3712/J-BR/2019

Eingelangt am 19.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der BundesrätInnen Maga Elisabeth Grossmann, Horst Schachner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Mautbefreiungen von Autobahnabschnitten durch die Neuordnung des Bundesstraßen Mautgesetzes

Nach dem Beschluss der Änderungen des Bundesstraßen Mautgesetzes durch den Nationalrat am 13. November 2019 und den Bundesrat am 5. Dezember 2019 sind fünf Autobahnabschnitte mit 15. Dezember 2019 von der Bemautung befreit worden.

Folgende Abschnitte wurden durch das Gesetz von der Bemautung ausgenommen:

1.      die Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,

2.       die zu errichtenden Bypassbrücken auf der Mautstrecke A 7 Mühlkreis Autobahn zwischen der Anschlussstelle Hafenstraße und der Anschlussstelle Urfahr,

3.       die Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,

4.       die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und

5.       die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn.

Dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wurden gemeinsam mit dem Finanzminister im Zuge dessen große Verfügungsbefugnisse erteilt, um weitere Mautausnahmen im Einvernehmen zu genehmigen, sofern diese durch „eine Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs [. ..} und eine unzumutbare verkehrsbedingte Lärmbelästigung oder eine unzumutbare verkehrsbedingte Luftverschmutzung“ sinnvoll seien. Diese weitreichenden Befugnisse des Verkehrsministers ohne Einbeziehung des Nationalrates und des Bundesrates waren auch der Grund, wieso die sozialdemokratischen Abgeordneten schwere Bedenken gegen die Änderungen im Bundesstraßen Mautgesetz äußerten und ihre Zustimmung verweigerten - im Sinne einer gerechten und nachhaltig finanzierbaren Lösung, die eine zusätzliche Bemautung der Ausweichrouten zugelassen hätte.

Schon kurz nach den Sitzungen von Nationalrat und Bundesrat kam es zu ersten Protesten aus Vorarlberg[1], weil hier die Angst vor einer Verlagerung des Verkehrs und von einem Schaden für den Tourismus ausgegangen wurde und wird. Kurz danach folgte schließlich ein erster Wunsch nach einer weiteren Mautbefreiung, dieses Mal in der Steiermark. Werner Baumann, Bürgermeister von Seiersberg-Pirka, forderte in der Onlineausgabe der Bezirksblätter am 11. Dezember 2019 eine Mautausnahme für die A2 und die A9 im Süden von Graz, weil durch die Koralmbahn-Großbaustelle und der damit verbundenen Verkehrsproblematik wie sie in der neuen Fassung des Bundesstraßen Mautgesetzes gefunden werden kann, der Verkehrskollaps für die Region droht[2]. Klar ist, dass durch die Änderungen im Bundesstraßen Mautgesetz hier eine Regelung gefunden werden muss, bei der gleiches Recht für alle gilt und somit auch jene Autobahnabschnitte ausgenommen werden müssen, die unter ähnlichen Voraussetzungen dieselben Probleme vorfinden, so wie jetzt in der Steiermark.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten BundesrätInnen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.      Ist für die Region rund um Seiersberg-Pirka eine Mautbefreiung angedacht?

a.       Wenn ja: für welchen Zeitraum?

b.       Wenn ja: wie viele PKW werden dadurch keine Mautvignette brauchen?

c.       Wenn ja: wie viel Geld wird dadurch im Budget der Asfinag fehlen?

d.       Wenn ja: bis wann ist mit einer dezidierten Entscheidung zu rechnen?

e.       Wenn nein: Warum nicht?

2.      Welche Voraussetzungen sind konkret zu erfüllen, um eine derartige Ausnahme zu beantragen und wer entscheidet über die Genehmigung der Ausnahme?

3.      Inwiefern wird der Finanzminister in die Entscheidung eingebunden und wer entscheidet im Falle unterschiedlicher Ansichten?

4.      Liegt für solcherart gelagerte Fälle Leitfäden auf, wie mit der Frage von Mautbefreiungen sachlich umzugehen ist?

a.       Wenn ja: Wer hat diese Leitfäden erstellt und wem stehen sie zur Verfügung?

b.       Wenn ja: Ist darin eine nachvollziehbare und schlüssige Systematik enthalten, wonach derartige Ausnahmen vorzunehmen sind?

c.       Wenn ja: Wo sind diese einsehbar?

d.       Wenn nein: Wieso nicht?

e.       Wenn nein: Anhand welcher Kriterien wird hier eine Abschätzung getroffen?

5.      Wie viele Mautausnahmen sind aktuell auf Grund der in §13 Abs. Ib des Bundesstraßen Mautgesetz formulierten Kriterien denkbar. Listen Sie alle Autobahnabschnitte auf, die durch die Erfüllung der Kriterien theoretisch bis 2025 in Frage kommen könnten und führen Sie die Begründungen für diese Annahmen aus.

6.      Wie hoch ist der zu erwartende Einnahmenentgang durch ausbleibende Vignettenverkäufe in den fünf bisher beschlossenen Autobahnabschnitten? Listen Sie die erwarteten Rückgänge bitte einzeln und geordnet nach den im Gesetz genannten Autobahnabschnitten auf.

7.      Wie hoch ist der maximal zu erwartende Einnahmenentgang aus Vignettenverkäufen auf allen genannten und möglicherweise zu befreienden (von Ihnen genannten) Autobahnabschnitten?


8.       Inwieweit werden die fehlenden Einnahmen aus den Mautausnahmen durch die verbleibenden, mautpflichtigen Abschnitte abgedeckt werden müssen? Wie werden diese abgefedert?

9.      Wird es durch die ausbleibenden Mautausnahmen aus den bisher beschlossenen Ausnahmeabschnitten zu einer Verteuerung der Autobahnvignette kommen?

a.       Wenn ja: Um wie viel wird der Preis der einzelnen Vignette jeweils steigen? Listen Sie bitte alle gängigen Arten der Vignette inklusive der jeweiligen Preissteigerung pro Stück sowie das Volumen insgesamt nach Vignettenarten auf.

b.       Wenn nein: wie wird der Entgang der Mauteinnahmen bedeckt?



[1] https://vorarlberg.orf.at/stories/3025135

[2] https://www.meinbezirk.at/graz-umgebung/c-lokales/ortschef-fordert-mautfreiheit_a3798543