3740/J-BR/2020

Eingelangt am 12.03.2020
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Anfrage

Des Bundesrates Josef Ofner und weiterer Bundesräte

an den Bundeskanzler

betreffend Gedenken anlässlich des Inkrafttretens des Vertrages von Saint-Germain

Vor über 100 Jahren, am 10. September 1919, wurde im „Steinzeitsaal“ des Schlosses Saint-Germain-en-Laye nahe von Paris der Friedensvertrag zwischen Österreich und den Alliierten und Assoziierten Mächten unterschrieben. Er wird, gemeinsam mit den Friedensschlüssen, die die Alliierten mit Deutschland, Bulgarien, Ungarn und der Türkei schlossen, zu den „Pariser Vororteverträgen“ gezählt, die den Ersten Weltkrieg formell beendeten.

Die von Staatskanzler Renner geleitete österreichische Delegation hatte sich allerdings bis zuletzt geweigert, den Vertrag als einen „Friedensvertrag“ zu bezeichnen, zumal sie auf dem Standpunkt beharrte, dass der im Oktober 1918 gegründete Staat „Deutschösterreich“ eine Neuschöpfung sei, ebenso wie der tschechoslowakische oder der südslawische Staat, die ebenfalls auf dem Boden der untergegangenen Habsburgermonarchie entstanden seien.

Insbesondere die vertragliche Festlegung der Grenzen der jungen Republik, die mit ganz geringen Abweichungen noch heute gültig sind, hatte große praktische Auswirkungen. Österreich musste auf eine Reihe von Gebieten mit rein oder vorwiegend deutschsprachiger Bevölkerung verzichten, wie vor allem auf Südtirol und die sudetendeutschen Gebiete, gewann aber auch - auf Kosten Ungarns - das Burgenland.


 

 

Derzeit gibt es in den Ländern in Ostmittel- und Südosteuropa ungefähr 400.000 deutschsprachige Altösterreicher, die mit Ausnahme von Slowenien als autochthone Minderheit anerkannt sind. Vice versa fanden in der Republik Österreich nach 1945 etwa 350.000 Heimatvertriebene ihr neues Zuhause.

Am 16. Juli 1920 trat der Vertrag von Saint-Germain in Kraft und prägte durch die völkerrechtliche Auflösung Österreich-Ungarns Mitteleuropa nachhaltig.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundeskanzler folgende

Anfrage

1)   Verfolgt ihr Ressort Pläne anlässlich des Gedenkjahres?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum?

2)    Existiert bereits ein Programm und wenn ja, wie gestaltet sich dieses?

3)    Welche Mittel sind für Veranstaltungen, Maßnahmen etc. im Rahmen des Gedenkjahres vorgesehen und bereits budgetiert? (Bitte nach geplanter Maßnahme, Höhe und vorgesehener Kostenstelle anführen)

4)    Welche Projekte sind in den einzelnen Bundesländern geplant?

5)    Sind internationale Kooperationen für die Durchführung von Veranstaltungen geplant?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, mit wem?

c.    Wenn nein, warum?

6)    Wurden im Jahr 2019, anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages von Saint-Germain, Gedenkverantstaltungen abgehalten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Kosten sind dabei entstanden?

c.    Wenn ja, mit wem?

d.    Wenn ja, in welchen Bundesländern?

e.    Wenn nein, warum?