperschaften und der DSB entsprechende Stellungnahmen zur Bewertung und Überprüfung der DSGVO erarbeitet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch keine bekannt geworden.

Die unterzeichneten BundesrätInnen stellen daher nachstehende

Anfrage:

1.         Welche strategischen Überlegungen zur DSGVO und zum Schutz personenbezogener Daten vertritt das Ressort in Ihrer Stellungnahme?

Sollen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien in Frage gestellt werden?

Wenn ja, welche?

2.         Wird in der Stellungnahme des Ressorts für die volle Übernahme der DSGVO Standards in der zukünftigen e-privacy-Verordnung eingetreten?

Wenn nein, warum nicht?

3.         Wann wird die Stellungnahme fertig gestellt und abgeschickt werden?

Welche Sektion/Abteilung ist dafür verantwortlich?

4.         Welche Regelungsbereiche der DSGVO werden vom Ressort als problematisch angesehen und in der Stellungnahme angesprochen werden?

5.         Welche Probleme haben sich aus Sicht des Ressorts bei der praktischen Anwendung der DSGVO bei datenverarbeitenden Unternehmen und Vereinen ergeben?

6.         Soll durch eine Anpassung der DSGVO die Anwendung derselben für gemeinnützige Vereine und Organisationen erleichtert - im Sinne von Entbürokratisierung - werden?

7.         Werden Sie in Ihrer Stellungnahme dafür eintreten, dass im Sinne der Rechtssicherheit alle Entscheidungen der 27 nationalen Datenschutzbehörden und der nationalen Gerichte zeitnah veröffentlicht werden und allen Interessierten zugänglich gemacht werden müssen?

8.         Wer vertritt ihr Ressort/Bundesregierung in Brüssel bei dieser Evaluierung?

9.         Werden sie als Ressortverantwortlicher/e vor der Erstellung der Ressortstellungnahme den österreichischen Datenschutzrat (DSR), dem nach dem DSG die Aufgabe zukommt, die Bundesregierung zu beraten, beiziehen?

Oder werden sie den DSR auffordern, eine Stellungnahme für das Ressort zu erarbeiten?