3696/J-BR/2019

Eingelangt am 09.08.2019
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Anfrage

des Bundesrates David Stögmüller, Daniela Gruber-Pruner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Relevanz der Kinderrechte in der Arbeit Ihres Ressorts

BEGRÜNDUNG

Vor nunmehr fast 30 Jahren, am 20. November 1989, beschloss nach jahrelangen Vorverhandlungen die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. Damit verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten, aktiv für das Wohl des Kindes einzutreten. In Österreich trat die Konvention am 5. September 1992 in Kraft.

2011 kam es schließlich zum Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern im Österreichischen Parlament. Damit wurde der umfassende Stellenwert der Kinderrechte nochmals unterstrichen.

Trotzdem gibt es auch bei uns Defizite, wenn es um die Berücksichtigung von Kinderrechten im staatlichen System, in Legislative, Exekutive und Judikative geht. Die jeweilige Bundesregierung trägt hier eine besondere Verantwortung, einerseits durch die Vorbereitung und Vorlage von Gesetzesvorschlägen, andererseits durch die Ausgestaltung der Vollziehung.

Die unterfertigenden Bundesräte stellen daher folgende

ANFRAGE

1.     In welcher Form wird in Ihrem Ministerium sichergestellt, dass die Kinderrechte umfassend durch die Arbeit der MitarbeiterInnen des Ressorts und des Kabinetts berücksichtigt werden?

2.     Gibt es spezielle KinderrechtsexpertInnen in Ihrem Ressort?

a.     Wenn ja, wodurch ist diese Expertise begründet?

b.     Wenn nein, warum nicht?

3.     Gibt es für neue MitarbeiterInnen eine spezielle Schulung, in der Grundkenntnisse zu Kinderrechten sowie die Bedeutung für den Zuständigkeitsbereich vermittelt werden, wie Kinderrechte in der praktischen Arbeit in Politik und Verwaltung zu berücksichtigen sind?

4.     Von welcher Person in Ihrem Ressort werden die Wirkungsorientierte Folgenabschätzungen von Gesetzesentwürfen in der Dimension Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche gemacht?

a.     Hat diese Person bzw. haben diese Personen eine besondere Expertise im Bezug auf Kinderrechte?

b.     Wenn ja, welche?

c.     Wenn nein, warum nicht?

5.     Gibt es in Ihrem Ressort bzw. Ihrem Kabinett ein Kontrollinstrument, das aufzeigt, ob Kinderrechte ausreichend in der Arbeit berücksichtigt werden?

a.     Wenn ja, wie erfolgt dieses Monitoring bzw. die Kontrolle?

b.     Wenn nein, warum nicht?

6.     Kinderrechtliche Anliegen sind typischerweise Querschnittsmaterien, die über die Zuständigkeit eines Ressorts hinausreichen - in welcher Form erfolgt diesbezüglich eine Abstimmung mit anderen Ressorts?

a.     In welcher Form erfolgt eine Abstimmung mit Ansprechpersonen mit kinderrechtlicher Expertise auf Landes- und Gemeindeebene?

7.     In welchen Belangen sehen Sie in Ihrem Ressort und Kabinett einen Weiterentwicklungsbedarf in Richtung stärkerer Berücksichtigung der Kinderrechte in der Arbeit und den Produkten?

8.     Am 20. November 2019 feiert die Kinderrechtskonvention weltweit ihren 30. „Geburtstag“, mit einer Vielzahl von Veranstaltungen und Initiativen auf internationaler und nationaler Ebene - welcher Beitrag ist von Ihrem Ressort aus Anlass dieses Jubiläums geplant?