3717/J-BR/2020

Eingelangt am 30.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätlnnen Stefan Zaggl,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Preise an Ladestationen für Elektroautos

Am 20. Jänner 2020 titelte die Tiroler Tageszeitung „Wir wurden ausgenommen"[1] und
berichtet über die Ladeinfrastruktur in Tirol und Österreich, sowie über zentrale Kritikpunkte
in der Preisgestaltung der E-Ladestationen.

So ist ein sinnvoller Preisvergleich an E-Ladestationen praktisch unmöglich, wie auch von Konsumentenschützlnnener der Arbeiterkammer kritisiert wird. Dabei sind die Unterschiede enorm und differieren nicht nur in den umgerechneten Preisen für ein Kilowatt Strom,
sondern auch nach der Abrechnungsmethode. Manche Ladestationen berechnen den Preis
nach Zeit, andere nach aufgenommener Menge - letztere Variante ist mit dem bekannten
Prinzip nach der Verrechnung der getankten Treibstoffmenge am ähnlichsten und dafür auch
für die Konsumentlnnen die naheliegende Variante. Hier ist durch den relativ zeitaufwändigen Ladevorgang aber auch eines der Probleme gegeben, auf die Betreiber von E-Ladestationen
mit der zeitlichen Abrechnung der Ladung reagieren.

Nachdem aktuell rund 4.200 Ladestationen österreichweit aktiv sind, muss darüber nachgedacht werden, inwieweit hier für die Konsumentlnnen sinnvolle Regelungen sichergestellt werden.

Die unterfertigten Bundesrätlnnen stellen daher nachstehende

Anfrage:

1.         Wie viele Anbieter von E-Ladestationen sind derzeit in Österreich aktiv?

a.         Wie viele Anbieter davon sind privat?

b.         Wie viele Anbieter sind staatliche/teilstaatliche Energieanbieter?

Schlüsseln Sie diese bitte nach Bundesland und unter Angabe der Anbieter auf.

2.         Haben diese Anbieter von Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Vorgaben, inwieweit die Preisgestaltung zu erfolgen hat?

a.         Wenn ja: Welche?

b.         Wenn nein: Wieso nicht?

3.          In Anbetracht der Klimakrise ist damit zu rechnen, dass die E-Mobilität einen höheren Stellenwert bekommt. Somit ist davon auszugehen, dass es auch eine Erweiterung der Ladeinfrastruktur benötigt. Hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie hierzu ein Konzept?

a.          Wenn ja: Was sieht dieses vor?

b.         Wenn ja: Wie hoch sind die Budgetmittel, die dafür aufgebracht werden müssen?

c.          Wenn ja: Mit wie vielen Neuerrichtungen im Bereich der Ladeinfrastuktur ist zu rechnen?

Wie viele davon werden von staatlichen oder teilstaatlichen Energieversorgern betrieben?

d.         Wenn nein: Wieso nicht?

4.          Ist durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgesehen, eine einheitliche Preisgestaltung für die verschiedenen Anbieter
zu schaffen?

a.          Wenn ja: Bis wann?

b.          Wenn ja: Unter Anwendung welches Berechnungsmodells?

c.          Wenn nein: Wieso nicht?

5.         Welche Vorgaben macht das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hinsichtlich der Errichtung von E-Ladestationen?

a.          Wenn nein: Gibt es diese Vorgaben durch die Länder?

b.          Wenn nein: Wieso nicht?

c.          Wenn ja: Wie sehen diese im Detail aus?

6.          Ist ein Preismonitoring vergleichbar dem Spritpreismonitoring angedacht/geplant?

a.          Wenn ja: Wie wird dieses aussehen?

b.          Wenn ja: Bis wann?

c.          Wenn ja: Wird dabei festgelegt, wie oft sich der Preis verändern darf?

d.          Wenn ja: Welche Schwierigkeiten sind dabei zu erwarten?

e.          Wenn nein: Wieso nicht?

7.          Aktuell sind in Österreich rund 37.371 E-Fahrzeuge zugelassen (It. Bericht
„Elektromobilität in Österreich"). Wie wird sich diese Zahl in den nächsten Jahren
entwickeln?

8.          Folgt man der Empfehlung der Europäischen Union, ist ein Verhältnis von rund 10 Stromtankstellen pro 100 Fahrzeuge sinnvoll[2]. Somit kommen auf eine E-Tankstelle rund
10 Fahrzeuge. Bei einer Zulassungszahl von 37.371 Fahrzeugen und aktuell rund 4.200 Tankstellen ist diese Quote österreichweit erfüllt.

Wie ist das Verhältnis zwischen Fahrzeugen und E-Tankstellen in den jeweiligen Bundesländern? Bitte führen Sie die Zahlen der zugelassenen E-Fahrzeuge sowie die Ladestationen an und geben Sie einen Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung bis 2025.

9.        Ist damit zu rechnen, dass das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,

Innovation und Technologie in absehbarer Zeit den Kauf von E-Autos forcieren will?

a.         Wenn ja: Wie?

b.         Wenn ja: Ist eine Abwrackprämie für alte Verbrenner vorgesehen?

c.         Wenn ja: Wie sieht die konkrete Zielsetzung aus?

d.         Wenn ja: Wie hoch sind die dafür vorgesehenen Budgetmittel?

e.         Wenn nein: Wieso nicht?

10.    Stichwort Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie: Ist die bestehende Infrastruktur

im Leitungsnetz ausreichend dimensioniert, um die Entwicklung bis 2030 abzudecken?

a.         Wenn nein: Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Infrastruktur dafür sicherzustellen?

b.         Wenn nein: Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie damit die Versorgungssicherheit hergestellt werden kann?

c.         Wenn nein: Wie hoch sind die Mittel im Budget, um die Versorgungssicherheit herzustellen?

d.         Wenn nein: Welche Vorhaben sind, nach Priorität gereiht, dringend notwendig, um
die Versorgungssicherheit herzustellen?



[1]  https://www.tt.com/artikel/16523665/enorme-preisunterschiede-bei-e-ladestellen-wir-wurden- ausgenommen

[2]  https://tirol.orf.at/stories/3020514/