3765/J-BR/2020

Eingelangt am 07.05.2020
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Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bunderäte

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Auswirkungen der Corona-Krise auf Infrastrukturmaßnahmen in der Steiermark

 

Die Auswirkungen durch die Corona-Krise auf die wichtigen Infrastrukturprojekte entlang der Südbahnstrecke Koralmbahn und Semmering-Basistunnel sind bereits Gegenstand von Anfragen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Anfragen 1652/J und 1635/J vom 22.04.2020). Die aufgrund der Corona-Pandemie gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung haben möglicherweise jedoch auch Folgewirkungen auf andere geplante Baumaßnahmen an Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr in der Steiermark.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie gestalteten sich die konkreten Pläne für Baumaßnahmen (Neubau, Ausbau, Sanierungen etc.) an der Verkehrsinfrastruktur (Autobahnen, Schnellstraßen, Schieneninfrastruktur, Bahnhöfe etc.) in der Steiermark für die Jahre 2020 und 2021 vor dem Ausbruch der Corona-Krise?

2.    Welche dieser Maßnahmen wurden bereits durchgeführt?

3.    Welche dieser Maßnahmen befinden sich derzeit planmäßig in Ausführung?

4.    Bei der Umsetzung welcher Maßnahmen kommt es zu Verzögerungen, aus welchen Gründen geschah dies jeweils und in welchem Ausmaß ist mit einer Verzögerung zu rechnen?

5.    Welche dieser Maßnahmen wurden auf bestimmte Zeit verschoben und aus welchen Gründen geschah dies jeweils bzw. um welchen Zeitraum wurden diese verschoben?

6.    Welche dieser Maßnahmen wurden auf unbestimmte Zeit verschoben und aus welchen Gründen geschah dies jeweils?

7.    Welche dieser Maßnahmen wurden gänzlich abgesagt und aus welchen Gründen geschah dies jeweils?

8.    Ist aufgrund von Verzögerungen oder Verschiebungen von Maßnahmen mit Mehrkosten zu rechnen?

9.    Falls ja, auf welche Maßnahmen trifft dies in welchem Ausmaß jeweils zu und worauf sind diese jeweils zurückzuführen?