3727/J-BR/2020

Eingelangt am 13.02.2020
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ANFRAGE

 

Des Bundesrates Steiner, Spanring

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Massenkeulung im Tötungsgatter Holzrinner

 

Wie kürzlich bekannt wurde, fand am 09.02.2020, gegen 20.30 Uhr, in Kaisers im Außerfern eine Massentötung von Rotwild im sogenannten Reduktionsgatter Holzrinner statt. Bei diesem ‚Gattermassaker‘ wurden zum Entsetzen der ansässigen Bevölkerung 45 Minuten lang 33 Stück Rotwild erschossen, wobei nur 20 Tiere zur TBC-Seuchenbekämpfung per Bescheid vorgeschrieben gewesen sein sollen. Durchgeführt wurde diese Massentötung gegen den Protest der Bevölkerung von einem durch die Tiroler Veterinärbehörde engagierten Jäger und einem Gehilfen. Erst kurz zuvor war eine Petition der Bevölkerung gegen eine derartige Massentötung verfasst worden. Auch der Tiroler Jägerverband distanzierte sich in Folge sofort von den grausamen Vorgängen in Kaisers und verurteilte dieses extreme Vorgehen von Seiten der Veterinärbehörde: „Derartige Massen-Keulungen haben mit weidgerechter Jagd und tierschutzrechtlichen Grundsätzen nichts zu tun; sie sind weder weidgerecht noch tierschonend. Der Tiroler Jägerverband distanziert sich klar und vorbehaltslos von solchen Maßnahmen“, wird Landesjägermeister Anton Larcher in der Landespresse zitiert.

Vgl. dazu die Pressemeldungen:

https://www.tt.com/artikel/30716746/nach-abschuessen-in-kaisers-land-tirol-will-gatterjagd-kuenftig-verbieten

https://www.tt.com/artikel/16627119/gattertoetung-in-kaisers-bevoelkerung-wollte-gemetzel-stoppen

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Weshalb sind die Strafen bei Tierquälerei nach wie vor so gering bemessen?

2.    Sind gesetzliche Verschärfungen im Bereich Tierquälerei vorgesehen? Wenn ja, welche?

3.    Ist es angedacht, die Strafen für Tierquälerei in nächster Zeit anzuheben?

4.    Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Mehrabschuss über der genehmigten Entnahmezahl bei Massenreduktionen von Wildtier zur Folge? Wenn keine drohen sollten, weshalb nicht?

5.    Ist es angedacht, dass im Falle der Übertretung der genehmigten Entnahmezahl von Tieren der/m dafür verantwortliche/n Jäger/in die Jagdkarte entzogen werden kann? Wenn nicht, mit welcher Begründung?