3755/J-BR/2020

Eingelangt am 12.03.2020
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Anfrage

 

 

der BundesrätInnen Daniela Gruber-Pruner, Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

 

betreffend Concluding Observations of the Committee on the Rights of the Children on the combined fifth and sixth periodic reports of Austria (Abschließende Bemerkungen des Komitees für Kinderrechte der Vereinten Nationen zum fünften und sechsten Staatenbericht Österreichs)

 

Am 9. August 2019, also in der Amtszeit der von ExpertInnen geführten Bundesregierung und im Rahmen des Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention richteten Bundesrätinnen der SPÖ und der Grünen eine Anfrage an alle Ministerien, bei der erfragt werden sollte, inwieweit die Kinderrechte im Fokus des jeweiligen Ministerien stehen. Damals hieß es in der Begründung:

 

Vor nunmehr fast 30 Jahren, am 20. November 1989, beschloss nach jahrelangen Vorverhandlungen die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. Damit verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten, aktiv für das Wohl des Kindes einzutreten. In Österreich trat die Konvention am 5. September 1992 in Kraft. 2011 kam es schließlich zum Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern im Österreichischen Parlament. Damit wurde der umfassende Stellenwert der Kinderrechte nochmals unterstrichen. Trotzdem gibt es auch bei uns Defizite, wenn es um die Berücksichtigung von Kinderrechten im staatlichen System, in Legislative, Exekutive und Judikative geht. Die jeweilige Bundesregierung trägt hier eine besondere Verantwortung, einerseits durch die Vorbereitung und Vorlage von Gesetzesvorschlägen, andererseits durch die Ausgestaltung der Vollziehung.“

 

Seither wurde eine neue Bundesregierung angelobt und vonseiten des Komitees für Kinderrechte wurde ein Report zum fünften und sechsten Staatenbericht Österreichs an die Vereinten Nationen erstellt. Dieser fiel in vielerlei Hinsicht nicht besonders positiv aus, erkannten die Vereinten Nationen doch eine mangelhafte Umsetzung der Kinderrechte in Österreich.

 

Das Netzwerk Kinderrechte, das auch mit der Erstellung des sogenannten Schattenberichts betraut ist, der die Expertise von NGOs und verschiedener StakeholderInnen dem Staatenbericht gegenüberstellt, nahm diese Kritik auf und lud zu einer Zeugnisverteilung. In der Aussendung dazu hieß es: „[…]13 Seiten lang und derzeit nur auf Englisch verfügbar kritisiert es [Anm.: die Concluding Observations] unter anderem die noch immer vorhandene Gewalt an Kindern in Familie, Kirche und Sport, die fehlende Gleichbehandlung von Kindern mit Behinderung oder von Kinderflüchtlingen[…]“

 

Wir sehen es als unsere Pflicht, Kinder niemals alleine zu lassen, wenn offenbar Verstöße gegen ihre Rechte passieren.

 

 

Daher stellen die unterfertigten BundesrätInnen folgende

 

Anfrage:

 

 

1.      Wird in Ihrem Ministerium sichergestellt, dass die Kinderrechte umfassend durch die Arbeit der MitarbeiterInnen des Ressorts und des Kabinetts berücksichtigt werden?

a.      Wenn ja: Durch welche Maßnahmen wird das erreicht?

b.      Wenn ja: Wer ist konkret mit der Durchführung bzw. Umsetzung beauftragt?

c.       Wenn ja: Wird die Durchführung bzw. Umsetzung evaluiert?

d.      Wenn nein: Warum nicht?

 

2.      Ist Ihnen das oben genannte Dokument, also die Concludiung Observations, des UN-Kinderrechtekomitees  bekannt?

a.      Wenn ja: Was sind die Ableitung Ihres Ministeriums bzw. Kabinetts daraus?

b.      Wenn ja: Werden Sie Maßnahmen setzen, um auf die angesprochenen Mängel einzugehen?

                                                                i.      Wenn ja: welche?

                                                              ii.      Wenn nein: warum nicht?

c.       Wenn ja: wie erklären Sie sich die Mängel die die Vereinten Nationen aufzeigen und wie sind diese mit dem Bundesverfassungsgesetz Kinderrechte in Einklang zu bringen?

d.      Wenn nein: Warum nicht?

 

3.      Wie bewerten Sie bzw. Ihr Kabinett die Umsetzung der Kinderrechte im Rahmen Ihres Ministeriums allgemein?

 

4.      Welche Anstrengungen haben Sie unternommen, damit die Kinderrechte im Rahmen Ihres Ministeriums umgesetzt werden?

 

5.      Zur Legistik ihres Ministeriums:

a.      Listen Sie jene Gesetze auf, die einem Screening hinsichtlich der Umsetzung des BVG Kinderrechte unterzogen wurden.

b.      Listen Sie jene Gesetze auf, die nach einem Screening hinsichtlich der Umsetzung des BVG Kinderrechte als fehlerhaft erkannt wurden.

c.       Listen Sie jene Gesetze auf, die nach der Erkenntnis, dass sie dem BVG Kinderrechte nicht genügen, bereits geändert wurden.

d.      Listen Sie jene Gesetze auf, die nicht einem Screening hinsichtlich Umsetzung des BVG Kinderrechte unterzogen wurden.

                                                                i.      Begründen Sie, wieso diese nicht begutachtet wurden.

e.      Listen Sie jene Gesetze auf, die geändert werden müssen, damit Sie dem BVG Kinderrechte entsprechen und führen Sie die notwendigen Änderungen sortiert nach Gesetzestext im Detail an.

 

6.      Welche Aufgaben sind von den Ländern bzw. Gemeinden zu leisten, um die Umsetzung der Kinderrechte zu erreichen? Listen Sie diese nach Ländern sortiert auf.

 

7.      Welche Maßnahmen haben Sie im Rahmen Ihrer Verantwortung  getroffen, um die Umsetzung der Kinderrechte voran zu treiben?

 

8.      Welche Maßnahmen gedenken Sie im Rahmen Ihrer Verantwortung zu treffen, um die Umsetzung der Kinderrechte voran zu treiben?

 

9.      Wie gedenken Sie folgende Teile der Concluding Observations umzusetzen, die in besonderem Maße Ihre Agenden betreffen?

a.      Abschnitt III.C. (General principles)?

b.      Abschnitt III. I. (Education, leisure and cultural activities)?

c.       Abschnitt III.K. (Ratification of the Optional Protocol on a communications procedure)?

d.      Abschnitt III.L. (Ratification of international human rights instruments)?

e.      Abschnitt III.M. (Cooperation with regional bodies)?

f.        Abschnitt V. (Implementation and reporting)?