3705/J-BR/2019

Eingelangt am 17.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der BundesrätInnen Bettina Lancaster,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Verantwortliche in Politik und Verwaltung sind des Öfteren keine besonderen Verfechter von Informationsfreiheit und Transparenz, was für alle Gebietskörperschaften gilt. Dies wurde wieder einmal bei der Diskussion um den Förderantrag von KTM MOTOHALL GmbH in Oberösterreich deutlich, wo im veröffentlichten Förderantrag auf der Landeshomepage eine Seite fehlte. Dieses Fehlen einer Seite begründete der oberösterreichische Kulturdirektor, Reinhold Kräter mit einem datenschutzrechtlichen Aspekt. „Es gibt Teile, die unterliegen dem Datenschutz", so Kräter im oö.ORF.at.

Diese Argumentation ist offensichtlich falsch, erstaunt aber nicht! Denn seit Inkrafttreten der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) wird das Argument des Datenschutzes zunehmend missbraucht, um Aufklärung und Transparenz zu behindern, insbesondere dann, wenn es um behördliches oder politisches Fehlverhalten geht. Auch einzelne BundesministerInnen begründeten in den letzten Jahren die Nichtbeantwortung einer unangenehmen Frage in einer parlamentarischen Anfrage mit dem Hinweis auf den Datenschutz (Schutz personenbezogener Daten).

Im konkreten Anlassfall ist diese Argumentation gerade deshalb nicht verständlich, weil die unmittelbar - auch in den Bundesländern - geltende DSGVO keinen Datenschutz für Unternehmen (Juristische Personen) kennt und somit auch nicht anwendbar ist. Die DSGVO gilt ausschließlich für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen. Dazu gehört die KTM MOTORHALL GmbH nicht. Der Firmenwortlaut von KTM MOTORHALL GmbH enthält zudem auch nicht den Namen einer natürlichen Person.

Nachdem die Rechtslage eindeutig ist, befremdet und irritiert die Argumentation des oberösterreichischen Kulturdirektors. Es gibt nur zwei Erklärungsmuster: Die verborgen gehaltenen Informationen sind für das Land Oberösterreich aus politischen Gründen so unangenehm, dass eine billige Ausrede gesucht wurde, um die Auskunft/Informationen zu verweigern. Oder es liegt an einem Auslegungsfehler der DSGVO durch die zuständige Abteilung im Land Oberösterreich.

Diesem wäre leicht mit einem entsprechenden Informationsangebot an die entsprechenden Behördenleitungen und Abteilungen entgegenzuwirken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Ist Ihnen als zuständiger Bundesminister die zit. Auffassung des oö. Kulturdirektors zum Datenschutz im Zusammenhang mit Förderansuchen von juristischen Personen bekannt? Welche Bestimmungen der DSGVO sprechen aus Sicht des Justizressorts für diese Argumentation? Welche nicht?

2.       Was werden Sie als zuständiger Bundesminister unternehmen, um zukünftig in der öffentlichen Verwaltung - d. h. auf Ebene aller Gebietskörperschaften - (wie auch in der Privatwirtschaft) eine rechtskonforme Interpretation der DSGVO sicherzustellen?

3.       Was haben Sie unternommen und was werden Sie unternehmen, um zukünftig eine rechtskonforme Interpretation der DSGVO bei parlamentarischen Anfragebeantwortungen im NR und BR sicherzustellen und um in der Ministerantwort Auskunftsverweigerungen mit rechtsmissbräuchlichen Hinweis auf Datenschutz auszuschließen?

4.       Welche Daten in Förderansuchen eines Unternehmens stellen personenbezogene Daten dar und unterliegen der DSGVO?

Welche Förderansuchen des Bundes und der Länder wären davon betroffen?

5.       Ab wann müssen Ansuchen für Kulturförderungen und genehmigte Kulturförderungen aller Gebietskörperschaften in die betreffenden bundesweiten Datenbanken eingegeben werden?

Welche Daten werden dabei verarbeitet und veröffentlich?