3716/J-BR/2020

Eingelangt am 22.01.2020
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Anfrage

Des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bunderäte

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Schließung von Bezirksgerichten

 

Ein im Juli 2019 vorgelegter Endbericht der Arbeitsgruppe „Gerichtsstrukturreform“ im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz schlägt die Schließung mehrerer Bezirksgerichte (BG) in Österreich vor. Österreichweit soll nur Wien nicht von den Schließungen betroffen sein. Alleine in der Steiermark sind dem Papier nach von den bestehenden 15 Standorten 3 betroffen: In Kärnten sollen 5 von 11 Bezirksgerichten geschlossen werden.

 

Im schwarz-grünen Regierungsprogramm wird unter der Überschrift „Volksgruppen“ und nicht unter „Justiz“ die Zusammenlegung von Bezirksgerichten versteckt.

 

Zweifelsohne würde die Schließung dieser Einrichtungen weitreichende negative Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringen, die ohnehin bereits seit Jahren mit der Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in urbanere Gebiete zu kämpfen haben. Insbesondere der Bundesrat ist daher gefordert, sich klar gegen eine weitere infrastrukturelle Ausdünnung auszusprechen. Darüber hinaus gilt es, die Standorte durch Investitionen abzusichern, um die Bezirksgerichte langfristig zu erhalten.

 

Eine Auslagerung von Bundesbehörden oder von Teilen davon kann die dadurch entstehende Ausdünnung des ländlichen Raums und Landflucht nicht wettmachen.

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

 

1.  Unterstützen Sie die Schließung weitere Bezirksgerichte und somit die Ausdünnung des „Ländlichen Raums“?

2.  Wie viele Bezirksgerichte werden in der Steiermark tatsächlich geschlossen?

3.  In welchem Zeitraum sollen sie geschlossen werden?

4.  Welche Bezirksgerichte sollen geschlossen werden?

5.  Was wird aus den leerstehenden Gebäuden?

a.    Übernimmt die BIG die Gebäude?

 

6.  Wie viele dieser Gebäude gehören den Gemeinden?

7.  Was geschieht mit den Richtern und Bediensteten der Bezirksgerichte?

a.    Werden diese versetzt?

b.    Welche Bediensteten bzw. Richter werden wohin versetzt?

c.    Wie viele von den Richtern und Bediensteten gehen in Pension oder Ruhestand?

8.  Wie wollen Sie in ihrem Wirkungsbereich der Ausdünnung des „Ländlichen Raums“ entgegenwirken?

9.  Werde sie für die Bediensteten, die keine Beamten sind, Sozialpläne erstellen?

10.         Wie viele Bedienstete werden von Kündigungen betroffen sein?

11.         Wie viele Firmen, die Dienstleistungs- und Lieferverträge oder andere Verträge mit den Bezirksgerichten haben, werden davon betroffen sein?

12.         Falls Sie nicht vorhaben, Bezirksgerichte zu schließen, werden Sie die notwendigen Investitionen für die Standorte veranlassen?