3766/J-BR/2020

Eingelangt am 13.05.2020
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Michael Bernard

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Steuerbegünstigungen für REWE-Konzern

 

 

Zur REWE International AG mit Sitz in Wiener Neudorf gehören die Handelsunternehmen BILLA, BIPA, MERKUR, PENNY, ADEG – zudem hält REWE Beteiligungen an Touristikunternehmen (insbesondere REWE Austria Touristik GmbH). Europaweit zählt die REWE Gruppe zu den zehn führenden Lebensmittelhändlern Europas, in Österreich ist der Konzern über alle Vertriebslinien hinweg Marktführer. 2018 setzte REWE einen Umsatz von 8,66 Milliarden Euro brutto in Österreich um, insgesamt waren 2018 44.109 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem der REWE Handelsunternehmen tätig.

 

Ende April 2020 wurde dem Anfragesteller die Information zugespielt, dass es eine Vereinbarung zwischen dem REWE-Konzern und dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen gibt. Konkret wurde darauf hingewiesen, dass dem REWE-Konzern für einen Monat sämtliche Lohnnebenkosten erlassen werden würden mit der Begründung, dass diese dann in Form eines Bonus an die Mitarbeiter weitergegeben werden, um ihnen für die Unterstützung während der Corona-Krise zu danken. Zudem wurde darüber informiert, dass - entgegen dieser Vereinbarung - von den jeweiligen monatlichen Lohnnebenkostenbeträgen nur ca. 200 Euro brutto direkt an die Mitarbeiter weitergegeben werden, der Rest verbleibe direkt beim Konzern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Gibt es eine Vereinbarung zwischen der REWE International AG oder sonstiger verbundener Unternehmen mit dem Finanzministerium oder einer anderen Einrichtung des Bundes (bspw. Cofag) bzgl. Steuerbegünstigungen o.ä.?

2.     Wenn ja, von wem wurde diese getroffen und inwieweit waren Sie in die Verhandlungen im Vorfeld eingebunden?

3.     Wenn ja, wie lautet diese Vereinbarung konkret, und auf welcher gesetzlichen Basis wurde diese getroffen?

4.     Wenn nein, können Sie dies jedenfalls ausschließen?

5.     Gibt es Vereinbarungen dieser Art – im Sinne von Steuerbegünstigungen – mit anderen Großunternehmen in Österreich?

6.     Wenn ja, mit welchen und was konkret wurde vereinbart?

7.     Gibt es derartige Vereinbarungen auch anderen Unternehmen und wenn ja, mit welchen?

8.     Aus welchen Gründen sind derartige Vereinbarungen, die mit einigen Wenigen getroffen werden und nur für ausgewählte Betriebe gelten, der Wirtschaft und insbesondere dem Wirtschaftsstandort Österreich förderlich?

9.     Gibt es solche Vereinbarungen auch mit anderen Betrieben, die im Bereich der kritischen Infrastruktur ihren Beitrag im Zuge der Coronakrise geleistet haben?