3737/J-BR/2020

Eingelangt am 02.03.2020
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Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

 

betreffend Stand und Ausbau von „Sicherheitsinseln“ im Bundesgebiet

 

 

Zu den Grundsätzen der umfassenden Sicherheitsvorsorge der Republik gehören gesamtstaatliche Planungsprozesse und Vorkehrungsmaßnahmen, die der Vorsorge gegen krisenbedingte Störungen des Staatswesens, der Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Volkswirtschaft, der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern sowie dem Schutz kritischer Infrastruktur dienen.

 

Der ehemalige freiheitliche Bundesminister für Landesverteidigung Mario Kunasek hat im gesamten Bundesgebiet Kasernenstandorte festgelegt, die im Krisen- und Katastrophenfall eine regionale Durchhaltefähigkeit gewährleisten sollen. Als steirische Standorte wurden die Gablenz-Kaserne in Graz und die Landwehr-Kaserne in St. Michael ausgewählt. Besonderes Merkmal der Sicherheitsinseln war die logistische, technische und infrastrukturelle Autarkie (Betriebsmittel, Energieversorgung, Wasserversorgung und Lebensmittelbevorratung). Ausschlaggebend für die Auswahl der Standorte waren unter anderem die Verkehrsanbindung, bereits vorhandene infrastrukturelle Voraussetzungen und damit möglichst rasche Umsetzbarkeit, Flächengröße und regionale Ausgewogenheit. In der ersten Krisen- oder Katastrophenphase sollten Blaulichtorganisationen und die Zivilbevölkerung damit temporär rasch versorgt und unterstützt werden können.

 

Diese „Sicherheitsinseln“ bieten im Sinne einer logistischen, technischen und infrastrukturellen Autarkie eigenständige Energie- und Wasserversorgung sowie Bevorratung notwendiger Versorgungsgüter für einen längeren Zeitraum. Damit sollen auch Blaulichtorganisationen sowie zivile Helfer im gesamtstaatlichen Krisenfall unterstützt werden, um der Bevölkerung Schutz durch Einsatzorganisationen zur Verfügung stellen zu können. Das Bundesheer dient hierbei sozusagen als sicheres „Back-Up“. Die Errichtung, der Betrieb sowie der Auf- und Ausbau dieser Sicherheitsinseln stellen einen wertvollen Beitrag zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge für Österreichs Bevölkerung dar.

 

Zum Zeitpunkt der politischen Willensbekundung und Umsetzung der ersten „Sicherheitsinseln“ war nicht absehbar, dass innerhalb kürzester Zeit eine Notwendigkeit für solche Einrichtungen gegeben sein würde. Mit dem Ausbruch des Corona-Virus und der damit einhergehenden Verunsicherung der Bevölkerung ist die Schaffung solcher Anlagen unabdingbar. Die letzten Tage haben beispielsweise in Italien gezeigt, dass sich durch Medienberichte plötzlich Hamsterkäufe mehren und im Ernstfall geeignete Anlagen und Anlaufstellen für die Bevölkerung fehlen.

 

Wie es um den derzeitigen und künftigen Ausbau solcher Sicherheitsinseln unter der neuen Verteidigungsministerin Klaudia Tanner bestellt ist, soll die gegenständliche Anfrage klären.

 

 

 

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Kasernenstandorte wurden bisher zu „Sicherheitsinseln“ ausgebaut?

2.    Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesen Kasernenstandorten gesetzt?

3.    Wie weit ist die autarke Versorgung (Unabhängigkeit von zivilen Infrastrukturanbietern für Strom, Wasser, Wärmeerzeugung, Abwasser, Verpflegung, Betriebsmittel und Sanitätsversorgung für einen Zeitraum von 14 Tagen) an den jeweiligen Standorten bereits gegeben?

4.    Wie weit sind die Planungen bzw. die Umsetzung der Gablenz-Kaserne in Graz zur „Sicherheitsinsel“ fortgeschritten?

5.    Wie weit ist die autarke Versorgung (Unabhängigkeit von zivilen Infrastrukturanbietern für Strom, Wasser, Wärmeerzeugung, Abwasser, Verpflegung, Betriebsmittel und Sanitätsversorgung für einen Zeitraum von 14 Tagen) am Kasernenstandort Gablenz bereits gegeben?

6.    Wie weit sind die Planungen bzw. die Umsetzung der Landwehrkaserne in St. Michael zur „Sicherheitsinsel“ fortgeschritten?

7.    Wie weit ist die autarke Versorgung (Unabhängigkeit von zivilen Infrastrukturanbietern für Strom, Wasser, Wärmeerzeugung, Abwasser, Verpflegung, Betriebsmittel und Sanitätsversorgung für einen Zeitraum von 14 Tagen) am Kasernenstandort St. Michael bereits gegeben?

8.    Über welche ortsfesten oder unabhängigen Verpflegungseinrichtungen verfügen die Kasernen in der Steiermark und beurteilen Sie deren Anzahl als ausreichend?

9.    Wenn nein, welche Maßnahmen werden gesetzt, um eine ausreichende Anzahl an Verpflegungseinrichtungen sicherzustellen?

10. Spricht sich die türkis-grüne Bundesregierung für die Beibehaltung des Plans zur Schaffung von „Sicherheitsinseln“ aus?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Welche weiteren Kasernenstandorte sind für den Ausbau zu „Sicherheitsinseln“ vorgesehen?

13. Bis wann ist mit dem Ausbau dieser Standorte zu rechnen?

14. Wie hoch sind die budgetierten Mittel für den Ausbau der geplanten Standorte in den Jahren 2020 bis 2025?

15. Wird es im Rahmen der derzeit vorherrschenden Gefahrenlage durch das Coronavirus ein Sonderbudget zur raschen Schaffung von „Sicherheitsinseln“ geben?

16. Wenn ja, wie wird sich dieses Sonderbudget konkret darstellen?

17. Wenn nein, warum nicht?