3758/J-BR/2020

Eingelangt am 27.03.2020
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Anfrage

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bunderäte

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend möglicher Überflug einer Antonov am 21 März 2020

 

In der Nacht von Freitag dem, 20. März 2020 auf Samstag, den 21. März 2020 meldeten Leser der Kleinen Zeitung Fluggeräusche am Himmel von Graz. Gemäß Medienbericht der Kleinen Zeitung vom 22. März 2020

 

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/grazumgebung/5788809/Mehrere-Meldungen_Mysterioeser-Fluglaerm_War-es-eine-Antonov

 

handelte es sich bei diesen Fluggeräuschen um den Überflug eines militärisch gecharterten  Flugzeugs der Type Antonov, welches sich am 21. März 2020 um 02:35 Uhr, in 7.000 Metern Flughöhe über Graz, auf dem Weg von Leipzig nach Pristina befand. Unter dem nachstehenden Link der Internetseite „FLIGHTRADAR24.COM" ist ersichtlich, dass es zu dieser Zeit tatsächlich einen Überflug einer ANTONOV An-22A gegeben hat.

 

https://www.flightradar24.com/data/aircraft/ur-09307#243e1005

 

Nach Aussage einer diensthabenden Expertin der Austro Control - der Österreichischen Gesellschaft für Zivilluftfahrt gibt es in dieser Nacht von ein Uhr bis fünf Uhr in der Früh nur eine einzige Luftbewegung eines Linienflugzeuges. Auch der Ministeriumssprecher des Bundesheeres gab an, dass es über diese Flugbewegung keine Aufzeichnung gibt. Nach gegebener Sachlage würde dies bedeuten, dass es am 21. März 2020 in unserem Luftraum zumindest eine Flugbewegung ohne jegliche Aufzeichnung gab.

 

Zweifelsohne darf so etwas in Österreich nicht passieren!

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

Anfrage

 

1.  Ist Ihnen der Vorfall bekannt?

2.  Hat dieser Überflug tatsächlich stattgefunden?

3.  Handelt es sich bei diesem Überflug um eine Luftraumverletzung?

4.  Da Flugzeuge dieses Typs für Transporte angemietet werden, welches Land führte diesen Flug durch?

5.  Hatte es ein militärisches Transpondersignal?

a.  Wenn nein, hatte es ein ziviles Transpondersignal?

6.  Wurde das Transpondersignal vor oder über dem österreichischen Luftraum abgeschaltet?

7.  Wann wurde das Flugzeug von der militärischen Luftraumüberwachung erkannt?

a.  Vor oder über österreichischen Hoheitsgebiet?

8.  Wurde um eine Überfluggenehmigung angesucht?

a.  Wenn ja, wann wurde um den Überflug angesucht?

9.  Wenn eine Überfluggenehmigung angesucht wurde, wann wurden die AustroControl davon in Kenntnis gesetzt?

10.         Wenn das Flugzeug kein militärisches oder ziviles Transpondersignal gesendet hat, werden Sie über die österreichische Botschaft oder über den zuständigen Militärattaché Protest bei dem Land einlegen, von dem aus der Flug gestartet wurde?

11.         Wenn sie nicht wissen von welchem Staat was Flugzeug gestartet ist, wird die Attachéabteilung sich darum kümmern den Ausgangsflughafen und den Zielflughafen sowie unter welcher „Flagge“ das Flugzeug geflogen ist, zu eruieren?

12.         Was hatte das Flugzeug geladen?

13.         Wurde das Flugzeug für einen zivilen oder militärischen Transport genutzt?

14.         Was werden Sie unternehmen, damit solche nicht registrierten Überflüge zukünftig nicht mehr passieren können?