3756/J-BR/2020

Eingelangt am 12.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schächten in Österreich

Das Schächten ist das rituelle Schlachten von koscheren Tieren und findet im Judentum und im Islam Anwendung. Die Tiere werden mit einem speziellen Messer durch einen einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden. Dieser Vorgang erfolgt ohne Betäubung des Tieres und stellt deswegen für viele Tierschutzorganisationen eine schwere Verletzung des Tierschutzes dar, da den Schlachttieren dadurch unnötiges Leid zugefügt wird.

In anderen Ländern ist diese grausame religiöse Praxis daher auch verboten: „In den Niederlanden ist das Schächten seit August 2016 verboten bzw. darf nur noch mit Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. Diese verlangt von Antragsstellern einen Nachweis darüber, dass den Tieren durch den Halsschnitt im Vergleich zur herkömmlichen Schlachtung mit Betäubung kein zusätzliches Leid zugefügt wird.“ Dabei sind die Niederlande nur ein Beispiel unter vielen; so gibt es Schächtverbote in Polen, Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweden und Dänemark. In Dänemark wurde 2014 darüber hinaus von Landwirtschaftsminister Dan Jorgensen festgestellt, dass „Tierrechte vor der Religion kommen“.

Vergleiche dazu https://www.krone.at/1743203

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte folgende

Anfrage

1.    Wie viele illegale Schächtungen gab es seit 2010 in Österreich? (Bitte, um Auflistung nach Bundesländern)

2.    Wie viele Anzeigen wegen illegalen Schächtens gab es seit 2010? (Bitte, um Auflistung nach Bundesländern)

3.    Wie viele Verurteilungen gab es seit 2010? (Bitte, um Auflistung nach Bundesländern)

4.    Gibt es schon mit Ihrem Kollegen Anschober Gespräche über ein Verbot des Schächtens?

a.    Wenn nein, werden Sie mit ihm über eine Beendigung dieser Tierquälerei Gespräche führen?

b.    Wenn sie keine Gespräche führen wollen, warum nicht?

5.    Gibt es schon mit Ihrem Kollegen Anschober Gespräche über ein Verbot des betäubungslosen Schächtens?

a.    Wenn nein, werden Sie mit ihm über eine Beendigung dieser Tierquälerei Gespräche führen?

b.    Wenn sie keine Gespräche führen wollen, warum nicht?